Sexuelle Belästigung/Missbrauch oder Vergewaltigung?

8 Antworten

Grundsätzlich ist es ab dem Punkt Vergewaltigung wenn du sagst das du es nicht willst. So wie es sich anhört ist es missbrauch. An sich würde ich sagen auch wegen seinen Taten natürlich blockieren. Wenn du jedoch keinen Kontacktabbruch haben willst dann kann es nur weiter gehen wenn du das so ihm sagst. Aber von aussenansicht ist das Definitiv kein Punkt

Woher ich das weiß:Hobby

Der Sex fand statt ohne deine Einwilligung . Die ersten 24/48 Stunden sind entscheidend . Du hättest zur Polizei gehen müssen ,dann eine Anzeige machen wegen Vergewaltigung , dort hätte man einen Abstrich gemacht ( etwas unangenehm aber notwendig) und wenn man das Sperma von Ihm bei dir gefunden hätte. Wäre er Verurteilt worden . So kannst nur zur Polizei gehen und Ihn Anzeigen. Verführung Jugndlicher ist eine Straftat.

https://dejure.org/gesetze/StGB/182.html

§ 182 Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen

Auszug aus der Quelle :

(1) Wer eine Person unter achtzehn Jahren dadurch missbraucht, dass er unter Ausnutzung einer Zwangslage

1. sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt oder

2. diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird eine Person über achtzehn Jahren bestraft, die eine Person unter achtzehn Jahren dadurch missbraucht, dass sie gegen Entgelt sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt.

(3) Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie

1. sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder

2. diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen, und dabei die ihr gegenüber fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(4) Der Versuch ist strafbar.

(5) In den Fällen des Absatzes 3 wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.

(6) In den Fällen der Absätze 1 bis 3 kann das Gericht von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn bei Berücksichtigung des Verhaltens der Person, gegen die sich die Tat richtet, das Unrecht der Tat gering ist.

Möchte darauf noch Hinweisen das die Beschreibung sich wie ein billiger 3 Groschen Roman liest.


Luardya  25.07.2024, 21:49

Sie wäre damit niemals durchgekommen. Erst mal müsste sie beweisen, dass sie es nicht wollte.

Aber schwierig ohne Abwehrzeichen oder die Tatsache, dass sie mit ihm ins Hotel ist.

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Flips100  25.07.2024, 22:03
@Luardya

Auch Psychische Aspekte werden hier Berücksichtigt. Fakt wäre aber wäre Sie zur Polizei in dem erwähnten Zeitraum könnte man Nachweisen das die Person X mit Ihr Geschlechtsverkehr hatte. Nach §2 BGB ist sie nicht Volljährig also eine Jugendliche und hier ist das Jugendgesetz zuständig.

Im Verhör kann man dann dies Rekonstruieren und wenn man ( Aussage ) feststellt das es nicht Einvernehmlich geschah ,dann kann man Argumentieren wie man will ,es ist eine Straftat und ein Richter muss das dann Entscheiden inwiefern.Wenn man Unerfahren oder Schüchtern ist ,ist das keine Entschuldigung. Kann genauso auch passiert sein weil sie Angst vor möglichen Folgen (Aggression) hatte das sie nichts gesagt hat. Aber das ist eher Polizeiliche Arbeit mit dem wir Bürger nichts zu tun haben. Jedenfalls sollte sie Anzeige erstatten.

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Luardya  25.07.2024, 22:10
@Flips100

Ich finde nicht, dass er wad verbrochen hat. Denn sie hat mitgemacht. Er kann ja keine Gedanken lesen.

Und ganz ehrlich, wie oft fragt man vor jedem Sex nach, ob es die andere Person will und ob das ihr 1. Mal ist? Also ich hab das noch nie gemacht. Es ergab sich aus der Situation.

Es gab nur einen Fall, wo etwas gegen meinen Willen geschah. Ich habe mich aber mit Händen und Füssen gewährt und fast gebettelt, er solle das nicht tun.

Bei der FS hörte er aber auch direkt auf, als sie ihb darum gebetn hat.

Ganz ehrlich, manchmal tun mir die Männer etwas leid. Bald dürfen sie gar nichts mehr machen ohne eine schriftliche notariell beglaubigte Einwilligung.

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Bei allem Respekt - Das riecht für mich aber sehr nach Troll.

Ich möchte eigentlich keinen Kontaktabbruch, aber ja…Was soll ich tun? Bitte hilft mir!

Ich fühle mich total verarscht.


kurdo5  25.07.2024, 21:47

Kann dich verstehen

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Woher sollte er wissen, dass du das nicht willst, wenn du bei allem mitmachst? Auch als dich ins Hotel eingeladen hat und du zugestimmt hast, war das für ihn eine Bestätigung. Wer will beim 2. Date Fernseh schauen?

Da muss ich ihn in Schutz nehmen. Er hatte keine Ahnung, dass du das nicht willst.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Viele verschiedene Menschen kennengelernt

Hallo,

Wenn die Story so stimmt kannst du zur Polizei und es wird dann auch ermittelt, das ist so klar wie das Amen in der Kirche.

Ich möchte aber genauso hinzufügen das, falls du dir die Story ausgedacht hast, du mit deinen 16 Jahren genauso zur Rechenschaft gezogen werden kannst.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Habe mehrere Übergriffe hinter mir