Liste von nicht gebrennten Alkohol?

1 Antwort

Wenn es um das jeweilige Mindestalter geht, nimmst du am besten die Definition aus dem Jugendschutzgesetz. Dort wird der Begriff "gebrannter Alkohol" allerdings ueberhaupt nicht verwendet.

Das Jugendschutzgesetz unterscheidet zwischen:

  • Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein oder Mischungen von Bier, Wein, weinähnlichen Getränken oder Schaumwein mit nichtalkoholischen Getränken (ab 16) und
  • anderen alkoholischen Getränken oder Lebensmitteln, die andere alkoholische Getränke in nicht nur geringfügiger Menge enthalten (ab 18).

https://www.gesetze-im-internet.de/juschg/__9.html


thareal348 
Beitragsersteller
 10.07.2024, 16:05

dankeschön

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