Muss ich da was bezahlen?

4 Antworten

Klarer Fall nach §823 BGB. Das Trunkenheit ist nach §827 auch keine Entlastungsmöglichkeit

Wäre das Mindeste, neben ner Entschuldigung.

Ja, Du bist schadenersatzpflichtig.

Versuche mal das über Deine Privathaftpflicht falls vorhanden, zu regeln.

Hallo,

zum einen sollte man sich aufrichtig entschuldigen und selbstverständlich sagt man, dass man für entstandene Kosten (Reinigung, Neuanschaffung..) aufkommt