Sexuelle Gelüste des Mannes im Islam?

4 Antworten

Ja:

Gehorsam im sexuellen Bereich
Der zweite Schwerpunkt der Gehorsamseinforderung liegt im Bereich der Sexualität, denn mit Abschluss des Ehevertrages und der Entrichtung der Brautgabe erwirbt der Ehemann das - ausschließliche - Anrecht auf die Nutzung der Geschlechtsorgane seiner Frau und ihres gesamten Körpers zu seinem Genuss. Nicht die Frau gehört ihm, sondern nur das Recht, sich ihrer zu erfreuen, dies allerdings, wann immer er es wünscht (ausgenommen sind die Zeiten der Unreinheit der Ehefrau während Menstruation und Wochenbett, tagsüber während des Ramadanfastens und während einiger Riten der Pilgerfahrt). 
Schon der Koran spricht vom uneingeschränkten Recht des Mannes auf Sexualität: "Eure Frauen sind für euch ein Saatfeld. Geht zu Eurem Saatfeld, wo immer ihr wollt." (Sure 2,223) Ähnlich lautet Sure 2,187: "So verkehrt mit ihnen (euren Frauen) und macht von dem Gebrauch, was Allah euch eingeräumt hat."
Unter Bezug auf diesen Koranvers subsumiert beispielsweise T. Akinola Aguda die gängige Ansicht muslimischer Theologen folgendermaßen: "Nach diesem Vers soll eine Ehefrau ihrem Mann immer zur Verfügung stehen, wenn er es wünscht." Und der Führer der iranischen Revolution, Ayatollah Khomeini, formuliert: "Eine in dauerhafter Ehe lebende Frau (eine Frau, die nicht in einer Zeitehe lebt) muss ihrem Mann jede Art von Genuss bereiten, die er von ihr wünscht." Eine Weigerung der Ehefrau auf diesem Gebiet wird ebenso als "Ungehorsam" aufgefasst wie ihr Verlassen des Hauses gegen den erklärten Willen des Ehemannes. "Ungehorsam" oder "rebellisch" zu sein ist im islamischen Eherecht ein rechtlich definierter Terminus, der dazu führt, dass die Frau ihren Unterhalt verliert.
Insbesondere die Überlierferung hebt hervor, dass es - außer an den Tagen der Menstruation, tagsüber während des Ramadanfastens und in den ersten 40 Tagen des Wochenbettes - für eine Frau keinen Grund der Verweigerung geben könne, denn "Wenn ein Mann seine Frau in sein Bett bittet und sie es ablehnt, zu ihm zu gehen, so wird sie von den Engeln so lange verflucht, bis sie am nächsten Morgen aufsteht." Eine andere Überlieferung besagt: "Wann immer der Ehemann mit seiner Frau Verkehr haben möchte, darf sie sich ihm nicht verweigern, auch wenn sie auf dem Rücken eines Kamels sitzt." Und das in Deutschland publizierte "Handbuch der muslimischen Frau" urteilt: "Die Ablehnung der Frau ist nur dann rechtlich zulässig, wenn sie körperlich wegen Krankheit oder Erschöpfung, seelisch wegen Depression, einem Trauerfall ... wegen dem Geschrei eines von Schmerzen geplagten Kindes ihren Mann zurückweist oder wenn sie ernsthaft ihre Scheidung begehrt und die Nähe ihres Mannes auf Dauer ablehnt." Nach tunesischem Eherecht kann der Ehemann bei Verweigerung seiner Frau die Scheidung wegen einer "erlittenen Schädigung" einreichen. 
Sexuelle Verweigerung der Ehefrau - eine Sonderform des Ungehorsams - ist ein anerkannter Scheidungsgrund, denn sie verstößt gegen den das von der Scharia formulierte Gehorsamsgebot.

Quelle: Frauen und die Scharia von Prof. Dr. Christine Schirrmacher und Prof. Dr. Ursula Spuler-Stegemann, 2. Auflage, Taschenbuchausgabe Juni 2006, Seite 126-127 (das Kapitel ist von Christine Schirrmacher) 

„Wenn ein Mann mit seiner Ehefrau verkehren möchte, muss sie ihm gehorchen, selbst wenn sie beim Backen ist [selbst wenn das Gebäck im Ofen verbrennt].“

Dr. Qaradawi warnt die Frauen davor, sich in dieser Frage anders zu verhalten, sonst würden sie von Allah hart bestraft. Er belegt diese Warnung mit der Aussage Muhammads:

„Falls ein Mann seine Ehefrau in sein Bett ruft und sie ihm nicht gehorcht und ihn (dadurch) ärgert, wird sie bis zum Sonnenaufgang (die ganze Nacht) von den Engeln verflucht werden.“

Al-Qaradawi erklärt weiter, eine Ausnahme von dieser Regel wäre gegeben, wenn die Frau krank oder erschöpft sei oder einen religiösen Grund habe [also z.B. Fastentage nachholte].

Sie MUSS natürlich nicht, aber es wäre besser für ihre Gesundheit:

Es ist bekannt, dass der "heilige Quran" die Frau als das Saatfeld des Mannes bezeichnet, welches von ihm nach Gutdünken beackert werden darf.

Im "heiligen Quran" steht in Sure 4 Vers 34:

„Die Männer stehen über den Frauen (ar-riǧālu qauwāmūn ʿalā n-nisāʾ), weil Gott sie (von Natur aus vor diesen) ausgezeichnet hat und wegen der Ausgaben, die sie von ihrem Vermögen (als Morgengabe für die Frauen?) gemacht haben. Und die rechtschaffenen Frauen sind (Gott) demütig ergeben und geben acht auf das, was (den Außenstehenden) verborgen ist, weil Gott (darauf) acht gibt (d.h. weil Gott darum besorgt ist, dass es nicht an die Öffentlichkeit kommt). Und wenn ihr fürchtet, dass (irgendwelche) Frauen sich auflehnen (nušūz), dann vermahnt sie, meidet sie im Ehebett und schlagt sie (wa-ḍribū-hunna)! Wenn Sie euch (daraufhin wieder) gehorchen, dann unternehmt (weiter) nichts gegen sie! Gott ist erhaben und groß.“

Das bedeute ganz eindeutig Folgendes:

WENN der Mann von seiner Frau Sex verlangt und sie nein sagt, muss er sie deshalb zu erst tadeln. (ich denke: Das können wir schnell abhaken!:(

WENN sie aber dann nicht gehorcht, darf er sie LOGISCHERWEISE - gleich schlagen, denn das "meiden im Ehebett" hat ja die Frau für ihn dann schon übernommen:(

Islam wie wir ihn kennen, menschen(frauen)verachtend in seiner Reinstform.
Der freie Wille der Frau wird mit Hilfe von Angstmacherei & Gewalt unterdrückt.