Promille zum Feuerwehreinsatz?

6 Antworten

Wenn man abgefangen wird ist der Führerschein weg.

Woher ich das weiß:Recherche
Wenn einer von der FFW nach Alkohol genuss (über dem zulässigen Wert) selber mit dem PKW zu einem Einsatz (Feuerwehrgebäude) fährt

...verstößt er erstmal gegen das Straßenverkehrsgesetz (StVG). Genauer gegen den § 24a. Bei absoluter Fahruntüchtigkeit verstößt man auch gegen § 316 Strafgesetzbuch (StGB).

Man ist als Angehöriger der Feuerwehr zwar nach §35 StVO von den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) befreit, aber StVG und StGB behalten ihre volle Gültigkeit.

Sprich, die Angehörigkeit der Feuerwehr und das Vorliegen eines zeitkrtischen Einsatzes ändern genau gar nichts an den Promillegrenzen.

Für die Feuerwehr gelten die Regelungen, des §35 StVO:

§ 35 Sonderrechte
(1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.

Das ist Personenbezogen, gilt also auch für den Feuerwehrler, wenn er mit dem Privatfahrzeug zur Wache fährt. Allerdings muss dies zur Erfüllung von hoheitlichen Aufgaben geboten sein. Das ist bei einem Einsatz der Fall, nicht aber, wenn bspw. nur eine geplante Übung ansteht.

Der Feuerwehrler ist aber eben nur von der StVO ausgenommen. Er darf also zu schnell fahren, überholen, etc. natürlich alles nur unter der gebührlichen Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung!

Die Straftaten, wie Gefährdung des Straßenverkehrs gem. §315c StGB gelten trotzdem. In diesem sind, neben einem Absatz zu aklkoholischen Getränken, auch verschiedene Verkehrssituationen geschildert, die der Feuerwehrler nicht verursachen darf. Ansonsten begeht er diese Straftaten. Das gleiche gilt für §316, StGB die Tunkenheit im Verkehr und §24a StVG, bei dem es um die 0,5 Promillegrenze geht.

Diese Alkoholwerte gelten also auch für die Feuerwehr. Übrigens auch während des Einsatzes!

Mit mehr als 0,5 Promille darf man auch in einem solchen Fall nicht fahren, da der Weg zum Feuerwehrhaus oder zur Einsatzstelle für den Feuerwehrmann oder die -frau nicht mit Sonderrechten verbunden ist.

Genau genommen darf man nicht einmal mit erhöhter Geschwindigkeit fahren, weil man für andere Verkehrsteilnehmer nicht als Einsatzkraft zu erkennen ist.


SevSnape  07.11.2023, 12:58

Mit Sonderrechten ist der Weg schon verbunden, nicht aber mit Wegerechten.

Aber selbst das ändert nichts an den Promillegrenzen. Mit erhöter Geschwindigkeit fahren, darf man dagegen schon, da das Sonderrecht gem. §35 StVO die Person von der StVO befreit. Es muss trotzdem die öffentliche Sicherheit und Ordnung gebührend berücksichtigt werden!

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26Sammy112  07.11.2023, 12:12
da der Weg zum Feuerwehrhaus oder zur Einsatzstelle für den Feuerwehrmann oder die -frau nicht mit Sonderrechten verbunden ist.

Sorry, aber das ist vollkommen falsch!
Du verwechselst hier Sonder- mit Wegerechten.

Anders als Wegerechte, die an ein Fahrzeug gebunden sind und Blaulicht und Signalhorn voraussetzen, sind Sonderrechte an Personen gebunden. Sonderrechte gelten damit für Einsatzkräfte immer, wenn dies zur Erfüllung ihrer hoheitlichen Aufgaben erforderlich ist.

Genau genommen darf man nicht einmal mit erhöhter Geschwindigkeit fahren, weil man für andere Verkehrsteilnehmer nicht als Einsatzkraft zu erkennen ist.

Und eben diese Sonderrechte erlauben u.a. auch eine maßvolle Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, sofern dadurch keine Gefährdung Dritter entsteht. Theoretisch wäre sogar das Missachten einer roten Ampel legitim - nur ist dies in den meisten Fällen eben nicht ohne Gefährdung Dritter möglich, so dass man dies unterlassen sollte.

Man muss auch nicht als Einsatzkraft "erkennbar" sein, um Sonderrechte in Anspruch zu nehmen.

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JuniorBJ92  07.11.2023, 10:49

Sind Sie überhaupt in der Feuerwehr?
Einerseits wollen Sie, das ein besoffener Mensch immer noch mit in den Einsatz geht und dann beweisen Sie hier, das sie keine Ahnung von Sonderrechten haben, denn der §35 StVO greift ab Alarmierung, also auch auf dem Weg zum Feuerwehrhaus.

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JuniorBJ92  07.11.2023, 10:52
@JuniorBJ92

Damit dürfen allerdings nur Regeln der StVO missachtet werden, die Trunkenheit im Verkehr ist allerdings im Rahmen des StGB und kann damit nicht beeinflusst werden.

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Crack  07.11.2023, 10:45
Mit mehr als 0,5 Promille darf man auch in einem solchen Fall nicht fahren, da der Weg zum Feuerwehrhaus oder zur Einsatzstelle für den Feuerwehrmann oder die -frau nicht mit Sonderrechten verbunden ist.

Selbst mit Sonder- und Wegerechten darf man das nicht.

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Wie ist die Rechtlage:

Genauso, als würde ich besoffen von der Geburtstagsfeier nach Hause fahren.

Und es geht ja nicht nur ums Autofahren. Was sollen die Kameraden mit 'nem Besoffenen beim Feuerwehreinsatz? Da muss man schon im Vollbesitz seiner körperlichen und geistigen Kräfte sein.