Heizung nachts aus?

3 Antworten

Offenbar will Dich der Vermieter raus ekeln. Jetzt musst Du Dich folgendes fragen: Ist mir die Wohnung so wichtig (Lage, Preis etc.) , dass ich darum kämpfen möchte? Finde ich woanders überhaupt eine ?

Wenn Du kämpfen willst, musst Du einen eingeschriebenen und freundlichen Brief schreiben mit Ultimatum für Wiederherstellung des ordentlichen Zustands und Hinweis auf Ombudsstelle/Mieterverband/ Schiedsgericht. Das sollte in der Regel nur wenig kosten und geht in der Regel zu Lasten desjenigen, der den Fall verliert (den Schuldigen).

Ausziehen wäre leichter, ansonsten, wenn Du bleiben und nicht kämpfen willst, zwei Ölradiatoren oder Infrarotheizungen kaufen und die höheren Stromkosten zahlen. Manchmal muss man nachgeben, auch wenn man wütend zurück bleibt ...

Der Vermieter muß es dir ermöglichen Nachts auf mindestens 16°C zu heizen. Es ist normal das man nach 22 Uhr in die Nachtabsenkung geht. Das passiert automatisch und er stellt sich garantiert nicht dahin und stellt sie jedesmal ab.

Sollte die Temperatur nicht erreicht werden, mußt du dein Vermieter anschreiben. Entweder geht er aus der Nachtabsenkung raus, oder erhöht die Vorlauftemperatur.

Nur wenn schon die Fliesen von der Wand fallen, dann stimmt was nicht. Entweder gehst du zum Mieterschutzbund oder ziehst aus

Du kannst ihm natürlich die Miete kürzen, kannst natürlich einen Anwalt einschalten, Du bist vollkommen im Recht.

Aber Du hättest dann nur Ärger mit dem Vermieter , Tag für Tag.

Eine neue Wohnung zu suchen wäre für Dich das Sinnvollste, zumal die Wohnung offrnbar zu feucht ist