Komme ich ins Gefängnis?

8 Antworten

Was sind die Folgen eines Einbruchs?

Der Täter eines Wohnungseinbruchdiebstahls muss mit einer Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren rechnen, je nach Umstand des Einzelfalles. Handelt der Täter nur im Rahmen eines Einbruchs im Sinne des § 123 StGB, also im Sinne des Hausfriedensbruchs, fällt die Strafe natürlich geringer aus. Die Tat wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe geahndet.

Dein Anwalt kann dir am besten Ratschläge geben, wie du dich vorbereiten und was du erwarten musst.

Wahrscheinlicher sind eine Bewährungsstrafe oder gemeinnützige Arbeit oder Geldstrafe, anstatt ins Gefängnis zu gehen.

Bleib stark und konzentriere dich darauf, wie du dein Leben positiv weiterführen kannst.

Also ins Gefängnis musst du nicht automatisch - da hat der Richter einen Ermessensspielraum, gerade dann, wenn du ihm belegen kannst, dass das eine einmalige Sache war und nicht mehr vorkommen wird. Ändert dann aber nichts an der Vorstrafe.

Was heißt du warst dabei? Bis du auch aktiv mit eingebrochen? Oder nur dabei gewesen? Um da wirklich was aussagekräftiges sagen zu können müsste man genaueres wissen. Aber ich würde mal sagen, dass du nicht mit Gefängnis rechnen musst, wenn überhaupt sozial Stunden eventuell ne Geldstrafe, eventuell beschädigte Sachen müssen natürlich erstattet werden. Aber als Mutter, die zuvor nicht aufgefallen ist und zudem während der Tat unzurechnungsfähig war würde ich mir keine Gedanken über Gefängnis machen.

Sehr unwahrscheinlich. Wenn du sagst dein Ex ist in eine Wohnung eingebrochen, du warst lediglich mit anwesend, musst du hoffen mit Mittäterschaft oder Beihilfe dran zu kommen.

Mit einem halbwegs gutem Anwalt sollte das auch Klappen. Erfahrungsgemäß wirst du eine Bewährungsstrafe bekommen.

LG