Alkohol in Selbstbedienungsladen - erlaubt?
Bei mir in der Nähe gibt es bei einem Bauern einen Selbstbedienungsladen, in dem man auch Most kaufen kann.
Ich hab jetzt nichts dagegen, aber wenn ich jetzt als 14-jähriger dort eine Flasche Most kaufen würde, würde sich der Bauer dann strafbar machen, oder wie läuft das?
Ich glaube zwar nicht, dass das irgendjemand bemerken oder interessieren würde, aber was wäre dann?
4 Antworten
Alkoholhaltiger Most zaehlt wohl unter "weinaehnliche Getraenke". Die darf der Bauer nicht an Kinder und Jugendliche unter 16 verkaufen. Wie er das sicherstellt, ist sein Problem. Verkauft er an Kinder oder Jugendliche unter 16, macht er sich damit strafbar (ausser bei Jugendlichen unter 16 - nicht aber auch bei Kindern unter 14 - wenn sie sich in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person befinden).
Der Besitzer ist verpflichtet aufzupassen dass kein Minderjaehriger an Alkohol kommt demnach ja er macht sich strafbar
Ich weiß z.B. das die Selbstbedienungsläden wie Tante M oder ähnlich , keinen Alkohol oder Tabakwaren verkaufen dürfen. Wenn keine Person ständig im Laden anwesend ist. Wegen Jugendschutzgesetz. Da nützt auch eine Videoüberwachung nichts. Die ist nur wegen Diebstahl.
Bist du sicher, dass es alkoholhaltiger Most ist?
Wäre dann nicht erlaubt. Der Bauer muss dafür sorgen, daß der Alkohol Jugendlichen nicht zugänglich ist.
Also Videoüberwachung hat er, nur was bringt es?