Wer haftet, wenn der Chef Alkohol ausschenkt während der Arbeitszeit?

testwiegehtdas  12.09.2024, 10:47

War das Schubsen absichtlich oder ein Unfall? In wie weit hat Sebastian Klara überredet Theo zu schubsen?

Windmondkind 
Beitragsersteller
 12.09.2024, 10:57

Sebastian hat wohl zu ihr gesagt, Schubse Theo oder du bist gefeuert! Klara hat das getan, weil sie nicht gefeuert werden will.

Zudem ist Sebastian sehr manipulativ

9 Antworten

„Grundsätzlich darf der Chef seinen Mitarbeitern Alkohol anbieten“, sagt der Fachanwalt für Arbeitsrecht Johannes Schipp. Unter einer Bedingung: Dass er seiner Fürsorgepflicht weiter nachkommt. „Das kann zum Problem werden, wenn eine besondere Gesundheitsgefahr besteht“, so Schipp. Also: Wenn auf Leitern oder Gerüsten auf dem Bau gearbeitet wird, etwa. Hier ist Balance gefragt und die verträgt sich bekanntlich schlecht mit Alkohol.
Ein No-Go ist der Konsum von Alkohol natürlich bei gesetzlichen Alkoholverboten, wie es sie bei Kraftfahrern oder Piloten gibt. Eine Grauzone stellt dar, wenn ein bekannt Alkoholkranker unter der Belegschaft ist. Hier könne man, auch wenn eine gewisse Eigenverantwortung gelte, argumentieren, dass der Arbeitgeber seiner Fürsorgepflicht nicht nachkommt, so Schipp. https://www.volksstimme.de/leben/job-und-bildung/darf-der-arbeitgeber-alkohol-ausschenken-3665680

Es haftet hier also niemand, nur weil der Chef Alkohol anbietet!

Wenn Theo das anzeigt und Klara das bestätigt, ist sie wegen Körperverletzung dran und Sebastian wegen Anstiftung zur Straftet und ggf. Mittäterschaft daran. Dazu könnte er das Thema Schmerzensgeld prüfen lassen, ob er da was von beiden einklagen kann, dazu Schadensersatz für Verdienstausfälle, denn er wird länger als die 6 Wochen krank sein und ins geringere Krankengeld rutschen.

Dazu kann Theo versuchen eine schöne Abfindung zu bekommen, wenn er das vors Arbeitsgericht bringt mit der Info, dass er sich auf Grund des gefährlichen Angriffs mit schwerer Verletzung auf Befehl des Chefs dort nicht mehr sicher fühlt.

In Deutschland gibt es kein allgemeines, gesetzlich geregeltes Verbot von Alkohol am Arbeitsplatz. Wenn es also im Arbeitsvertrag bzw. in einer Betriebsvereinbarung keinen expliziten Ausschluss von Alkoholgenuß am Arbeitsplatz gibt, dann macht der AN rein rechtlich gesehen nichts verbotenes, wenn er trinkt.

Inwiefern der Chef nun seinen MA genötigt hat, mit zu trinken und wieviel wird hier nicht beschrieben. Also kann man aufgrund dessen dazu nichts sagen.

Der Chef überredet einen MA, jmd anderen zu schubsen...? Interessant... Dazu eine Frau, die einen Mann so krass schubst, dass der sich sogar die Hüfte bricht. Hm, ja. Total normal ^^

Zählt natürlich nicht als Arbeitsunfall und ist vorsätzlich geschehen, daher haftet die schubsende AN persönlich.

Haftung für nicht erbrachte DL (Dokumente nicht erstellt) lt. DL-Vertrag.

Nachdem es Klaras Aktion war, dass es zum Sturz kam, könnte Theo von ihr Schmerzensgeld verlangen.

Das ist meiner Meinung alles. Sebastian hat ja Theo den Alkohol nicht eingeflösst, also war es letztlich Theos Entscheidung zu trinken.

Wenn Dokumente nicht fertig wurden, für die Sebastian einen Ablieferungsvertrag hatte, dann haftet er selbst dem Dritten gegenüber.

Das einzig rechtswidrige ist der körperliche Angriff auf Theo. Das wird ne KV sein.
Ich bezweifel aber, dass Sebastian sich durch sein "überreden" zum MIttäter macht.

Die Dokumente die nicht fertig werden, ist halt ein Problem des Unternehmens. Genauso wie der Rest Probleme der einzelnen Personen sind aber kein Fall für die Justiz.