Cannabisbesitz folgen?

2 Antworten

Kann es sein das man eine Hausdurchsuchung bekommt weil der verdacht besteht mehr als die erlaubten 50g zu besitzen?

Der Verdacht alleine dürfte nicht mehr reichen, aber bei konkreten Anhaltspunkten dafür wird es je nach Bundesland doch durzu führen.

Und wie sieht es mit dem waffenschein und dem legalen cannabis aus

Die Frage ist Diffus. Wenn eine Abhängigkeit im Raum steht, dabei spielt noch keine Rolle ob Alkohol oder Cannabis, ist die Zuverlässigkeit nicht mehr gewährleistet. Aber die Tatsache des Konsums alleine darf heute keine Indikation alleine mehr sein.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

Naja, als Polizist darf man dich in Gefahrenbereichen(Innenstadt, Bahnhof etc.) ohne Anfangsverdacht durchsuchen, da solltest du halt nur bis 25g einstecken haben.

Zuhause darfst du bis 50g haben.

Ohne Anfangsverdacht - spricht jemand erzählt der Polizei du hast über 50g daheim - und gerichtlichem Beschluss dürfen sie deine Wohnung nicht durchsuchen.