Geburtstagsfeier mit minderjährigen und Alkohol?
Hallo,
Feier heute meinen 18. Geburtstag nach und es werden viele volljährige aber auch minderjährige also über 16 Jährige anwesend sein. Ich Feier in einer gemieteten Location und wollte fragen, wie es mit dem Jugendschutzgesetzt festgelegt ist, was den Konsum von Alkohol betrifft. Es wird natürlich auch hochprozentigen Alkohol geben und ich wollte fragen, ob es Probleme bereitet, wenn die sich heimlich was davon nehmen. Ich bin mir auch nicht sicher ob der Geburtstag dann im privaten oder öffentlichen Rahmen gilt, da ich zum Einen jeden persönlich eingeladen hab, zum Anderen es nicht bei mir zuhause stattfindet sondern bei einer gemieteten Location. Danke im Voraus.
5 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/DianaValesko/1717681333773_nmmslarge__1552_1339_1071_1071_deca96d6c25c7f9256a13463bd895fbd.jpg?v=1717681334000)
Es ist nicht gut, wenn die noch nicht Volljährigen heimlich Alkohol konsumieren.
Die Probleme gibt es hauptsächlich mit ihrer Gesundheit.
Die Pubertät ist nicht so weit fortgeschritten, wie bei 18 Jährigen und es kann zu Schädigungen im Gehirn kommen beim Rausch von Alkohol.
Ich würde auch vermeiden, sie dazu zu animieren und auch dafür sorgen, dass sie keine hochprozentigen Alkoholika konsumieren. Du hast als Gastgeberin auch eine gewisse Verantwortung.
Alles Gute für Dein neues Lebensjahr wünsche ich Dir 🍀und eine gelungene Feier.
Jugendschutzgesetz (JuSchG)§ 9 Alkoholische Getränke(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen
1.
Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein oder Mischungen von Bier, Wein, weinähnlichen Getränken oder Schaumwein mit nichtalkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren,
2.
andere alkoholische Getränke oder Lebensmittel, die andere alkoholische Getränke in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche
weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.
(2) Absatz 1 Nummer 1 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person begleitet werden.
(3) In der Öffentlichkeit dürfen alkoholische Getränke nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat
1.
an einem für Kinder und Jugendliche unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
2.
in einem gewerblich genutzten Raum aufgestellt und durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche alkoholische Getränke nicht entnehmen können.
§ 20 Nr. 1 des Gaststättengesetzes bleibt unberührt.
(4) Alkoholhaltige Süßgetränke im Sinne des § 1 Abs. 2 und 3 des Alkopopsteuergesetzes dürfen gewerbsmäßig nur mit dem Hinweis "Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten, § 9 Jugendschutzgesetz" in den Verkehr gebracht werden. Dieser Hinweis ist auf der Fertigpackung in der gleichen Schriftart und in der gleichen Größe und Farbe wie die Marken- oder Phantasienamen oder, soweit nicht vorhanden, wie die Verkehrsbezeichnung zu halten und bei Flaschen auf dem Frontetikett anzubringen.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Die Abgabe von Branntwein an Minderjährige ist nicht erlaubt. Nur wird das auf einer privaten Feier wohl niemand überprüfen.
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![](https://images.gutefrage.net/media/user/DaryIDixon/1719231525209_nmmslarge__0_0_630_629_15c0e9e7b92e729533e705d8a6ace557.jpg?v=1719231525000)
Keine Sorge, irgendein Elternteil wird es bestimmt merken wenn das Kind voll wie lumpi nach Hause kommen wird, dann möchte ich aber auch nicht du und deine Eltern sein, ihr habt nämlich dafür zu sorgen das minderjährige nicht an harten Alkohol kommen.
Ansonsten, auch der Betreiber kann ganz schnell die Party platzen lassen wenn ihm sowas zu Ohren kommt.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/IBasbyI/1720121572026_nmmslarge__602_1335_1677_1677_f5fab490675a1bc896638018fb8e8941.jpg?v=1720121572000)
Grundsätzlich entscheiden bei Minderjährigen die Eltern über den Konsum.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/DerCaveman/1568020485456_nmmslarge__487_447_637_637_71b1be4c2966d8f88af74501a5a4d697.jpg?v=1568020485000)
Im privaten Bereich finden die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes zum Alkohol bei Minderjaehrigen keine Anwendung. Die gelten nur fuer die Oeffentlichkeit.