anzeige bekommen?

2 Antworten

in Kärnten darfst Du zwischen dem 16. und dem 18. Lebensjahr öffentlich nicht mit mehr als 0,5 Promille erwischt werden.

Wenn Du Glück hast gibt es ein Belehrungsgespräch, ansonsten Sozialstunden (max. 100).

(Steht so im Jugendschutzgesetz für Kärnten)

Zweifel. Der Konsum von was auch immer ist nicht strafbar. Beim Besitz ist es etwas anderes. Wahrscheinlich bekommen Deine Eltern jetzt Ärger, den sie hoffentlich an Dich weiterleiten.