Darf ein Direktor einen Schüler durchsuchen?

11 Antworten

Nein - da hätte die Schulleitung im Prinzip die Polizei hinzuziehen müssen. Nur ob das dann für den Schüler angenehmer gewesen wäre, wage ich doch stark zu bezweifeln.

Was der Direktor oder ein Lehrer darf: Da sie das sogenannte Hausrecht haben, dürfen sie bei (begründetem!) Verdacht betr illegalem Verhalten / Besitz einen Spind kontrollieren oder von einem Schüler verlangen, dass er seine Taschen leert („nur mal so / auf gut glück“ geht nicht, das wäre ein Missbrauch des Hausrechts & der innehabenden beruflichen Position). Bestätigt sich ein Verdacht, müssen die Eltern zwingend informiert werden, wenn der Schüler minderjährig ist. Was aber absolut nicht geht ist, jemanden zu durchsuchen, dafür fehlt ihnen die dafür notwendige Legitimation (Berechtigung), dafür müssten sie die Polizei avisieren, wobei wir wichtigeres zu tun haben, als einen Schüler wegen Verdacht auf Zigarettenbesitz zu filzen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Das dürfte nur die Polizei.

Der Schulleiter hat kein Recht, Schüler oder deren Taschen zu durchsuchen.

Es muss immer ein konkreter Verdacht vorliegen. Aber sie dürfen es wenn es Verdacht auf Drogen etc gibt