Sex Video wird rumgeschickt - was soll ich nur machen?

10 Antworten

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mein tipp wäre: steht dazu. und ignoriere was die anderen sagen oder denken könnten. dir hat der junge gefallen und du hast mit ihm geschlafen. das ist nichts schlimmes und deswegen bist du noch lange keine bitch - egal was die anderen sagen. andere reden immer viel müll wenn der tag lang ist, da sollte man wirklich lernen drüber zu stehen. ich empfehle dir, dir mal den song "lasse redn" von den ärzten (siehe lyricsvideo unten) anzuhören... 

schlimmer ist eher, dass ihr beide dabei betrunken wart. versuche also beim nächsten mal etwas weniger zu tanken, sodass du wenigstens herr aller deiner sinne bleibst.

https://www.youtube.com/watch?v=wtGcugJYPPY

  1. Geh zur Polizei! Die können die Sache zwar nicht rückgängig machen, aber immerhin die Täter bestrafen und diese Strafe fällt gar nicht so gering aus. Außerdem macht sich dann jeder, der das Video in Besitz hat strafbar.
  2. Sind wir mal ehrlich: natürlich geht es dir nahe, dass alle so über dich reden, aber du solltest einfach drüber stehen. Keiner von denen bleibt auf einer Party „brav“.

Lass die anderen reden was sie wollen über das video solltest du drüber stehen, hast du das überhaupt mal gesehen?

Ein Video anzufertigen ohne Zustimmung ist strafbar wenn es wirklich existiert kannst du die Person die es verbreitet hat anzeigen.


ohwehohach  13.09.2018, 12:57

Ein Video anzufertigen ohne Zustimmung ist strafbar

Nein, ist es nicht. Das Verbreiten ist strafbar ohne Einverständnis aller Beteiligten.

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ohwehohach  13.09.2018, 12:58
@Stranger46

Paragraph? Das Anfertigen ist erlaubt. Das KuG verbietet nur die Verbreitung. "Recht am eigenen Bild" bedeutet nur, dass Du bestimmen darfst, was damit geschehen kann, nicht, dass Du bestimmen darfst, dass eines gemacht wird.

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Stranger46  13.09.2018, 13:00
@ohwehohach Strafbarkeit von Bildaufnahmen

In den meisten Fällen ist bereits die Anfertigung derartiger Aufnahmen unzulässig, geschweige denn deren Verbreitung.

Werden Aufnahmen von Personen, seien es bekannte Persönlichkeiten oder „Normal-Bürger“, ohne deren Einverständnis im höchstpersönlichen Lebensbereich aufgenommen, werden die Persönlichkeitsrechte der Person verletzt.

Den Betroffenen stehen sodann eine Reihe von privatrechtlichen Ansprüchen, wie Unterlassen, Vernichtung oder Schadensersatz, zu.

Lange bestand aber in diesem Zusammenhang eine Strafbarkeitslücke, welche mit der Einführung des § 201a StGB im Jahr 2004 geschlossen wurde.

Bis dahin war über § 201 StGB zwar das gesprochene Wort vor unbefugter Aufnahme oder der Zugänglichmachung an Dritte geschützt sowie über § 33 KUG das Verbreiten oder in anderer Weise öffentliche Zugänglichmachen von Bildnissen unzulässig. Das Herstellen von Aufnahmen ohne die Einwilligung der abgebildeten Person war jedoch nicht ohne weiteres strafbar.

Diese Lücke wird über den § 201 a StGB geschlossen.

Im Rahmen des § 201a StGB ist nicht nur die Veröffentlichung kompromittierender Bildner unter Strafe gestellt, sondern auch das heimliche Fotografieren oder Filmen einer Person im privaten Bereich. § 201 a StGB sieht dabei eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe vor.

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ohwehohach  13.09.2018, 13:05
@Stranger46

"im höchstpersönlichen Lebensbereich" ist hierbei ausschlaggebend.

Ich darf Dich nicht bei Dir zuhause durch's Fenster fotografieren. Auch nicht Dieter Bohlen durch sein Fenster.

Wenn aber Dieter Bohlen zu mir in's Haus kommt und dabei an meiner Überwachungskamera vorbeiläuft, dann muss er damit leben, dass ich eine Aufnahme von ihm habe. Ich darf diese aber nicht veröffentlichen und natürlich kann er mich bitten, diese zu löschen.

Wenn ich also zu jemandem gehe und der in seinem Schlafzimmer eine Kamera hat, dann kann es sein, dass ich gefilmt werde, wenn ich bei ihm ins Bett steige - das ist nicht mein höchstpersönlicher Lebensbereich. Damit muss ich leben. Aber mit einer Veröffentlichung muss ich nicht leben.

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ohwehohach  13.09.2018, 13:08
@Stranger46

Ist in diesem Fall aber auch wurscht. Die Person, die die Aufnahmen gemacht hat, ist mit Sicherheit auch die Person, welche die Aufnahmen erstmalig weitergegeben hat und damit hat sie sich ohnehin strafbar gemacht.

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Konkreter Ratschlag:

(1) Geh zur Polizei und lass dich beraten. Wenigstens der Übeltäter, der heimlich gefilmt und das Video verbreitet hat, kann eventuell noch ausfindig gemacht und bestraft werden.

(2) Trotzdem wirst du einfach dazu stehen müssen und es als Teil deiner Lebensgeschichte akzeptieren müssen. Niemand wird es wieder vergessen.

Lerne daraus aber bitte wenigstens ein paar Dinge:

  • Alkohol ist niemals eine Lösung -- auch nicht um lockerer zu werden. Vermeide zukünftig, dass der Alkohol dich und deine Entscheidungen verändert. Das ist immer schlecht. Trinke nie mehr als dass du die volle Kontrolle behältst.
  • Sex setzt Intimität und Beziehung voraus. Einfach mal so Sex zu haben ist untereste Schiene. Vermeide das zukünftig völlig.

Ich schließe mich, mit 10 Jahren mehr auf dem Buckel, WildLissi6 an: Ganz im Gegenteil würde ich sogar diesen Typen kontaktieren und mal schauen, was dabei passiert. Stell Dir mal ganz kurz vor, mit ihm im Arm über den Schulhof zu laufen und alle auszulachen, die blöd schauen :D

Ganz ehrlich: Die meisten sind neidisch, die Jungs finden das sogar anregend, die Mädels reden nur blöd, wenn sie es nötig haben. Es ist alles okay. Nach einiger Zeit ist so ein Video total dumm und sinnlos.

Ich würde nicht mal zur Polizei gehen. Sind wir mal ehrlich: Die können nicht viel machen, wenn inzwischen so viele Leute das Video haben. Ihr könntet maximal herausfinden, wer es aufgenommen und verbreitet hat.. der wäre dann am A****.

Aber jetzt: Macht etwas gutes daraus! Frauen haben immer panische Angst davor, als "Schla*pe" abgestempelt zu werden, aber warte mal ab, welche Türen dir dieser dumme Titel bringt. Am Ende muss jeder mit Dir reden und Du bist zumindest eine interessante Person geworden. Das ist nicht nur negativ, glaub mir.

Den Song von Lissi wollte ich auch gerade posten :D

Gruß, Tailor

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung