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Fachwechsel zu Master of Business Administration: Eignungsprüfung?

Ich weiß nicht, ob ich hier mit diesem Beitrag viel Erfolg haben werde, aber meine Posts in Studi-Foren blieben leider unbeantwortet, deshalb probiere ich es mal hier. Falls jemand eine Idee hat, wo ich meine Frage noch stellen könnte, lasst es mich gerne wissen, und vielen Dank!

Liebe Studis,

 

ich möchte mich um einen Studienplatz im Master of Business Administration an der Hochschule Mainz bewerben. Nun habe ich einige Fragen, was die Unbedenklichkeitserklärung und ggf. Prüfung meiner Studieneignung angeht.

Ich befinde mich im 2. Mastersemester in Philosophie an der Goethe-Uni Frankfurt und habe aus gesundheitlichen Gründen 23 Semester für den Bachelor in Philosophie mit Beifach Linguistik gebraucht. Leider musste ich auch das Beifach einmal wechseln, weil ich in meinem ersten Beifach (British Studies) 3-mal zur angemeldeten Prüfung nicht erschien. Dabei ist mein Englisch C1. Ich war einfach psychisch komplett durch zu dieser Zeit in meinem Leben und hab so ziemlich alles vercheckt. Mittlerweile – 10 Jahre später – bin ich jedoch sehr fit. Nun habe ich jedoch in den beiden Mastersemestern keine Prüfungen belegt, da ich ehrlich gesagt nicht ernsthaft Philosophie weiterstudieren wollte und mich darin einfach aus versicherungstechnischen Gründen weiter eingeschrieben habe. Meine PKV wäre ohne Studentenstatus sehr, sehr teuer geworden. Hierzu nun 2 Fragen:

1.      Unbedenklichkeitserklärung wegen Fach- und Hochschulwechsels Master Philosophie zu Master MBA: Ich habe im Master Philosophie den Prüfungsanspruch logischerweise nicht verloren. Auf dem Vordruck zur Unbedenklichkeitserklärung von der Hochschule Mainz ist allerdings ein Kästchen, das angekreuzt wird, wenn man im bisherigen Master keine Prüfungsleistungen abgelegt hat. Könnte dies dazu führen, dass die Hochschule Mainz meine Eignung für den MBA, auf den ich mich bewerben will, infrage stellt?

2.     Härtefallantrag/Nachteilsausgleich?: Angesichts meiner extrem langen Studienzeit im Bachelor sowie meinem verlorenen Prüfungsanspruch ausgerechnet in Anglistik frage ich mich, ob es sinnvoll sein könnte, bei der Bewerbung einen Härtefallantrag oder Nachteilsausgleich zu beantragen, um meine Chancen auf den Studienplatz zu erhöhen. In meinem früheren Bachelorstudium habe ich das auch schon einmal getan, da ich die maximale Studiendauer überschritten hatte. Aufgrund meiner psychischen Erkrankung ging der auch durch. Ich habe über die Jahre Bescheinigungen zur Vorlage an Hochschulen gesammelt, die den phasischen Verlauf der Erkrankung dokumentieren.

Vielleicht kennt ja jemand von euch das Bewerbungsprozedere im MBA an der Hochschule Mainz und weiß, ob die Eignung in so einem Fall ernsthaft überprüft und infrage gestellt wird, oder ob es sich mehr um eine Formalität handelt? Auf der Homepage des Fachbereichs heißt es: „Bewerberinnen und Bewerber müssen ihre Eignung und Motivation durch ein Interview nachweisen, wenn die Studiengangsleitung dies für erforderlich hält.“ Einen NC gab es in den letzten Semestern nicht. Meine Bachelor-Gesamtnote ist 1,8.

 

Vielen Dank im Voraus, ich bin um jeden Rat dankbar!