Strafbar?

12 Antworten

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Strafbar?

Also grundsätzlich ist anzumerken, dass ausschließlich vaginaler Sex strafrechtlich relevant ist - siehe dazu BGHSt, 16 175 ff. Das bedeutet, dass Analverkehr, Oralverkehr, Mammalverkehr und alles, was der Definition von „Beischlaf“ (Penis in Vagina) nicht entspricht, nicht strafrechtlich relevant ist. Zwei Brüder sind damit auf der sichersten Seite.

Und ansonsten gilt für Minderjährige: Gemäß § 173 Absatz 3 StGB werden „Abkömmlinge und Geschwister“ nicht bestraft, „wenn sie zur Zeit der Tat noch nicht achtzehn Jahre alt waren.“

Ihr hättet und habt nichts zu befürchten.


krabbe22  07.11.2022, 22:38

Ist ja die STIEFschwester, also noch nicht mal vaginaler Verkehr strafbar...

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Wäre sie 13 wäre es strafbar, wenn ihr etwas mehr hättet. Die Frage ist ob du auch was von ihr möchtest ._.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Nein ihr seid doch nicht wirklich verwandt, das ist nicht strafbar

Aber wenn du das natürlich nicht willst, musst du ihr das sagen, dann geht das nicht.

Wusste nur nicht, ob du das nun gut findest oder nicht, deshalb


erstmal kommt es darauf an ob du auch willst das sie das macht. Strafbar ist es nicht aber wenn du damit nicht einverstanden bist solltest du ihr das auch sagen.


Gigliiiiiiii 
Beitragsersteller
 06.11.2022, 14:31

Joa schon habe sie schon lieb aber es ist halt komisch und so denke halt es ist strafbar

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Yourfavpisces  06.11.2022, 14:32
@Gigliiiiiiii

Strafbar ist es nicht, da ihr ja nicht Verwand seit und vom Alter her ist es auch legal. Da musst du für dich selber entscheiden ob du das okay findest

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Oh du Glücklicher 🙈

Auf der anderen Seite kann es dann ziemlich stressig werden wenn ihr euch nicht mehr "mögt", oer die/der andere eine/n Partner/in hat.


Gigliiiiiiii 
Beitragsersteller
 06.11.2022, 15:17

Das stimmt

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