Was soll ich tun?
Folgendes Problem ich (männlich 14) habe einer 22 jährigen Frau nacktbilder von mir geschickt,jetzt droht sie mir das sie mein Bild postest wenn ich keine 10€ an sie zahle . habe jetzt höllisch Angst
5 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Eckengucker/1493635507811_nmmslarge__22_26_237_237_057b1c5599b64f31b50511d16357d94c.png?v=1493635510000)
Hier die Seite vom "Profi".
Persönlich noch, niemals bezahlen, danach wird mehr Geld gefordert. Du solltest dich überwinden und mit deinen Eltern darüber reden, letztlich bleibt die Entscheidung bei dir.
https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/gefahren-im-internet/sextortion/
https://www.polizei-beratung.de/aktuelles/detailansicht/sextortion-erpressung-mit-nacktbildern/
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Auf keinen Fall zahlen, danach würde sie sicherlich sagen, das sie jetzt doch mehr haben will.
Schreib ihr zurück, das sie diese Bilder von dir unverzüglich löschen soll. Im Falle der Veröffentlichung, bringst du den Fall wegen Kinderpornographie und Erpressung zur Anzeige.
Dann sollte die gute Frau, es sein lassen. Mach am besten noch Screenshots vom Chat mit ihr, als Beweismittel.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Oh sry, ist es Jugendpornographie, ist aber genauso wenig erlaubt und wird bestraft
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Leestiger/1604682965693_nmmslarge__0_0_120_120_040779a85bcf89fd282fa9af46f30da0.jpg?v=1604682966000)
Aha..
Nacktbilder sind dann was von diesen drei Möglichkeiten?
a)sexuelle Handlungen von, an oder vor einer vierzehn, aber noch nicht achtzehn Jahre alten Person,
b)die Wiedergabe einer ganz oder teilweise unbekleideten vierzehn, aber noch nicht achtzehn Jahre alten Person in aufreizend geschlechtsbetonter Körperhaltung oder
c)die sexuell aufreizende Wiedergabe der unbekleideten Genitalien oder des unbekleideten Gesäßes einer vierzehn, aber noch nicht achtzehn Jahre alten Person,
Davon, dass er sich einen von der Palme wedelt hat der Fragesteller bis jetzt nichts geschrieben, also welcher Punkt, der für den 184c erfüllt sind muss soll es denn gewesen sein?
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
§ 184c StGB – Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornographischer Inhalte:
Der Paragraph regelt den Umgang mit jugendpornographischen Inhalten, die Personen unter 18 Jahren zeigen. Darunter fällt auch der Besitz und die Verbreitung von Nacktbildern, wenn diese sexuell aufreizend dargestellt sind.
„Wer es unternimmt, jugendpornographische Inhalte (§ 184c Abs. 1 Nr. 1) zu verbreiten, öffentlich zugänglich zu machen oder herzustellen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.“
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Leestiger/1604682965693_nmmslarge__0_0_120_120_040779a85bcf89fd282fa9af46f30da0.jpg?v=1604682966000)
wenn diese sexuell aufreizend dargestellt sind.
Und du weist also vom Fragesteller dass er sich dort "aufreizend" fotografiert hat, mit Banane im Hintern oder bei "5 gegen Willi"?
Was du nicht alles weist oder behauptest..
Sobald sich der Fragesteller mal dazu äußert kann man umdenken, bis dahin sind es Nacktbilder, hat er ein Schwanzbild verschickt hat er erst mal sich selbst strafbar gemacht...
Warten wir also, was der mutmaßliche Sexualstraftäter dazu schreibt!
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
§ 207a Abs 5 StGB:
(5) Nach Abs. 1 und Abs. 3 ist nicht zu bestrafen, wer
1. eine pornographische Darstellung einer mündigen minderjährigen Person mit deren Einwilligung und zu deren oder seinem eigenen Gebrauch herstellt oder besitzt,
1a. eine pornographische Darstellung einer mündigen minderjährigen Person von sich selbst herstellt, besitzt, oder einem anderen zu dessen eigenen Gebrauch anbietet, verschafft, überlässt, vorführt oder sonst zugänglich macht oder
2. eine pornographische Darstellung einer mündigen minderjährigen Person nach Abs. 4 Z 4 zu seinem eigenen Gebrauch herstellt oder besitzt, sofern mit der Tat keine Gefahr der Verbreitung der Darstellung verbunden ist.
Hier liegt 1a vor, weswegen er aus meiner Sicht keine Strafe bekommt.
Sag mir gerne wenn ich hier falsch liege.
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Du lenkst ab!
Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornographischer Inhalte:
Welcher Punkt ist erfüllt, dass es eine Jugendpornographie ist?
Und den genannten Punkt vom 207a hast du auch nicht verstanden, da geht es darum dass jemand von jemand ANDEREN ein Bild macht!
Dickpic sind von sich selbst, nicht gewusst?
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Schon klar das es den nicht mehr gibt. Allerdings gibt es ja auch keine anderen/weiteren Regelungen im StGB dazu (außer du findest einen) und iwo muss man sich ja dran festhalten.
Meiner Ansicht hat er ja nur Sexting betrieben was unter Minderjährigen ab 14 ja erlaubt ist. Es fehlen wie du schon gesagt hast viele Informationen um das genauer zu beurteilen. Bsw wäre es wichtig zu wissen ob er auf dem Foto auch schon 14 Jahre alt war, ob er von Anfang an gewusst hat das sie 22 Jahre alt ist und aus welchem Grund er ihr die Bilder geschickt hat.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Wann habe ich denn jetzt was von einem österreichischen Gesetz gesagt?
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Und ich habe dir vorhin schon gesagt das ein Nacktbild auch in den Bestand des Paragrafen 184c im StGB fallen, da sie den intimen Bereich des 14 Jährigen in sexueller Art wieder geben.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Mir ist bewusst das es den Paragrafen 207 im deutschen StGB nicht mehr gibt, allerdings war dies die frühere Version. Hab den Text von irgendner random Seite, dauert bis ich die wieder finde
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Leestiger/1604682965693_nmmslarge__0_0_120_120_040779a85bcf89fd282fa9af46f30da0.jpg?v=1604682966000)
in sexueller Art
"sexueller Art" Interessiert kein Schwein, es muss sein
...aufreizend geschlechtsbetonter Körperhaltung...
...sexuell aufreizende Wiedergabe...
Das würde aber bedeuten dass du mehr weißt wie die anderen Mitleser, denn der Fragesteller hält sich bedeckt,..
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Liest du eigtl was ich schreibe, ich habe doch davor geschrieben das um die Situation genauer zu beurteilen zu viele Informationen fehlen. Natürlich kann ich das nicht sicher sagen, kann ja auch sein das wenn er den Chat zeigen würde, sich das ganze, anders herausstellt als wir es jetzt glauben.
Nachdem der Fragesteller mit seinen 14 Jahren relativ jung für sowas ist, muss man ihm ja iwas sagen, auf jeden Fall besser als was du machst.
Mit "sexueller Art" ist "sexuell aufreizende Wiedergabe" gemeint.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Leestiger/1604682965693_nmmslarge__0_0_120_120_040779a85bcf89fd282fa9af46f30da0.jpg?v=1604682966000)
Und trotzdem behauptest du steif und fest und hast noch nicht zurückgerudert dass es Jugendpornographie war!!
Warum behauptst du das weiter und weiter?
Keiner -du auch nicht - geht darauf ein dass das verschicken von Nacktbilder - besonders wenn es ein Dickpic ist - eine strafbare Handlung ist...
Vielleicht ist die Gegenseite eine verdeckte Ermittlerin die bei der Geldübergabe oder durch die Daten bei der Übergabe einen perversen Sexualstraftäter erwischen will...
Weiß man alles nicht trotzdem behauptest du immer weiter "Jugendpornographie".
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Sexting zwischen Jugendlichen ist erlaubt, wenn er vorher nicht wusste das sie 22 ist, sie ihm falsche Informationen über sich gegeben hat, trifft ihn keine Schuld. Aber man weiß es ja nichts, da die Informationen fehlen.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Leestiger/1604682965693_nmmslarge__0_0_120_120_040779a85bcf89fd282fa9af46f30da0.jpg?v=1604682966000)
Na dann wieder auf Anfang als du das behauptet hast:
Welcher Punkt ist denn für dich erfüllt, dass "Jugendpornographie"erfüllt wurde?
a)sexuelle Handlungen von, an oder vor einer vierzehn, aber noch nicht achtzehn Jahre alten Person,
b)die Wiedergabe einer ganz oder teilweise unbekleideten vierzehn, aber noch nicht achtzehn Jahre alten Person in aufreizend geschlechtsbetonter Körperhaltung oder
c)die sexuell aufreizende Wiedergabe der unbekleideten Genitalien oder des unbekleideten Gesäßes einer vierzehn, aber noch nicht achtzehn Jahre alten Per son,
Was lässt dich seit Stunden behaupten es wäre Jugendpornographie?
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
b und c, da ein Bild genauso einen ganz/teilweise unbekleideten Jugendlichen und die unbekleideten Genitalien sexuell aufreizend wiedergeben kann.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Wie oft soll ich denn noch schreiben, das zur genaueren Beurteilung Informationen fehlen
Aber da der Fragesteller "Nacktbilder" geschrieben hat, kann man ja wohl davon ausgehen das er auch komplett nackt auf den Bildern zu sehen war, dann würde es wie ich geschrieben habe auf die Punkte b und c zutreffen.
Verstehe nicht was du jetzt die ganze Zeit von mir willst.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Leestiger/1604682965693_nmmslarge__0_0_120_120_040779a85bcf89fd282fa9af46f30da0.jpg?v=1604682966000)
Kann, kann, kann..
Dann haue ich ein "Verdacht auf."raus, aber nicht stur und stundenlang...
., bringst du den Fall wegen Kinderpornographie und Erpressung zur Anzeige.."
recht schnell verbessert auf
Oh sry, ist es Jugendpornographie
Es IST??
Ruder hält endlich einfach zurück und mach ein "kann" daraus.
Sorry - bin über 60, meine Lebenszeit ist mir zu wertvoll, das waren unnütze 4 Stunden wenn wir jetzt wieder am Anfang sind.
Damit das nicht weiter und nicht wieder passiert:
Komplett und alles von dir für immer auf die Ignorierliste, dann kann ich das nicht mal mehr lesen und das ist gut so!
Noch ein schönes Leben!
![](https://images.gutefrage.net/media/user/EpIcOwNs945/1708355481831_nmmslarge__0_0_375_375_7a52fe32ec339e8312194ae70a54550a.jpg?v=1708355482000)
Hallo!
Macht sie nicht, die will dir nur Angst machen, zeige sie an wegen Erpressung.
Gruß Micha.
![- (Recht, Nacktbilder, Erpressung)](https://images.gutefrage.net/media/fragen-antworten/bilder/553501506/0_big.jpg?v=1721057285000)
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
![](https://images.gutefrage.net/media/user/EpIcOwNs945/1708355481831_nmmslarge__0_0_375_375_7a52fe32ec339e8312194ae70a54550a.jpg?v=1708355482000)
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Damit macht sie sich schon mal strafbar und erst recht, wenn sie das auch umsetzt. Zeige das bei der Polizei an.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Leestiger/1604682965693_nmmslarge__0_0_120_120_040779a85bcf89fd282fa9af46f30da0.jpg?v=1604682966000)
Mit 14 wird er wohl seine Eltern mit zur Polizei nehmen müssen wenn er eine Selbstanzeige wegen Dickpics gleich mitmacht.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/cleanercode/1712487595293_nmmslarge__371_572_1203_1203_4eb87b925752e760436e518e01bae5c3.jpg?v=1712487595000)
Oh, die 10€ sind aber zu wenig, um ihre Strafe auszugleichen.
Kinderporno??
Der ist 14, nix mit Kinderporno .