Vom Schulkollege einen runtergeholt bekommen?

7 Antworten

 Er hat zu mir gesagt ich solle es geniessen wo ich dann auch tat Ich wusste damals noch nicht was er da getan hat. War das erlaubt?

.

Du hast es ihm erlaubt ... vermutlich bis zum Ende.

Nun kannst Du zu ihm gehen und es auch bei ihm so machen. Wenn er es Dir erlaubt.

Ob ihr Beide dabei gegenseitig Spaß daran haben werden, wirst Du herausbekommen.

Ich wünsche Dir was :o)


Stkuklk 
Beitragsersteller
 10.12.2019, 22:01

Ich habe kein kontakt mehr zu ihm

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KHSchindelar  11.12.2019, 22:43
@Stkuklk

Dann vergesse das Übel und (erinnere Dich)/behalte im Gedächtnis (an das) was Dir gefallen hat.

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Ja.

..

Erlaubt, sicherlich nicht. Aber wenn es keiner sieht/bemerkt kann sich auch keiner beschweren ;)

Ja, meines Wissen gilt in Deutschland das Schutzalter 14. Bei uns in der Schweiz wäre es auch erlaubt, obwohl das Schutzalter 16 ist. Wenn aber die Altersdifferenz nicht grösser als 3 Jahre ist, ist es auch in Ordnung.

Solche kleinen "Experimente" sind unter Jungs nicht so selten und schwul ist man deswegen noch lange nicht.

Tellensohn