Kann mir bitte jemand erklären k?

2 Antworten

aber wenn ich mich mit ein Cannabis Konsumenten aufhalte unterhalte macht das mich dan automatisch hinreichend tatverdächtig ?

Nein. Das Ermittlungsverfahren gegen dich wurde gem. § 170 II StPO eingestellt, d. h. dass die Ermittlungen nicht genügend Anlass zur Erhebung der öffentlichen Klage gegeben haben. Sich mit jemandem zu Unterhalten, der Betäubungsmittel konsumiert, ist weder verboten, noch handelt es sich um ein Indiz, das eine Anklageerhebung gegen dich ermöglichen würde.

LG

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Erfahrung als Wahlverteidiger (§ 138 II StPO)

Thomas91858 
Beitragsersteller
 23.06.2024, 16:02

Ich bedanke mich bei dir ganz herzlich das hat mich. Entspannt es währe Alptraum wenn ich mich mit 16 Jahre alten Orts Kumpel nicht unterhalten durfte nur weil er Cannabis konsumiert dass währe für mich Alptraum,

das Verfahren wurde eingestellt, du kannst dich frei bewegen


Thomas91858 
Beitragsersteller
 23.06.2024, 15:21

Danke dir von Herzen, aber auf google steht das paragrapf 170 abs 2 stpo bedeutet das das Verfahren jeder Zeit wieder erneut geöffnet werden kann ,

die Staatsanwltin sagte mir nur wenn es neue Anhaltspunkte oder Indizien dafür gibt kann es wieder eröffnet werden,

währe dies ein Indiz oder Anhaltspunkt nur weil ich mich im Park mit Cannabis Konsumenten kurz unterhalte ist das ein Indiz oder Anhaltspunkt ?

Ich selbst bin Drogen frei hab noch nie drogen konsumiert.

Schubert610  23.06.2024, 15:25
@Thomas91858

ja wenn du dir etwas zu Schulden kommen läßt kann das durchaus passieren, aber es ist nicht verboten sich bei Dealern und anderen Süchtigen aufzuhalten, noch sind wir ein freies Land.

Thomas91858 
Beitragsersteller
 23.06.2024, 16:00
@Schubert610

Danke dir vom herzen weil es währe ja Alptraum Wenn ich mich in meiner Gegend mit Konsument nicht unterhalten könnte weil ich kenne einen seit 16 Jahren das währe dan unhöflich wenn ich ihn ignorieren würde er konsumiert nur Cannabis