Würdet ihr Inzest legalisieren?


11.11.2022, 02:39

Ernste Frage.

Das Ergebnis basiert auf 40 Abstimmungen

Ich ( m ) sage nein, weil… 35%
Ich ( w ) sage nein, weil… 35%
Ich ( m ) sage ja, weil… 13%
( M ) Andere Antwort. 8%
Ich ( w ) sage ja, weil… 5%
( W ) Andere Antwort. 5%

19 Antworten

Ich ( m ) sage nein, weil…

naja eventuell weil es nicht gesund ist für die kinder die rauskommen

weil es nicht gesund ist für die psyche wenn man sex hat mit geschwistern

weil es die familie ist

die frage ist wieso sollte man sowas überhaupt erklären meiner meinung nach haben leute die sich solche fragen stellen echt nicht alle tassen im schrank wie man so schön sagt oder ihr wurdet von euren eltern zu oft geschlagen und wisst nicht was familie ist und geschwister liebe

Ich ( m ) sage ja, weil…

Ich der Meinung bin das es genügend gute Verhütungsmitel heutzutage gibt um Nachwuchs zu vereiden und das war der grund für dieses gesetzt, diesen nachwuchs zu verhindern!


Warrior2022  17.11.2022, 15:00

Offensichtlich weißt du nicht, ob du m oder w bist. Deine Antworten lassen zuminest darauf schließen. 👀

0
( W ) Andere Antwort.

Eigentlich gibt es tatsächlich keinen guten Grund für ein Verbot. Unter Juristen heißt der entsprechende Paragraph im StGB auch "Ekelparagraph" - er verbietet etwas, was von der überwiegenden Mehrheit sowieso als eklig empfunden wird.

In Deutschland ist Sex unter nahen Verwandten auch nicht per se verboten.

Verboten ist ausschließlich der vaginale Geschlechtsverkehr. Alle anderen sexuellen Spielarten sind erlaubt und auch der Verkehr unter gleichgeschlechtlichen Geschwistern ist nicht illegal. (Hattest du im Fragetext ja auch schon geschrieben).

Die am häufigsten als Argument genannte Begründung ist die, dass aus einer solchen Verbindung hervorgegangene Kinder öfter körperlich und/oder geistig behindert wären.

Das ist aber keine gute Begründung, denn eigentlich postuliert man damit ja, dass grundsätzlich ein Mensch mit Behinderung(en) irgendwie weniger Lebensrecht hat oder weniger wert ist als einer ohne Behinderung. Und das widerspricht dem Gleichheitsgrundsatz.

Zwar ist es richtig, dass die Wahrscheinlichkeit einer Behinderung höher ist. In der größten Untersuchung zum Thema hat eine tschechische Genetikerin 161 Kinder aus Inzestbeziehungen erfasst; 44% von ihnen waren geistig behindert, zwei Drittel davon schwer.

ABER vielleicht wird das Risiko auch überschätzt, weil ja die Paare, die sich zu inzestuösen Verbindungen zusammen finden, nicht repräsentativ sind. Oft ist mindestens ein Elternteil ebenfalls geistig zurückgeblieben.

Bei einer gewöhnlichen Schwangerschaft zwischen nicht-blutsverwandten Partnern liegt das Risiko für eine Fehlbildung zwischen zwei und vier Prozent. Bei Halbgeschwistern liegt es zwischen 15 und 20 Prozent, bei Vollgeschwistern bei 25 Prozent - schreibt der deutsche Ethikrat.

Im Vergleich dazu tragen andere Schwangerschaften weitaus höhere genetische Risiken – etwa von spätgebärenden Frauen über 45 Jahren oder Menschen mit Anlagen für Erbkrankheiten wie Mukoviszidose oder bestimmten Krebsarten (BRCA1). Die Deutsche Gesellschaft für Humangenetik attestierte schon im Jahr 2008, dass die „Volksgesundheit“ als Argument für ein Inzestverbot zugleich ein „Angriff auf die reproduktive Freiheit aller“ sei. Dürften sich Menschen mit einer Behinderung dann überhaupt noch fortpflanzen? Man käme in ethisch hochbrisante Gefilde.

Im übrigen empfieht auch der deutsche Ethikrat eine Revision des §173 StGB: https://www.ethikrat.org/mitteilungen/mitteilungen/2014/ethikrat-empfiehlt-mehrheitlich-eine-revision-des-173-stgb-zum-einvernehmlichen-geschwisterinzest/

Es braucht eigentlich kein Gesetz gegen Inzucht, da die meisten Menschen instinktiv davor zurück schrecken, mit sehr nahen Verwandten Sex zu haben.

Die enge Vertrautheit töte jedes sexuelle Begehren, postulierten Anthropologen schon vor hundert Jahren. Ein Beleg dafür sind die Simpua-Ehen in Taiwan. Dort wachsen einander versprochene Kleinkinder gemeinsam im Haus des Bräutigams auf. Ihre Ehen bleiben häufig kinderlos.

Als Liebestöter haben sich auch die Kibbuzim in Israel erwiesen. Kinder, die dort von Geburt an zusammenleben, heiraten einander fast nie, wie israelische Anthropologen herausfanden. Ein Massenphänomen wird die körperliche Geschwisterliebe also kaum werden, selbst wenn alle Inzest-Paragraphen in allen Gesetzbüchern dieser Welt verschwänden.

Und sobald noch andere Faktoren eine Rolle spielen, wie zB dass einer der Beteiligten minderjährig ist oder missbraucht wurde, wären wir ohnehin in Bereichen von Delikten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die eine ganz eigene Strafbarkeit begründen.


GutenTag2003  11.11.2022, 12:07
Das ist aber keine gute Begründung, denn eigentlich postuliert man damit ja, dass grundsätzlich ein Mensch mit Behinderung(en) irgendwie weniger Lebensrecht hat oder weniger wert ist als einer ohne Behinderung. Und das widerspricht dem Gleichheitsgrundsatz.

Das ist Unsinn.

Dass das Leben mit Behinderung für die Betroffenen problematischer ist hat nichts damit zu tun, dass deswegen weniger Lebensrecht besteht. Und wir haben bei weitem noch nicht ausreichend erreicht, dass überall Behindertengerechtes existiert.

Dein "Ekel-Paragraph" rührt ja nicht aus einem Ekel, denn zur Zeit der Einführung gab es ganz offensichtlich keinen Ekel davor.

0
Elli113  11.11.2022, 12:32
@GutenTag2003
Dass das Leben mit Behinderung für die Betroffenen problematischer ist hat nichts damit zu tun, dass deswegen weniger Lebensrecht besteht. 

Doch, wenn man damit argumentiert, dass Leben mit Behinderung gar nicht erst entstehen darf, wird Menschen mit Behinderung das Lebensrecht abgesprochen.

Dein "Ekel-Paragraph" rührt ja nicht aus einem Ekel

Es ist nicht mein Ekelparagraph.

denn zur Zeit der Einführung gab es ganz offensichtlich keinen Ekel davor.

Woraus möchtest du das ablesen?

Inzest war schon im römischen Reich unter römischen Bürgern verboten und Kinder, die aus einer inzestuösen Verbindung hervorgingen, galten als vaterlos und waren nicht erbberechtigt.

Das galt auch für das mittelalterliche Recht des christlichen Abendlandes, das vom AT und vom Römischen Recht geprägt war. Seit dem 6. Jh. wurde die kirchenrechtliche Durchsetzung der Inzest-Verbote wesentlich verschärft.

Zwar war es im europäischen Hochadel durchaus nicht unüblich, Cousinen und Cousins zu verheiraten, eine Verbindung unter Geschwistern wurde aber trotzdem sanktioniert, bzw. nicht eingegangen.

Das heutige gültige StGB fußt auf dem Strafgesetzbuch für den Norddeutschen Bund, das 1870 erlassen wurde und ab 1871 im gesamten Deutschen Reich galt. Durch die Einführung wurden zahlreiche regional gültige Strafgesetzordnungen (zB der Codex Iuris Bavarici Criminalis) obsolet.

Selbstverständlich war die Strafbarkeit der Blutschande auch in diesen Strafordnungen festgeschrieben (zB im Sechsten Kapitel des Codex Iuris Bavarici Criminalis "Von der Blutschande"). Und auch im Strafgesetzbuch für den Norddeutschen Bund war der §173 bereits enthalten: "Der Beischlaf zwischen Verwandten auf- und absteigender Linie wird an den ersteren mit Zuchthaus bis zu fünf Jahren, an den letzteren mit Gefängniß bis zu zwei Jahren bestraft.

Der Beischlaf zwischen Verschwägerten auf- und absteigender Linie, sowie zwischen Geschwistern wird mit Gefängniß bis zu zwei Jahren bestraft.

Neben der Gefängnißstrafe kann auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden."

0
GutenTag2003  11.11.2022, 12:57
@Elli113
Und auch im Strafgesetzbuch für den Norddeutschen Bund war der §173 bereits enthalten:

Und ? Hat das jemand bestritten?

Wie sieht es davor aus? ... als es noch kein Straftatbestand war?

Der Grund der Einführung war eben nicht der Ekel.

0
Elli113  11.11.2022, 13:07
@GutenTag2003
Und ? Hat das jemand bestritten?

Nein, das hat niemand bestritten. Aber du scheinst offensichtlich zu glauben, dass Inzest an irgendeinem Punkt kein Straftatbestand war. Das ist wie gesagt nicht richtig, denn im StGB war der Paragraph von Anfang an enthalten, ebenso wie in den entsprechenden Vorgängern.

Wie sieht es davor aus? ... als es noch kein Straftatbestand war?

Ich habe doch ausführlich dargelegt, dass Inzest bereits im römischen Reich ein Straftatbestand war.

Oder wieweit soll "davor" denn gehen? Auch die Bibel verurteilt Blutschande, da sind wir immerhin bereits 2000 Jahre in der Vergangenheit.

Der Grund der Einführung war eben nicht der Ekel.

Erstens habe ich nie behauptet, dass Ekel der Grund für die Einführung war. Der genaue Wortlaut in meiner Antwort ist ""Ekelparagraph" - er verbietet etwas, was von der überwiegenden Mehrheit sowieso als eklig empfunden wird."

Und zweitens darfst du mir gerne rechtshistorisch korrekt die Gründe für die Einführung der Strafbarkeit aufzählen.

0
GutenTag2003  11.11.2022, 13:16
@Elli113
Das ist wie gesagt nicht richtig, denn im StGB war der Paragraph von Anfang an enthalten

Bist Du sicher? Strafen gab es schon vor dem StGB

0
Elli113  11.11.2022, 13:41
@GutenTag2003

Sag mal, liest du überhaupt, was ich geschrieben habe, oder haperts am Verstehen?

Aber okay, nochmal:

Das StGB, so wie wir es heute kennen, wurde 1870 als Strafgesetzbuch für den Norddeutschen Bund erlassen und galt ab 1871 im gesamten Deutschen Reich.

DAVOR galten viele verschiedene Strafgerichtsordnungen, wie zum Beispiel eben der Codex Iuris Bavarici Crimininalis (wo Blutschande ebenfalls schon bestraft wurde, s.o.).

DAVOR war das erste "richtige" Strafgesetzbuch auf deutschem Boden die Constitutio Criminalis Carolina oder Peinliche Halsgerichtsordnung Kaiser Karls V. von 1532.

Und sogar da findet sich folgender Artikel 117: „Straff der vnkeusch mit nahende gesipten freunden“:

„Item so eyner vnkeusch mit seiner stiefftochter, mit seines suns eheweib, oder mit seiner stieffmutter treibt, inn solchen vnd noch nehern sipschafften soll die straff wie dauon inn vnsern vorfarn vnnd vnsern Keyserlichen geschriben rechten gesetzt, gebraucht, vnnd derhalb bei den rechtuerstendigen radts gepflegt werden"

VOR dem CCC gab es bezüglich des Inzestverbotes das kanonische Recht, das Ehen unter Verwandten (und damit eben auch den Beischlaf) verbot und als Strafe eine lebenslange Ehelosigkeit, bzw. Verlust der Ehefähigkeit vorsah.

0
GutenTag2003  11.11.2022, 14:43
@Elli113
Sag mal, liest du überhaupt, was ich geschrieben habe, oder haperts am Verstehen?

Diese Frage kannst Du durchaus an Dich stellen.

Sag mal, liest du überhaupt, was ich geschrieben habe, oder haperts am Verstehen?
0
Ich ( m ) sage ja, weil…

wenn wirklich(!) alles einvernehmlich und freiwillig vor sich geht, ohne zwang, druck, manipulation oder aus abhängigkeit heraus, alle beteiligten erwachsen sind und sich über eventuelle folgen (die gesellschaftlichen und auch in der familie) vollends im klaren sind, verhüten als gäbs kein morgen mehr (um eben inzucht auszuschliessen), warum dann nicht..wenn man mal die nachnamen kurz vergisst, sind da nur zwei menschen die sex haben (wollen)..

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – ich wichse schon ganz gern
Ich ( w ) sage nein, weil…

Hallo ☀️

Bei minderjährigen Personen: Schutz vor Missbrauch durch Nahestehende oder Dritte.

Bei volljährigen Personen: Schutz der genetischen Diversität.

Liebe Grüsse,

Anna


DickerOrk  11.11.2022, 09:37

Wenn man so argumentiert dürften sehr viele Menschen keine Kinder bekommen. Zudem bedeutet Inzest ja nicht automatisch das Kinder produziert werden.

0
Elli113  11.11.2022, 11:22
Bei minderjährigen Personen: Schutz vor Missbrauch

Dafür gibt es jede Menge andere Paragraphen, die (nicht nur) Minderjährige vor Missbrauch schützen.

Schutz der genetischen Diversität.

Mit der Volksgesundheit zu argumentieren, ist jedenfalls.. gewagt.

0
AnnaSkol  11.11.2022, 11:23
@Elli113

Kannst du gerne so sehen / ändert aber nichts an meiner Meinung.

0
Elli113  11.11.2022, 11:31
@AnnaSkol

Im übrigen möchte ich darauf hinweisen, dass auch der aktuelle Paragraph keineswegs den umfassenden Schutz vor Missbrauch bietet, den du dir vielleicht vorstellst. Denn verboten ist ausschließlich der vaginale Geschlechtsverkehr. Bedeutet: gleichgeschlechtliche Beziehungen unter nahen Verwandten fallen genauso wenig darunter wie andere sexuelle Spielarten, zB Analverkehr.

0
AnnaSkol  11.11.2022, 12:43
@Elli113

Ich weiss, was mit welchem Paragraph gedeckt wird, danke. Muss nicht weiter belehrt werden.

0
Elli113  11.11.2022, 12:49
@AnnaSkol

Dann frage ich mich aber tatsächlich, wieso der Inzestparagraph deiner Meinung nach "Schutz vor Missbrauch durch Nahestehende oder Dritte" bietet.

0
AnnaSkol  11.11.2022, 13:27
@Elli113

Ich diskutiere das nicht weiter. Schönen Tag noch.

0
Elli113  11.11.2022, 13:44
@AnnaSkol

Nun gut. Ich wünsche ebenfalls einen schönen Tag.

1