Bricht es das Wudu, wenn ich Alkohol berühre?

3 Antworten

Nein. Aber er ist unrein und deswegen sollte man Kleidung und Körper waschen:

Bestimmte Dinge verunreinigen Körper oder die Kleidung, sodass diese rituellen Unreinheiten entfernt werden müssen. Auch Plätze können verunreinigt sein, sodass etwa das Ritualgebet ( Salāt) dort nicht erlaubt ist.
Als rituell unreine Substanzen angesehen sind unter anderem:
Menschlicher Urin
Kot
Ejakulat (zumindest gemäß der  hanafitischen Rechtsschule [2])
Eiter
Erbrochenes
der Speichel eines Hundes, auch dessen feuchte Schnauze
das Schwein als Ganzes
tote Tiere sowie das Fleisch nicht  halal geschlachteter Tiere
alkoholische Getränke [3]
Zu Beachten ist jedoch: Welche Substanzen letzten Endes konkret nadschis sind und welche nicht, wird von den  Rechtsschulen unterschiedlich beantwortet. Nicht alle der oben beispielhaft aufgeführten Dinge werden von allen diesen unbedingt als nadschis klassifiziert. So wird der Hundespeichel in der  malikitischen Rechtsschule beispielsweise nicht als rituell unrein (nadschis) betrachtet. [4]

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Nadsch%C4%81sa#Rituell_unreine_Substanzen

Es kommt aber auch auf die Rechtsschule an, dieses Buch berücksichtigt insbesondere die hanefitische:

Ob Parfüm oder "Kölnisch Wasser" (Eau de Cologne) islamrechtlich als rein oder unrein betrachtet werden, hängt davon ab, ob der Alkohol, der bei ihrer Herstellung verwendet wurde als rein oder unrein gilt.Nach Imam Hanfifeh (r.a.) und Imam Ebu Yusuf (rah.) ist Alkohol der aus Trauben gewonnen wird unrein, Alkohol aus anderen Grundstoffen hingegen rein. Nach Imam Muhammed (rah.) ist jede Art von Alkohol unrein.
Wird der alkoholische Grundstoff für Eau de Cologne oder Kosmetika nicht aus Trauben gewonnen, so sind diese nach Imam Hanifeh (r.a.) und Imam Ebu Yusuf (rah.) rein. Nach diesem Urteil wird heutzutage die Fetwa ausgesprochen.
Der türkische Gelehrte Elmalili Muhammed Hamdi Yazir schrieb dazu Folgendes: "Wurde die Kleidung einer Person verunreinigt, weil jemand Wein, Champagner, Traubenschnaps oder Cognac darüber geschüttet hat, so muss er diese auswaschen, bevor er mit ihr beten darf. Alkoholika, die nicht aus Trauben gewonnen wurden, wie Fruchtschnäpse oder Bier, dürfen zwar nicht getrunken werden, sind aber kein Hindernis für das Gebet, wenn die Kleidung des Betenden damit in Berührung kam."

Quelle: Halal und Haram - Erlaubtes und Verbotenes im Islam von Hasip Asutay, Seite 33-34

Das Wudu wird nicht ungültig, wenn eine Unreinheit berührt wird, aber eine der Bedingungen des Gebets ist die Reinheit, so dass man die Unreinheit abwaschen muss, wenn sie auf den Körper oder die Kleidung gelangt.

Nach dem oben und unten Gesagten ist Alkohol (Kuhhul) in einem Getränk (Sharāb) ist Khamr und unrein (Nadjis). Daher müssen die Stellen, an denen Bierflüssigkeit ausgetreten ist, gewaschen werden.

Was ist das Urteil (Hukm) über das Parfümieren mit Parfüms (Al-'Utur), die Alkohol (Kuhhul) enthalten?

Diese Frage (Mas'alah) wollte ich im Kapitel über die "Beseitigung der Unreinheit (Nadjasah)" ansprechen, als wir über die Unreinheit des Khamr (Berauschendem) sprachen.

O geehrte Brüder, der Khamr ist das, was zwei grundlegende Eigenschaften vereint: dass er ein Getränk (Scharāb) und dass er berauschend (Muskir) ist. Was die Menschen jedoch normalerweise nicht trinken, wie Parfüms, Reinigungsmittel oder anderes, so ist dies keinen Khamr, auch wenn der Alkoholgehalt 90% beträgt. Es ist kein Getränk und kein Trunk, also kein Khamr, und wir sagen nicht, dass Khamr rein ist. Der Khamr ist nach Übereinkunft (Ittifāq) der vier Rechtsschulen unrein. Der Khamr ist nach Übereinkunft der vier Rechtschulen unrein (Nadjis), und sein Verkauf ist nach dem Konsens (Idschmā') der Muslime verboten.

Das heißt, selbst wenn es einen Dissens (Khilāf) über seine Reinheit gäbe, so ist sein Verkauf nach dem Konsens verboten (Muharramun Idschmā'an). Und dieser Konsens basiert auf einem gültigen (Ṣaḥīḥ), eindeutigen (Ṣarīḥ) und anerkannten Text (Mutaffaqun 'Alaihi), nämlich sagte der Prophet, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm: "Allah und sein Gesandter haben den Verkauf von Khamr verboten." Der Verkauf von Khamr ist daher nicht erlaubt. Bei diesen modernen Produkten oder modernen Substanzen, die Alkohol enthalten, handelt es sich, wenn sie normalerweise getrunken werden, um Khamr, dessen Verkauf nicht erlaubt ist, selbst wenn man sie zum Reinigen kauft. Es ist niemandem erlaubt, Khamr zu kaufen und zu sagen: "Ich kaufe Khamr zum Reinigen" Wir sagen: Nein, das darfst du nicht zum Reinigen kaufen, denn das führt zur Unreinheit und ist keine Reinigung. Der Verkauf ist eindeutig ungültig.

Was aber Alkohol (Kuhhul) enthält, was überhaupt nicht getrunken wird, wie beispielsweise Reinigungsmittel zum Putzen des Bodens oder Parfüms, die nicht getrunken werden, das ist kein Khamr, denn es ist kein Getränk. Und Allah weiß es am besten. Und dies entspricht der Rechtslehre (Madhhab), ja, einige Gelehrte sehen darin sogar die Position der vier Rechtsschulen, und das ist eine starke Aussage. Und Allah weiß es am besten. [1]

[1] Alcohol-based perfumes. Sh.Amir Bahjat

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Islamisches Wissen gemäß der Ahlus Sunnah wal Jama'ah

nein aber jeh nach rechtschule abwaschen