Sexuelle Neugier, Doktorspiele zwischen einem 13 und 7-jährigen? Laut Studien 5 Jahre Altersunterschied ist Sexueller Missbrauch?

7 Antworten

Ein Altersunterschied ist kein Kriterium für einen Missbrauch. Unter 14 jährige dürfen miteinander sexuelle Handlungen ausführen und über 14 jährige miteinander. Nur über 14 und unter 14 ist rechtlich gesehen Missbrauch. § 176

Weder rechtlich noch sexualpädagogisch gesehen ist ein wie auch immer gearteter Altersunterschied an und für sich von Relevanz.

ABER: Wenn zw. Kindern ein "sexueller Übergriff" stattfindet, dann wird man nach den Gründen suchen. Und DABEI gelten diesbezügl. zwei Richtlinien:

  1. Je größer der Altersunterschied, desto größer die Gefahr, dass der Sexualkontakt nicht wirklich von beiden Seiten gewollt war.
  2. Grundsätzlich unterscheidet man dabei nach 3 Gruppen mit jeweils unterschiedlichen alterstypischen sexuellen Bedürfnissen: Vorschulkinder, vorpubertäre Schulkinder und pubertäre Schulkinder.

Da kann es dann leichter passieren, dass der eine etwas anderes erwartet als sein Spiel- bzw. Sexualpartner. Das muss aber nicht sein, deswegen ist eben nur eine grundsätzliche Richtlinie, wo man besonders darauf achten sollte, ob alles in Ordnung war.

Die verbindliche, starre 14er-Grenze hingegen ist eher eine deutsche Besonderheit. Zwar haben auch andere Länder ein festes Alter, ab dem sexuell unmündige Kinder sexuell mündige Jugendliche werden, aber meistens sind Sexualkontakte dennoch auch über diese Grenze hinweg erlaubt, wenn ein gewisser Altersabstand nicht überschritten wird (oder auch die jeweiligen Umstände dies ggf. als geboten erscheinen lassen).

Das deutsche Sexualstrafrecht ist diesbezügl. schon lange nicht mehr zeitgemäß, kann aber in geringem Umfang durch das Strafprozessrecht abgefedert werden.

PS: Was ist ein "sexueller Übergriff"? "Ein sexueller Übergriff unter Kindern liegt dann vor, wenn sexuelle Handlungen durch das übergriffige Kind erzwungen werden bzw. das betroffene Kind sie unfreiwillig duldet oder sich unfreiwillig daran beteiligt. Häufig wird dabei ein Machtgefälle zwischen den beteiligten übergriffigen und betroffenen Kindern ausgenutzt, indem z.B. durch Versprechungen, Anerkennung, Drohung oder körperliche Gewalt Druck ausgeübt wird. Die zentralen Merkmale von sexuellen Übergriffen sind demnach Unfreiwilligkeit und Machtgefälle. Beide Merkmale können in vielfältigen Erscheinungsformen auftreten.“ (Freund/Riedel-Breidenstein)

Oder anders herum: Wann ist Sex zw. Kindern zweifelsfrei erlaubt? "Einvernehmliche Kontakte, kein großer Altersunterschied, keine Gewaltanwendung, keine Erpressungen, keine Abhängigkeitsbeziehung, ist kein Delikt." (Röhl)

Und warum ist "14" die Grenze? Spoiler-Alarm, es hat nichts mit Sexualität zu tun: https://www.gutefrage.net/frage/sex-erst-ab-14-wieso#answer-248606162


Serivo3535 
Beitragsersteller
 17.05.2020, 19:03

Also wenn ich es richtig verstanden habe, müsste es nicht unbedingt um Missbrauch bzw. Übergriff handeln?

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Libertinaerer  17.05.2020, 20:20
@Serivo3535

Korrekt.

PS: Grundsätzlich können Kinder andere Kinder nicht "sexuell missbrauchen". Das ist ein juristischer Terminus, der aus mehreren Gründen so nicht angewandt werden kann, und auch nicht wird. Er bedeutet schlicht etwas anderes.

"Problematisches" Sexualverhalten von Kindern untereinander beinhaltet im Kern die Unfreiwilligkeit bei einem der Beteiligten. Freiwilligkeit bzw. Unfreiwilligkeit ist aber genau gerade kein Kriterium für "sexuellen Missbrauch".

Deswegen hier die deutliche Unterscheidung durch die Bezeichnung "sexueller Übergriff".

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Irgendeinen Wert "muss" es halt geben, genauso wie das allgemeine Schutzalter von 14 Jahren. Das wird auch nicht immer passen, werden manche Kinder schon 1-2 Jahre früher reif sein, andere vielleicht erst 1-2 Jahre später.

Das solche Werte und Grenze immer passen wird nicht funktionieren, aber irgendwelche Grenzen "braucht" man halt, um alles "bewerten" zu können.


Libertinaerer  17.05.2020, 14:51

Tatsächlich "muss" es solche Grenzen nicht geben.

Z.B. hat Frankreich erst unter Macron ein Schutzalter in unserem Sinn eingeführt ("15"), aber für Minderjährige gibt es immer noch keine Altersbeschränkungen.

D.h., 17 und 7 ist grundsätzlich legal, aber Gerichte haben es sich zur Gewohnheit gemacht, bei Sexualkontakten mit U12 schon genauestens hinzuschauen, ob das auch wirklich gewollt oder etwa missbräuchlich war.

Andersherum hat die Schweiz vor 16 einen maximalen Altersabstand von 3 Jahren, behält sich aber vor, bis 21 dennoch ggf. Toleranz walten zu lassen.

Beides Beispiele, gegen die unsere starre 14er-Grenze sehr alt aussieht - und von Sexualpädagogen wie Juristen vollkommen zurecht gescholten wird.

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jochen777  17.05.2020, 15:13
@Libertinaerer

Daher steht das "muss" ja auch in Anführungszeichen, da ich zwar die Intention dahinter durchaus verstehe, die Umsetzung aber auch für fraglich halte, da man nun mal nicht alle Menschen über einen Kamm scheren kann und gerade die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen sich stark voneinander unterscheiden können.

Vermutlich wird es nicht DIE perfekte Lösung geben, aber es schadet sicherlich auch nicht über den Tellerrand, bzw die Landesgrenze zu schauen, wie es andere Länder handhaben und dabei dann evtl die Auswirkungen miteinander zu vergleichen.

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Libertinaerer  17.05.2020, 15:15
@verreisterNutzer

Grundsätzlich habe ich kein Problem mit "14", wenn man 3-4 Jahre Toleranz gesetzlich festschreibt.

Da sich der Beginn der Pubertät nach vorne verschoben hat, würde ich 13 oder 12 für zeitgemäßer erachten, aber sei's drum.

Wichtig wäre mir, dass durchaus verbreitete Paarungen wie 13 & 16/17 oder 12 & 14/15 nicht mehr kriminalisiert werden.

Darüberhinaus fände ich es aber ganz grundsätzlich für dringend geboten, dass Gerichte nach Prüfung der konkreten Umstände auch von Strafe absehen können sollten.

Momentan müssen Gerichte zwingend bestrafen, und ich betrachte es als sehr verstörend, wenn - wie wiederholt geschehen - Richterinnen bei Liebesbeziehungen von 12- mit 22-Jährigen in der Urteilsverkündung erklären, dass sie den Angeklagten nicht verurteilen wollen, das Gesetz sie aber leider dazu zwingen würde.

Also gibt es die Mindeststrafe, üblicherweise ausgesetzt zur Bewährung, und gebracht hat es - außer den Kosten und persönlichem Leid auf allen Seiten - dann niemandem etwas.

Nicht dem Opfer, das sich nicht als solches sieht, nicht dem Täter, der, abgesehen von den Gerichtskosten, noch gut bedient ist, und auch nicht den vielen Kindern, die tatsächlich Hilfe bräuchten, aber wo die begrenzten Ressourcen der Strafverfolgungsbehörden halt leider nicht mehr ausgereicht haben ...

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Zwischen einem 13jährigen und einem 7jährigen liegen aus Sicht der Kinder Welten!
Bedenke, dass in der Schule oft schon ein oder zwei Schuljahre Welten sind, die unteren Klassen sind Babys, die oberen „alt“. Man würde also fragen, was der 13jährige von dem Kleinen will, warum er sich überhaupt mit ihm abgibt und dann noch so intim, ob da nicht ein deutliches Machtgefälle besteht und auch, ob der Ältere selbst missbraucht wurde und das jetzt reproduziert/ zu verarbeiten versucht.

Es wäre also definitiv Anlass zu Nachfragen und Nachforschungen zum Schutze beider!

Der Altersunterschied ist bei Missbrauch keine sehr entscheidender Faktor (spielt trotzdem in manchen Fällen eine Rolle), sexuelle Handlungen mit Kindern sind allerdings in den meisten Fällen missbräuchlich, daher das Schutzalter von 14 Jahren. Aber sexuelle Handlungen sind nicht per se Missbrauch und auch nicht schädlich für ein Kind (unter Kindern). Rein rechtlich sind Doktorspiele zwischen Kindern kein Missbrauch, wenn keines der Kinder einen schaden davon getragen hat und sie einvernehmlich waren.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – beschäftige mich viel mit dem Thema Sexualität