Wenn man sich im Ausland anonym Spermien injizieren lässt um schwanger zu werden bekommt man dann hier in Deutschland unterhaltsvorschuss?

5 Antworten

Zuerst einmal hat nicht die Mutter Anspruch auf Unterhaltsvorschuss, sondern das Kind. Dieser Anspruch besteht wenn der leibliche Vater nicht zahlen kann oder unbekannt ist. Die Mutter hat jedoch die Pflicht über alle bekannten Tatsachen vollständig Auskunft zu erteilen. Bedeutet bei einer Spermaspende ist ja ein Kontakt zu der Person vorhanden, dieser muss mitgeteilt werden. Andernfalls macht man sich strafbar und Glaube mir, wenn ich dir sage, dass ein Jugendamt sehr motiviert ist auch das Geld von jemanden zurückzuholen.

Auf falsche oder unvollständige Angaben stehen sogar Haftstrafen.

Davon abgesehen halte ich von diesen privaten spenden nichts. Du weißt dort nicht wer der Vater ist, wie seine Gesundheit ist und so weiter. Nebenbei und vor allem ohne professionelle Durchführung von einem Arzt besteht hier genau so dass Risiko diverser Infektionen wie HIV.

Nein bekommt man nicht.

Den bekommt man nur wenn der Vater bekannt aber nicht zahlungsfähig ist.

Nein das denke ich nicht du musst nachweisen wer der Vater ist und dann wird geprüft ob er zahlen kann falls nicht dann wird dies genehmigt.

Ich finde anonyme Samenspende sowie Schwangerschaft durch einen Fremden sehr verwerflich und falsch gegenüber deinem Kind das sehr wohl wissen möchte wer ihr leiblicher Vater ist wenn es das Alter erreicht hat - so wie jedes Kind hat Sie ebenfalls das Recht zu wissen wer ihr Papa ist und man möge sich vorstellen wie dies bei der Entwicklung in der Psyche einer Rolle spielt wenn es heranwächst.

Ich verstehe Menschen nicht die sich für sowas bereit erklären es gibt so viele andere Möglichkeiten.

Nein, es besteht kein Anspruch in analoger Anwendung des Paragraphen 1 Abs. 3 Alt. 2 UVG. Wenn die Kindesmutter durch ein bewusstes und gewolltes Verhalten vor der Geburt des Kindes eine Situation geschaffen hat, in der eine Feststellung der Vaterschaft unmöglich wird, besteht kein Anspruch (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.05.2013, 5 C 28.12 und Punkt 1.11.5 der Richtlinie zur Durchführung des Unterhaltsvorschussgesetzes des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend).

Hier in Österreich sind Samenspenden grundsätzlich anonym. Man erfährt als Spender nicht wer die Spende erhält und als Empfänger weiß man über Spender nur was diese freiwillig bei der Spende angegeben haben, nie aber den Namen.

Ich denke aber nicht, dass dich eine solche Spende für Unterhaltszahlungen berechtigen würde. Für Familienzuschüsse und Kindergeld vermutlich schon, aber da es nie einen Vater, sondern nur einen Spender gibt, würde sich der Staat da wohl quer stellen.