Rechtlich strafbarer Sex?
Liebe Leser,
Zu später Stunde beschäftigt mich folgende Frage:
Ein Junge und ein Mädchen beide 13 haben Geschlechtsverkehr und sind ein Paar und glücklich zusammen, allerdings ist der Junge ein viertel Jahr älter, als das Mädchen und sobald er 14 ist, müssten sie dann ein viertel Jahr warten, da es ja dann strafbar für den Jungen ist.
Das würde für mich keinen Sinn ergeben, da beide ja vorher mit der selben Altersabstand bereits was hatten. Rechtlich gibt’s da ja aber ein festgelegtes Alter.
Wie würde in so einem Fall ein Richter entscheiden?
Vorweg, die Frage hat nichts mit mir zu tun. Es gibt nur manchmal Fragen die einen nicht schlafen lassen. 😂
Warum wollen in den letzten Jahren so oft so junge Menschen schon Sex haben? Statt mit Dr. Sommer gut bedient zu sein ...
Das wäre ein Thema für eine andere Frage. 😂
7 Antworten
Theoretisch ja. Aber theoretisch ist es auch vorher schon strafbar (gegenseitig), nur ist da noch keiner von beiden strafmündig. Das ist es, was sich dann ändert wenn exakt einer von beiden dann 14 wird.
Wenn also wirklich irgendein überengagierter Mitbürger Strafanzeige stellte und ein noch überengagierterer Richter das verurteilen wollen würde, könnte er es, denn wenn, dann wäre es (glaub ich) ein Amtsdelikt und demnach nicht nur die Entscheidung des (tschuldigung für das Wort) "Opfers".
Kann aber dann immer noch bei der nächsten Instanz sehr wahrscheinlich wieder revidiert werden.
Seh ich genauso. Und sollte auch davon abhängen ob die beiden (glaubhafterweise) vorher schon zusammen waren.
Ich bin der Meinung, dass selbst wenn die beiden vorher nicht das Bett geteilt haben, es eher fraglich ist darüber zu urteilen, ob das jetzt falsch oder richtig ist, dass ein 14 jähriger mit einer 13 jährigen schläft. In den meisten Fällen ist der Junge älter und Frauen sind meistens schneller Entwickelt (Körperlich und geistig), als der Junge. Generell finde ich das hier komisch geregelt, dass 14 und 13 Strafbar sind und 14 und 40 nicht, außer wenn Geld oder sowas im Spiel ist.
Wenn er weise ist, nutzt er die Möglichkeit, den Knaben für noch nicht strafmündig zu halten, denn die hat er. Wenn der Richter/die Richterin weniger klug ist, wird es hässlich.
Leider ist es echt Sodas der Richter da nicht machen kann außer zunurteilen, selbst nur ein Tag Unterschied ist strafbar an dem einen tag
Ist glücklicherweise NICHT so, KANN allerdings vom jeweiligen Richter so ausgelegt werden.
Die beiden haben es vor SEINEM 14. Geburtstag schon miteinander getrieben? ER hat es an seinem 14. Geburtstag, genau einen Tag vor IHREM 14. Geburtstag wieder mit ihr getrieben? Das muss natürlich mit aller Härte verfolgt werden!
Blöd für den Richter Gnadenlos, dass er sich damit schlichtweg lächerlich machte und die nächste Instanz das Urteil kassierte. Noch ein paar solcher Schwachsinnsurteile und seine Karriere als Richter bekommt einen deutlichen Knick.
Na es ist halt so da beide wenn sie noch dreizehn waren nur strafunmündig waren, erlaubt war es trotzdem nicht, und an dem Tag wo er vierzehn wird ist er (oder sie ja auch worum geht es) wird er strafrechtlich verantwortlich gemacht. Und der Richter kann nicht über das Gesetz hinweg urteilen, das sagt es ist mindestens mit Geldstrafe zu ahnden und so steht es dann aber auch in ihrem Führungszeugnis auf Ewigkeit drinnen
Mit 13 ist man NICHT strafmündig. Mit 14 gilt Jugendstrafrecht, womit es den Gerichten sogar möglich ist, trotz Strafbarkeit nach StGB auf Strafen zu verzichten.
Für diesen Fall ist die Strafbarkeit zwar prinzipiell gegeben, der Richter kann aber gemäß §176 Abs. 2 StGB von Strafe absehen.
Ein Richter würde da vermutlich gar nichts entscheiden, weil das erstmal angezeigt werden müsste. Doch wo kein Kläger da auch kein Richter.
Ich meine angenommen irgendein „Held“ bekommt das mit und fühlt sich verpflichtet das zur Anzeige zu bringen. Hätte ich vllt erwähnen sollen, aber dachte das wäre offensichtlich. Trotzdem danke für die Antwort. 😉
Dann nimmt der Staatsanwalt das erst einmal auf, verhört die beiden, und wird das Verfahren wahrscheinlich gegen die Auflage einstellen, dass der Junge bis zum 14. Geburtstag des Mädchens nicht an ihr herumzufummeln hat. Wahrscheinlich ist das Mädchen zu diesem Zeitpunkt aber eh schon 14. Es sei denn, der Staatsanwalt ist auch solch ein "Held". Wenn der Richter dann auch noch solch ein "Held" ist, dann ist er trotzdem an das Jugendstrafrecht gebunden. Und da kann kaum etwas herauskommen.
Ganz nebenbei müssten sowohl Staatsanwalt und Richter dann auch noch irgendwie begründen, warum sie diesem Verfahren Vorzug geben (wer eines Mordes angeklagt ist, kann ja schließlich wesentlich länger auf seinen Prozess warten).
Drehen wir die Sache mal um: Das Mädchen ist älter als der Junge. Was würde da passieren?
Ich war 13, sie war 13 (und eben ein wenig älter als ich). Als sie 14 wurde, haben wir keine Pause eingelegt, bis ich auch 14 wurde. Unsere Eltern haben erst etwas davon mitbekommen, als wir beide schon 15 waren. Zu unserem Erstaunen haben sie sich nur ein wenig aufgeregt, uns dann aber doch keine Steine in den Weg gelegt. Dass es kurze Zeit später dann vorbei war (ist jetzt 41 Jahre her, wir sind trotzdem noch gut befreundet), mochte damals zwar schade gewesen sein, ich war aber schnell darüber hinweg (sie auch). Und so sah ich sie schon kurze Zeit später mit einem anderen herumknutschen (mit dem ist sie noch immer zusammen, deren Kinder sind selbst schon Eltern) und sie mich auch mit einer anderen.
Ich danke für dein Beitrag und dein Beispiel. In der Praxis passiert da wahrscheinlich eh nie bzw selten was, hat mich nur interessiert was da theoretisch auf den älteren zukommen könnte wenn’s mies läuft und ein engagierter Mitbürger einschreitet, und gegen diese Straftat vorgeht. Aber ich denke auch dass das eher fallen gelassen wird.
Das ist ja alles richtig aber die Frage zielt ja eben gerade darauf ab was passiert, wenn das vor Gericht käme. Insofern eine wenig hilfreiche Antwort.
Das stimmt, dennoch sieht die Realität eher genau so aus. Das Verfahren würde aber dann dennoch vermutlich eingestellt werden.
Vielen Danke dass du dir die Zeit genommen hast meine Frage so ausführlich zu beantworten. Finde es sollte da noch eine Toleranzalterspanne geben. Sage mal so ein Jahr, weil 2 Jahre (12 und 14) wäre zu viel. 14 und 13 find ich nicht schlimm. Zusätzlich kommt es ja auch auf den Entwicklungsstand an.