Eine islamische Frage ist es Haram wen man als Moslem bei einem Bier stand arbeiten und da nur das Bier zu deckelt?

3 Antworten

Schau mal hier:

Dem Muslim ist nicht nur der Genuss alkoholischer Getränke verboten, sondern auch die Produktion von Alkohol und dessen Verkauf an Nichtmuslime. Deshalb darf ein Muslim weder in seinem Geschäft Alkohol verkaufen, noch darf er in einem Geschäft arbeiten, in dem Alkohol verkauft wird.
Der Prophet (s.a.w.s.) sagte dazu Folgendes:
"Verflucht wurde der Alkohol auf zehnfache Weise: Er selbst und der, der ihn produziert oder produzieren lässt, ihn verkauft oder kauft, ihn transportiert oder zu sich transportieren lässt, von seinem Erlös lebt, ihn trinkt oder ausschenkt."
In einer von Umer (r.a.) überlieferten Hadith sagte der Prophet (s.a.w.s.):
"Wer an Allah und den Jüngsten Tag glaubt, der setze sich an keinen Tisch, an dem der Alkohol kreist."

Quelle: Halal und Haram - Erlaubtes und Verbotenes im Islam von Hasip Asutay, Seite 32

Nein, das ist haram, ukhti

Überliefert von Abdullah ibn Umar raa (Möge Allah swt mit ihnen zufrieden sein)

Der Prophet saw (Friede und Segen mit ihm) sagte: "Allah hat den Wein verflucht, seinen Trinker, seinen Kellner, seinen Verkäufer, seinen Käufer, seinen Presser, denjenigen, für den er gepresst wird, denjenigen, der ihn befördert, und denjenigen, zu dem er befördert wird."

Sahih Al-Albani

Hallo Havva,

es gibt kein eindeutiges Alkoholverbot im Koran. Und nur der Koran zählt, weil er VOLLSTÄNDIG ist und niemand ihm etwas hinzufügen darf.

Die vier den Alkohol betreffenden Suren Im Koran widersprechen sich alle. Und selbst die 5:90, die extremste Sure gibt kein eindeutiges Alkoholverbot her.