unter Androhung von Schlägen! Hat die Polizei das Recht, eine Person zu zwingen, bei einer Durchsuchung auf dem Polizeirevier völlig nackt zu sein?

Das Ergebnis basiert auf 3 Abstimmungen

Ja 67%
Nein 33%

2 Antworten

Natürlich nicht unter Androhung von Schlägen!

Ansonsten ist das unter Umständen möglich. Allerdings darf es sich nicht um eine Person des anderen Geschlechts handeln.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Studium der Rechtswissenschaft
Von Experte PolNRW93 bestätigt
  1. Unter Schlägen wird sowas nicht durchgeführt.
  2. Ja das nennt man Leibesvisitation. Das machen dann immer gleichgeschlechliche BeamtInnen.
  3. Durchsuchungen und Leibesvisitationen dürfen unter Zwang und gegen den Willen eines Verdächtigen durchgeführt wrrdne, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

PolNRW93  06.05.2024, 01:48
dürfen unter Zwang … durchgeführt werden

Dazu könnten natürlich im Extremfall auch Schläge zählen, wenn der Proband sich mit allen Mitteln wehrt, leichtere Formen das Zwangs keinen Erfolg versprechen und die Schläge darauf ausgerichtet sind, das Ziel der Maßnahme zu erreichen.

Ist dies nicht der Fall, wären die Schläge, genau so wie die Androhung davon, natürlich rechtswidrig.

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