Dhl Paket Filiale?
Hi, ich wollte fragen wie die Prozedur ist wenn ich als 17 jähriger bei einer snus Website bestellt habe es nicht bei mir zuhause angekommen ist sondern bei einer Paket Filiale , ich muss ja ein Ausweis vorzeigen um zu beweisen das ich der Besteller war, wird aber auch kontrolliert wo ich bestellt habe weil snus ist ja erst ab 18 und mit den Ausweis würden die ja sehen das ich 17 bin
5 Antworten
... ich muss ja ein Ausweis vorzeigen um zu beweisen das ich der Besteller war...
Nö, wer es bestellt hat ist der Post schnurzegal. Der Ausweis, ggf. zusätzlich eine Vollmacht, wird benötigt um festzustellen, ob der Abholer berechtigt ist die Sendung entgegen zu nehmen.
Bei Paketen mit Altersprüfung+18 muß zusätzlich kontrolliert werden, ob eine Volljährigkeit vorliegt.
Das ist davon abhängig, ob mir eine Altersprüfung zugeschickt wurde oder nicht. Hat der Versender dies nicht in Auftrag gegeben, bekommst du dein Paket; hat er es, dann nicht.
Das würden sie ja zuhause auch. Ab 18 wird immer kontrolliert. Das Paket wird zurückgehen.
Wenn ein Paket wirklich ab 18 ist wird kontrolliert. Tun sie es nicht, dann ist es nicht ab 18. Ist so.
Hahahah das macht null Sinn die können das Paket auch einfach in den Briefkasten legen außerdem sind es halt Webseiten wo auch minderjährige bestellen können
Das Paket muss mit dieser Prüfung aber auch versendet sein. Ich kann Dir auch n Schnuller schicken und es mit Alterssichtprüfung versenden.
Nein, das könnten sie nicht. Nochmal: Sendungen mit Altersprüfungen müssen bei Abgabe kontrolliert werden. Wird nicht kontrolliert, dann wurde es nicht mit Altersprüfung versendet.
Sendungen mit Altersprüfungen
Das hättest Du in Deiner ersten Antwortverwähnen sollen.
Hast Du nicht!
Ob der Inhalt ab 18 ist oder ab 12 ist.für DHL erst einmal uninteressant.
Hä was willst du mir grad erzählen ich sprech doch aus persönlicher Erfahrung die haben das einfach in den Briefkasten gelegt außerdem kann man bei manchen websiten mit zb klarna bestellen und da kann man schon unter 18 ein Account machen verstehe deine Antworten nicht macht null sinn
Dann hat der Verkäufer gegen geltendes Recht verstoßen. Er darf Snus nicht an Minderjährige verkaufen / liefern. Dazu ist er gesetzlich verpflichtet, das Paket nur mit Alterssichtprüfung zu versenden, so dass ein Minderjähriger es gar nicht entgegen nehmen kann. Die Zustellung in den Briefkasten ist somit gesetzlich auch nicht möglich. Der Verkäufer handelt gesetzwidrig.
Dass du meine Antworten nicht verstehst sehe ich. Kann ich nicht ändern. :-)
Wenn mit Alterssichtprüfung verschickt wird, wird das Paket nicht an minderjährige ausgehändigt und der Empfänger muss volljährig sein.
Ja, solche Dinge erfordern einen Altersnachweis.
Das ist eine eigene Prozedur und es wird nicht nur im Rahmen der Identitätsfeststellung auf den Ausweis geschaut.
Nein würden sie nicht da ich das ja schon mehrmals gemacht habe aber gut