Muss ich mit Gefängnis rechnen?

1 Antwort

Hohe Geldstrafe + langer Führerscheinentzug + MPU

Das kommt aber stark auf die Menge an. Warst du beim ersten Fall im Bereich einer Straftat oder nur einer Ordnungswidrigkeit?
Wenn Straftat dann kannst du oben lesen was auf dich zukommt.


MarcRath1989 
Beitragsersteller
 19.07.2024, 12:21

Der erste Fall war eine Ordnungswidrigkeit

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HfPol110  19.07.2024, 12:23
@MarcRath1989

Dann siehst du oben was auf dich zukommt.
Nun bist du Wiederholungstäter und scheinst unbelehrbar zu sein. Jetzt bekommst du die volle Breitseite

lg

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HfPol110  19.07.2024, 12:25
@MarcRath1989

Das denke ich nicht. Aber eine hohe Geldstrafe oder Bewährung.
Je nach Gefährdung, Pegel etc

Aber ich würde Geldstrafe sagen.

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MarcRath1989 
Beitragsersteller
 19.07.2024, 12:26
@HfPol110

Ich hatte 1,6. aber niemanden im Verkehr gefährdet

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HfPol110  19.07.2024, 12:29
@MarcRath1989

Okay. Dann ziemlich sicher eine hohe Geldstrafe. Sagen kann das aber nur ein Richter.

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MarcRath1989 
Beitragsersteller
 19.07.2024, 12:33
@HfPol110

Ich hoffe nicht das ich ins Gefängnis muss. Das ist meine größte Angst

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ZuumZuum  19.07.2024, 12:36
@MarcRath1989

Nein, dafür gibt es keine Freiheitsstrafe. Aber Geldstrafe, Entzug der Fahrerlaubnis und MPU. Wenn dir jemand was ins Glas getan hat, hättest Du merken müssen, das Du nicht mehr fahrtauglich bist. Das muß ja auch erst einmal bewiesen werden, wurde unmittelbar nach Aufgreifen eine Blutprobe gemacht?

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MarcRath1989 
Beitragsersteller
 19.07.2024, 12:40
@ZuumZuum

Ja die haben mir nach einer Stunde auf der Wache Blut abgenommen

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MarcRath1989 
Beitragsersteller
 19.07.2024, 12:41
@ZuumZuum

Woher weist du das , das dafür keine Freiheitsstrafe ?

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Bergfex49  19.07.2024, 13:11
@MarcRath1989

Berufserfahrung, der "gezwickte" Führerschein ist wahrscheinlich das größere Problem.

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MarcRath1989 
Beitragsersteller
 19.07.2024, 12:20

Hatte 1,6 also eine Straftat

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