Unterwäsche über Markt.de verkaufen?
Guten Tag,
ich möchte gerne nebenbei meine getragene Unterwäsche und Socken auf Markt.de verkaufen.
Meine Frage ist, ob ich dafür ein Gewerbe anmelden muss und wenn ja, ab welchen Betrag? Oder kann ich das anders legal machen?
Möchte hier keine Predigten über Moral etc bekommen. Danke schonmal.
3 Antworten
Das ist dann gewerbliches Handeln, und zwar ohne Wenn und Aber.
Du musst ein Gewerbe anmelden, sobald eine Gewinnerzielungsabsicht besteht und Du Dich nachhaltig betätigen willst.
Das ist beides bei Dir der Fall, und selbstverständlich musst Du die Einnahmen auch versteuern.
Und nein, die Höhe der Einnahmen spielt dabei überhaupt keine Rolle.
Klicken: Wann muss man ein Gewerbe anmelden?
Das hier gilt zwar in erster Linie für Verkäufe auf eBay, trifft aber auch in den meisten anderen Fällen zu:
Bei ein paar Höschen und Socken Verticken dürfte das gewerbliche Handeln nicht gegeben sein, er verkauft ja Dinge aus seinem privaten Kleiderschrank.
Die Intention der Fragestellerin ist eindeutig; die will nicht ihre alten Kleidungsstücke loswerden, sondern hier gibt es eine Gewinnerzielungsabsicht in Richtung Fetischhandel.
Mit mehr als 500 positiven Bewertungen in meinem seit 20 Jahren bestehenden eBay Account, müsste ich ja auch Gewerbetreibender sein.
Nicht unbedingt, klick einfach mal meine Links an und lies Dir durch, wie z.B. eBay das sieht.
Und im Übrigen kann natürlich jeder tun, was er will, er muss dann aber auch mit den Folgen leben.
Ab dem ersten Euro hast du einen Gewerbebetrieb, wenn du es mehrfach machen willst, weil eine Absicht zur Gewinnerzielung besteht, § 15 Abs. 2 S. 1 EStG. Da gibt es keinen Freibetrag.
Sprich du musst sofort einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung abgeben und natürlich das Gewerbe anmelden. Falls du minderjährig bist, brauchst du zusätzlich die Genehmigung des gesetzlichen Vertreters (Eltern) und des Familiengerichts für das Gewerbe
Bei eBay verkaufe ich als Privatperson, deshalb weder Gewerbe angemeldet noch dafür beim Finanzamt registriert. Ab wann man ein Gewerbe anmelden muss weiß ich nicht, bei gelegentlichen Verkauf von Einzelstücken sicherlich nicht. Sollte in den AGB von Markt zu finden sein.
Die Definition des Gewerbebetriebs ist in § 15 Abs. 2 S. 1 EStG geregelt. Treffen diese Punkte zu, so ist ein Gewerbe anzumelden. Auch der gelegentliche Verkauf kann zu einem Gewerbe führen, wenn er regelmäßig erfolgt.
Selbst wenn es kein Gewerbe ist, kann steuerlich ein privates Veräußerungsgeschäft im Sinne des § 23 EStG vorliegen, wenn zwischen Kauf und Verkauf weniger als ein Jahr liegen.
OK! Also ist es egal ob ich als Privatperson oder als Gewerbetrieb bei eBay mit entsprechend definierten Account gelegentlich kaufe/verkaufe?
markt.de fasst die Definition wie folgt zusammen :
„Für den Gesetzgeber gilt das planmäßige und dauerhafte Anbieten von Waren/Dienstleistungen gegen Entgelt als gewerblich. Das ist z.B. der Fall, wenn Du:
- Regelmäßig Artikel — in größeren Mengen, als Neuwaren oder aus eigener Herstellung — anbietest.
- Regelmäßig zum Weiterverkauf oder für Dein Gewerbe einkaufst.
- Dienstleistungen für Dein Gewerbe anbietest oder dafür Stellen ausschreibst.”
Bei ein paar Höschen und Socken Verticken dürfte das gewerbliche Handeln nicht gegeben sein, er verkauft ja Dinge aus seinem privaten Kleiderschrank. Oder hat der Fragesteller von Handel gesprochen, der als gewerblich definiert ist? Mit mehr als 500 positiven Bewertungen in meinem seit 20 Jahren bestehenden eBay Account, müsste ich ja auch Gewerbetreibender sein.