Komme ich ins Gefängnis?
Hallo alle zusammen ,
Ich mache mir sorgen und kann seit Tagen nicht schlafen .
Ich bin 25 Jahre alt und habe einen 2 jährigen Sohn .
Ich habe keine Vorstrafen und bin eine vorbildliche Mutter .
mich trinke weder Alkohol , nehme Drogen und rauche keine Zigaretten .
Ich habe einen schrecklichen Fehler begangen . Ich habe vor ca. 7-8 Monaten Kinderfrei gehabt und mit meinem ex (dem kindesvater ) Alkohol getrunken .
Ich kann kein Alkohol ab , genau aus dem Grund trinke ich auch nicht .
Wir haben sehr viel getrunken und ich at am Ende so betrunkene das ich nicht mehr weiß was passiert ist .
Mein Ex ist in eine Wohnung eingebrochen und ich war dabei .
Ich sage euch ich würde soetwas niemals tun.
Ich war so betrunkene das ich nicht mehr gut und böse unterscheiden konnte .
wir wurden erwischt , und ich war die ganze Nacht in einer Zelle .
Ich habe mich danach von meinem ex getrennt und habe seit dem kein Schluck mehr getrunken .
Ich habe mir ein Anwalt gesucht und ich mache mir sorgen das ich ins Gefängnis gehe .
Ich weine oft nachts weil ich so Angst habe.
Ich bin eine gute Mutter und ich habe einen Fehler gemacht .
Ich mache mich Gerade selbstständig und kann meinen Sohn was bieten .
habt ihr sowas ähnliches mal erlebt ?
wisst ihr ob es sein kann das ich rein muss ?
8 Antworten
Der Täter eines Wohnungseinbruchdiebstahls muss mit einer Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren rechnen, je nach Umstand des Einzelfalles. Handelt der Täter nur im Rahmen eines Einbruchs im Sinne des § 123 StGB, also im Sinne des Hausfriedensbruchs, fällt die Strafe natürlich geringer aus. Die Tat wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe geahndet.
Dein Anwalt kann dir am besten Ratschläge geben, wie du dich vorbereiten und was du erwarten musst.
Wahrscheinlicher sind eine Bewährungsstrafe oder gemeinnützige Arbeit oder Geldstrafe, anstatt ins Gefängnis zu gehen.
Bleib stark und konzentriere dich darauf, wie du dein Leben positiv weiterführen kannst.
Also ins Gefängnis musst du nicht automatisch - da hat der Richter einen Ermessensspielraum, gerade dann, wenn du ihm belegen kannst, dass das eine einmalige Sache war und nicht mehr vorkommen wird. Ändert dann aber nichts an der Vorstrafe.
Was heißt du warst dabei? Bis du auch aktiv mit eingebrochen? Oder nur dabei gewesen? Um da wirklich was aussagekräftiges sagen zu können müsste man genaueres wissen. Aber ich würde mal sagen, dass du nicht mit Gefängnis rechnen musst, wenn überhaupt sozial Stunden eventuell ne Geldstrafe, eventuell beschädigte Sachen müssen natürlich erstattet werden. Aber als Mutter, die zuvor nicht aufgefallen ist und zudem während der Tat unzurechnungsfähig war würde ich mir keine Gedanken über Gefängnis machen.
Sehr unwahrscheinlich. Wenn du sagst dein Ex ist in eine Wohnung eingebrochen, du warst lediglich mit anwesend, musst du hoffen mit Mittäterschaft oder Beihilfe dran zu kommen.
Mit einem halbwegs gutem Anwalt sollte das auch Klappen. Erfahrungsgemäß wirst du eine Bewährungsstrafe bekommen.
LG