Geschlossene Getränke
Hallo, wir betreiben eine Metzgerei mit Imbiss und werde von den Kunden öffter nach einer Flasche Bier gebeten, haben aber so etwas nicht in unserer Metzgerei. Nun wollte ich wissen ob ich für den Verkauf von Bier, nur geschlossen also kein Zapfbier irgendwelche Lizenz benötige und wo kann ich diese Lizenz dann beantragen. Vielen Dank in voraus für Ihre Antworten.
2 Antworten
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Das Bier darf in der Metzgerei nicht geöffnet/getrunken werden! Einen Kühlschrank mit Flaschengetränken aufstellen. Lizenz bei der Gemeinde beantragen. - TIPP: Wenn du Bier verschenkst, ist die Rechtslage anders!
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Das Bier wirst du vermutlich so verkaufen dürfen, nur dürfen sie es vermutlich nicht in den Örtlichkeiten des Imbisses einnehmen.
http://www.essen.de/de/Rathaus/Aemter/Ordner_32/Gaststaetten.html