Drogentest vor Verbeamtung?
Hallo,
ich habe am Freitag ein Vorstellungsgespräch und werde insofern alles klappt eine Ausbildung durchlaufen welche zur Verbeamtung führt. Jetzt jedoch zu meiner Problematik, ich habe knapp ein halbes Jahr Cannabis konsumiert und habe vor knapp zwei Wochen aufgehört. Nach einigen Recherchen habe ich heute herausgefunden das vor der Verbeamtung ein Termin beim Amtsarzt ansteht und da auch logischer weiße auf Drogen getestet wird. Jetzt zu meinen Fragen:
- wird vor der Ausbildung auch ein Drogentest beim Amtsarzt durchgeführt?
- wann wird dieser stattfinden, wenn er stattfindet? Ich habe die Hoffnung noch „clean“ zu werden bevor dieser stattfindet, da ich durch Recherchen herausgefunden das THC nach regelmäßigen Konsum lange im Blut/ Urin haltbar ist hoffe ich das es etwas dauert bis der Test ansteht.
Ich hoffe ihr könnt mir diese Fragen sachlich beantworten, da dies mein Traumberuf ist möchte ich ihn unbedingt ausüben jedoch gefährdet der Test nun alles.
Lg Max
1 Antwort
Die Frage ist zwar schon ein paar Tage Alt und der Termin war schon. Aber ganz ehrlich? Du strebst eine Anstellung an, die mit einer Verbeamtung einhergeht und konsumierst illegale Drogen?
Beim besten Willen, das weiß man vorher. Bei einer Verbeamtung stellst du dich, ähnlich wie Berufssoldaten, in den Dienst des Landes und bezeugst schriftlich, dass du dich an die Verfassung und deren Gesetze hältst.
Nun aber zur eigentlichen Frage. Nein, ein Drogentest gehört standardmäßig nicht zur amtsärztlichen Untersuchung, kann aber veranlasst werden.
Das weiß ich. Aber Konsum funktioniert nicht ohne Besitz.
https://www.spiegel.de/sport/fussball/drogenbesitz-konsum-ist-straffrei-a-111960.html
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/besitz-27446
sobald ich etwas in der Hand halte, bin ich Besitzer.
Er darf es trotzdem im Ausland konsumieren (z.B Niederlande oder Kanada)
Tatsächlich ist das Kiffen für Deutsche in den Niederlanden strafbar und kann in Deutschland verfolgt werden.
Dafür muss man es aber zugeben bzw. klar nachgewiesen werden können. Und ohne Vorstrafen wird da auch nichts verfolgt.
Kompletter Schwachsinn!
“Das OLG Düsseldorf (3 RVs 45/13) hat sich nun dieser durchaus komplizierten Frage gewidmet und festgestellt, dass der Konsum von Cannabis in einem Coffeeshop durch einen Deutschen für diesen grundsätzlich nicht nach deutschem Recht strafbar ist. Die Begründung ist, dass beim Konsum innerhalb des Coffeeshops kein Besitz begründet wird“
aber das Thema hat sich zum Glück sowieso in 1-2 Jahren erledigt
Danke für den Hinweis. Mein letzter Stand war, dass man dafür belangt werden kann.
Danke :)
Bist nicht der einzige hab das gleiche bei einem Vortrag von einem Älteren Polizisten auch gehört „Man steht als Deutscher auch im Ausland unter dem Gesetz der BRD“. Was ziemlich merkwürdig wäre.
Der Konsum ist erlaubt nur nicht der Besitz