Wart ihr schonmal nackt in der Stadt?

Das Ergebnis basiert auf 47 Abstimmungen

Nein 47%
Ja 26%
Sehr freizügig 13%
Niemals 13%
Vielleicht irgendwann mal 2%

17 Antworten

Sehr freizügig

Komplett nackt in der stadt nicht aber nur mit bh und slip. Bin nudistin und am liebsten immer nackt und bin öfter auf feldwegen oder waldwegen nackt spazieren. Da geht das aber in der stadt leider weniger weil dort doch mehr menschen sind die sich vielleicht dadurch unwohl fühlen, obwohl es nichts schlimmes ist wenn man sich normal verhält.

lg sarah

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Bin sehr sehr dick, unrasiert und nudistin.

Shovelrider  11.06.2024, 08:39

Cool, das würde ich gerne mal sehen ;-)

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Matthias97xx  11.06.2024, 12:45

Sorry für die blöde frage aber wie kamst du auf die idee nur in unterwäsche durch die stadt zu gehen? War es so warm an drm tag?

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SarahLXL  11.06.2024, 12:47
@Matthias97xx

Weil ich nudistin bin und eigentlich immer nackt bin wenn es geht..Wenn ich mich bekleide dann nur das nötigste. Deshalb.

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Matthias97xx  11.06.2024, 12:48
@SarahLXL

Okay, wurdest du irgewie komisch angeschaut, nur unterwäsche ist ja nicht gerade das normalste?

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SarahLXL  11.06.2024, 12:50
@Matthias97xx

Ja aber werde ich sonst auch wenn ich angezogen bin weil ich stark übergewichtig bin und im jungen alter deshalb schon einen rollator als stütze habe.

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SarahLXL  11.06.2024, 12:52
@Matthias97xx

Nein braucht dir nicht leid tun, ich bin ja selbst daran auch schuld

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Nein

In deinem Garten, schön und gut.

In der Stadt würde ich dich für Nötigung anzeigen.

Will keiner sehen.


Kwalliteht  10.06.2024, 17:55

Nötigung?

Sorry, aber für sowas gibt es andere Paragraphen.

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DasFloYT  10.06.2024, 17:57
@Kwalliteht

Naja, je nach dem, was die Person macht. Aber im Grunde egal, Hauptsache der kriegt ne Anzeige xD

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Kwalliteht  10.06.2024, 18:12
@DasFloYT

§ 118 OWiG:
(1) Ordnungswidrig handelt, wer eine grob ungehörige Handlung vornimmt, die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann.

In Absatz 1 lediglich die Definition der Ordnungswidrigkeit. In Absatz 2 steht, dass es mit einer Geldbuße geahndet werden KANN.
Es handelt sich um ein typisches Erfolgsdelikt, was bedeutet, dass nicht einmal ein Delikt vorliegt, wenn sich niemand gestört fühlt. Das wird es erst in dem Moment, wenn jemand aufregt und seinem Ärger irgendwie Luft macht oder sich an die Ordnungshüter wendet.

§ 183 a StGB wird alleine durch Nacktheit nicht erfüllt. https://www.anwalt.org/erregung-oeffentlichen-aergernisses/

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Kwalliteht  10.06.2024, 23:25
@DasFloYT

Wollte nur darauf hinweisen, dass es nicht so einfach ist, etwas nicht ausdrücklich verbotenes zur Anzeige zu bringen.

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DasFloYT  11.06.2024, 08:28
@Kwalliteht

Das Gesetz ist nicht glasklar definiert, sondern meistens Auslegungssache. Also mit dem richtigen Anwalt...... Ich sag ja nur :d

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Kwalliteht  11.06.2024, 13:30
@DasFloYT

Mit dem richtigen Anwalt kann man zivilrechtlich VIELLEICHT etwas gegen einen Nackten ausrichten. Man müsste vor dem Zivilgericht "nur" nachweisen, dass man genau durch den Nackten Angszustände, Depressionen oder wer weiß, was sonst noch bekommen hat. Und natürlich, dass der Beklagte es schuldhaft verursacht hat. Da ist das Strafrecht (wenn es denn überhaupt greift) erfolgversprechender.

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Nein

Nein, dazu hatte ich keinen Grund und ich kann mich auch nicht vorstellen, je einen zu haben 😄

Ja

Ja, habe schonmal an einer mitten in einem Wohngebiet gelegenen Bootsrampe und auch in einem Städtischen Springbrunnen nackt gebadet!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Niemals

Die Stadt ist dafür echt nicht der richtige Ort, für ganz nackt nie, aber sehr freizügig geht auch nur wenn gerade CSD ist.