Darf man Alkohol oder Zigaretten von Holland mit nach Deutschland nehmen?
Oder gibt es da Probleme oder ist das abhängig von der Menge?
5 Antworten
hier sind die Beschränkungen für inner-EU-Reisen, also was "Genuss-Mittel" anbelangt:
Zitat "Sie können für Ihren persönlichen Bedarf
grundsätzlich aus jedem Mitgliedstaat der EU - ausgenommen
Sondergebiete - Waren abgabenfrei und ohne Zollformalitäten nach
Deutschland mitbringen. Manchmal werden allerdings Waren in so großen
Mengen mitgebracht, dass eine rein private Verwendung zweifelhaft
erscheinen muss.
Für verbrauchsteuerpflichtige Waren wie Genussmittel wurden deshalb nachstehende Richtmengen festgelegt, bis zu denen eine Verwendung zu privaten Zwecken angenommen wird:"
Natürlich kannst du Alkohol und Tabakwaren als Privatperson aus Holland für den persönlichen Ge- und verbrauch mitnehmen. Wenn du allerdings die Richtmengen überschreitest dann wird es für dich schwer nachzuweisen das es alles für den Persönlichen gebrauch ist Näheres erfährst du beim Zoll: https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Reisen-innerhalb-der-EU/Steuern/Genussmittel/genussmittel_node.html
moin moin ich fahre immer nach Deutschland ohne problemen und verschiedenen sachen ich mach das für meine künden und einfach ganz ruhig bleiben
mußte nachschauen unter ... zollfreie einfuhr
200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 100 Zigarillos oder 250 g Tabak (Personen ab 17 J.);
1 l Spirituosen oder 2 l Sekt oder 2 l süßer Wein (z.B. Sherry, Portwein) (Personen ab 17 J.);
4 l Wein (Personen ab 17 J.);
16 l Bier;
S O R R YYYY !! mein fehler das ist die einfuhr von nicht eu ländern .. nach D ... bitte tausendmal um vergebung :o)
hier die richtige antwort :o)
Als persönlicher Bedarf gelten folgende Höchstmengen:
800 Zigaretten (Personen ab 17 J.);
400 Zigarillos (Personen ab 17 J.);
200 Zigarren (Personen ab 17 J.);
1 kg Tabak (Personen ab 17 J.);
10 Liter hochprozentige Alkoholika (Personen ab 17 J.);
20 Liter mit Alkohol angereicherter Wein (z. B. Port oder Sherry) (Personen ab 17 J.);
90 Liter Wein (davon höchstens 60 Liter Schaumwein) (Personen ab 17 J.);
110 Liter Bier (Personen ab 17 J.);
bitte tausendmal um vergebung :o)
ich weiss nicht, ob ich das heilige Recht habe zu vergeben ... :-)
wichtig ist jedoch, nochmals die Formulierung "persönlicher Bedarf" zu erwähnen. Bei 4 Erwachsenen im Auto kann man 4x Whiskey einfacher als "persönlicher Bedarf" rechtfertigen, als bei 50 Flaschen (a 0.75l).
Das ist abhängig von der Menge.
das betrifft m.E. die Einfuhr aus NICHT-EU-Länder. Oder hab ich einen NLExit verpasst?