Schwanger!?
Meine Freundin ist 12 und hatte vor 2 Wochen Geschlechtsverkehr (verhütet)
und jetzt sieht ihr Bauch so aus
er ist hart,
Symptome: Übelkeit, Müdigkeit, leichte unterleibschmerzen, straffe Brüste
Leute die hat mich verarscht. Sie hatte Durchfall.
9 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Cornsnake94/1640898667279_nmmslarge__0_0_301_301_4df329c6213ce202d98c9f3786ad6796.jpg?v=1640898667000)
Nach 2 Woche sieht man selbst bei einer tatsächlichen Schwangerschaft noch GAR NICHTS.
Die Symptome kann sie sich auch durch die Angst davor einbilden.
Wenn sie ihre Periode nicht bekommt, Test machen. Steht ja in der Anleitung ab wann der aussagekräftig ist.
Mit 12 sollte man auch eigentlich noch nicht rumvögeln, legal ist das ab 14... nur mal so nebenbei.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Nach zwei Wochen ist noch überhaupt kein Bauch zu erkennen. Entweder Einbildung oder ein Blähbauch. Mit 12 sollte man auch noch keinen Sex haben.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/12_nmmslarge.png?v=1551279448000)
2 Wochen nach der Befruchtung würde man keinen Bauch sehen. Erst MONATE später.
Auch Symptome hätte man nich keine.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Assistenzpfote/1718733897688_nmmslarge__0_0_1005_1005_3dc315661cbe4e3bc6420d26988b16a5.jpg?v=1718733898000)
Hallo,
es gibt da sowas, das nennt sich Schwangerschaftstest. Das würde ich empfehlen. Außerdem sollte deine Freundin nochmal recherchieren, wie Safer Sex funktioniert.
LG
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Am besten wäre es sich einen Schwangerschaftstest zu besorgen und damit zu schauen, ob sie jetzt wirklich schwanger sein sollte.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Assistenzpfote/1718733897688_nmmslarge__0_0_1005_1005_3dc315661cbe4e3bc6420d26988b16a5.jpg?v=1718733898000)
Geschlechtsverkehr an sich hat kein Mindestalter.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/12_nmmslarge.png?v=1551279448000)
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Assistenzpfote/1718733897688_nmmslarge__0_0_1005_1005_3dc315661cbe4e3bc6420d26988b16a5.jpg?v=1718733898000)
Nein, denn wenn zwei gleichaltrige Kinder diese Handlung einvernehmlich vollziehen ist es deren Privatsache.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/12_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Nein. Es ist verboten wird aber strafrechtlich nicht verfolgt weil beide nicht strafmündig sind.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Assistenzpfote/1718733897688_nmmslarge__0_0_1005_1005_3dc315661cbe4e3bc6420d26988b16a5.jpg?v=1718733898000)
Dementsprechend kannst du es eben nicht verbieten. Es handelt sich dabei wieder nur um ein Gesetz, welches keinen Sinn ergibt.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/12_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Naja theoritisch kann man die Eltern in dem Fall zur Verantwortung ziehen.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Assistenzpfote/1718733897688_nmmslarge__0_0_1005_1005_3dc315661cbe4e3bc6420d26988b16a5.jpg?v=1718733898000)
Theoretisch ja, praktisch nein, denn Eltern haften nicht für ihre Kinder.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/12_nmmslarge.png?v=1551279448000)
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Assistenzpfote/1718733897688_nmmslarge__0_0_1005_1005_3dc315661cbe4e3bc6420d26988b16a5.jpg?v=1718733898000)
Ja dann hau mal raus: Wie werden die Eltern haftbar gemacht?
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Assistenzpfote/1718733897688_nmmslarge__0_0_1005_1005_3dc315661cbe4e3bc6420d26988b16a5.jpg?v=1718733898000)
Ja, da steht sogar, dass niemand haftbar gemacht werden kann.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/12_nmmslarge.png?v=1551279448000)
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Assistenzpfote/1718733897688_nmmslarge__0_0_1005_1005_3dc315661cbe4e3bc6420d26988b16a5.jpg?v=1718733898000)
Doch, aber da geht es um Maßnahmen der Familienhilfe, nicht um Haftbarkeit. Das sind zwei unterschiedliche Dinge.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/12_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Und das die Eltern zivilrechtlich gegeneinander vorgehen können.
Von Haftbarkeit hab ich überhaupt nichts gesagt.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Assistenzpfote/1718733897688_nmmslarge__0_0_1005_1005_3dc315661cbe4e3bc6420d26988b16a5.jpg?v=1718733898000)
Ich hatte gefragt, wie die Eltern haftbar gemacht werden können. Darauf hast du die Quelle geschickt. Die Eltern können natürlich gegeneinander vorgehen. Allerdings bleibt die Frage auf welcher Grundlage und wofür. In der Realität wird das wohl eher seltener passieren.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/12_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Es ging ja um die potentiellen Konsequenzen für die Eltern.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Assistenzpfote/1718733897688_nmmslarge__0_0_1005_1005_3dc315661cbe4e3bc6420d26988b16a5.jpg?v=1718733898000)
Das sind keine Konsequenzen für die Eltern. Das sind einfach Hilfsangebote für die gesamte Familie. Leider wird dieFamilienhilfe immer noch extrem negativ betrachtet.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/12_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Anhang: Man würde nach zwei Wochen aber noch rein gar nichts sehen. Außerdem ist Geschlechtsverkehr erst ab 14 legal, nur mal so als Hinweis.