notfall: 14 jährige will sex mit mir (20)
sie ist ziemlich hübsch und sieht zwar schon wie 18 auß, ist aber noch 14 und ich schon 20. ich war bis jetzt immer einfach nur gut mit ihr befreundet, halt einfach nur oberflächlich bzw. gute bekannte triffts besser.
sorry, langer text, aber viel dahinter;)
situation: ihre eltern sind im urlaub und nur sie und ihre 17 jährige schwester (sehr hübsch und single) sind zuhause. ich bin mit beiden gleich gut befreundet. hab letztens gemerkt das die 14-jährige auf mich steht. hab noch nie an sex oder sowas mit ihr gedacht.
als die ältere schwester dann wegmusste, waren nurnoch wirbeide bei ihr (wir gucken uns gelegentlich filme zusammen an). dann wollte sie das ich ihr was am pc zeige, sie hatte aber nur ein stuhl im zimmer. also setzte sie sich auf mich und kuschelte sich gemütlich beim mir. das fand ich ja noch ok. dann gings halt weiter..... und wir küssten uns. an der stelle hab ich aufgehört sonst würde es damit enden das ich sie noch entjungfere ;)
ich würd ja schon gerne sex mit ihr haben.sie ist aber 14 und jungfrau, ich 20 mit erfahrung ( 2freundinen,1entjungfert)
was soll ich tun? sie ist so sexy
25 Antworten
ich 20 mit erfahrung ( 2freundinen,1entjungfert)
(....)
und ihre 17 jährige schwester (sehr hübsch und single)
????
Das ist doch hier keine Pornobewerbung.
Falls Du doch kein Troll sein solltest - triff Dich mit ihr ohne Knutschen etc. in der Öffentlichkeit. Wenn Ihr Euch wirklich ineinander verliebt, könnt Ihr immer noch über mehr nachdenken. Aber ich frage mich, ob Ihr wirklich an mehr als an Sex Interesse habt - und dafür ist meiner meinung nach Euer Altersunterschied zu groß, und Du wirst Ärger mit ihren Eltern bekommen.
ES IST EBEN NICHT ZWANGSLÄUFFIG STRAFBAR! Wie hier alle meinen es wäre strafbar, lest doch mal im Internet darüber:
http://www.planet-liebe.de/beziehung-und-partnerschaft/sex-und-das-gesetz/
14-Jährige und 18-21-Jährige:
"A und B "dürfen" Sex haben, solange dies nicht entgeltlich oder unter Ausnutzung einer Zwangslage stattfindet. Es kann von Strafe abgesehen werden, "wenn bei Berücksichtigung des Verhaltens der Person, gegen die sich die Tat richtet, das Unrecht der Tat gering ist" (§ 182 Abs. 4) (Anm.: Dieser Satz heißt nichts anderes, als dass beide es wollten)"
Und da das Mädchen es ja anscheinend mehr als will kann man ihn dann ja wohl kaum dafür verantwortlich machen.
Das Antragsdelikt bezieht sich aber lediglich auf die Strafverfolgung und nicht auf die Strafbarkeit an sich;
natürlich kannst du da Anzeige erstatten, aber wenn es keine strafbare handlung gibt (und das entsprechend dargelegt werden kann) wird das dann entsprechend eingestellt oder endet spätestens mit Freispruch.
Was dann raus kommt würde man sehen.
Kann ich dir schon vorher sagen: Rein gar nichts.
Ich könnte dir jetzt auch Urteile nennen, wo die Strafverfolger (und nicht nur die) sehnlichst gewünscht hätten, dass es zu einer Verurteilung gekommen wäre (also, anders als hier, bei wirklich "zweifelhaften" Ausgangslagen). Keine Chance ...
Aber Unbelehrbare wollen sich üblicherweise ja ohnehin nicht belehren lassen. Deswegen spare ich mir das raussuchen jetzt mal ...
wohl unter einigen umständen oder so erlaubt.
Sprech mit ihr ob sie es wirklich will und mach ihr auch klar was es für dich bedeuten könnte wenn sie plötzlich meint es wäre nicht in Ihrem sinn gewesen. Sag ihr ruhig dass sie dein Leben theoretisch damit kaputt machen könnte. Vielleicht solltest du auch drüber nachdenken wie ihre Art so ist, ob sie hinterhältig sein könnte etc. Und sag ihr dass du lange drüber nachgedacht hast ob du diese ganzen möglichen Folgen in kauf nehmen willst nur wegen ihr. Nachdenken solltest du also wirklich nochmal gut, aber wenn sie dich so anmacht. viel Spaß :D
von mir aus mach mit ihr rum und so...aber bitte, bitte hab keinen sewx mit ihr! vl. wird sies von dir wollen..dan ka..sag ihr das dus lieber langsam angehen lassen möchtest oder son mist..aber hab keinen sewx mit ihr!! ich finde besonders in dem alte (14) ist es wichtig das man von jm entjungfert wird mit dem man schon ein paar monate z.m. ist und in den man furchtbar verliebt ist und er auch..das 1. mal sollte etw ganz besonderes sein!! und bitte mach dan nicht mit ihrer schwester rum, das würde ihr das herz brechen, den so wie dus beschreibst ist sie ein wenig (oder auch mehr ) in dich verknallt und ihr habt rumgekknutscht, das würde ausserdem einen keil zwischen sie und ihre schwester drängen und das ist echt schheiße.
bei sonem jungen mädel musst du echt aufpassen, in dem alter denkt man man muss sachen machen für die man eig. noch nicht wirklich bereit ist!
aber ich persönlich finde rummachen im sinne von knutschen voll okay, ...ich bin selber 14 ;)
Das Durchschnittsalter fürs "erste Mal" (also für Geschlechtsverkehr, nicht für sonstigen Sex), lag nach der letzten Erhebung 2009 bei 14,5 Jahren. Schon rechnerisch müssen da also viele dabei sein, die erst 13, 12 oder noch jünger waren.
Wenn das für dich noch nichts ist, ist es voll okay. Für dich. Andere sind anders. ;-)
LASS ES! Sie ist minderjährig. Du kannst gewaltigen Ärger kriegen, wenn du mit ihr schläfst. Sie ist fast noch ein Kind, Mensch. In dem Alter weiß man gar nicht, was man will. Selbst, wenn sie es direkt sagen würde, wär ich da echt vorsichtig!
Du kannst gewaltigen Ärger kriegen
Nö, genau null Ärger kann er kriegen.
Sie ist fast noch ein Kind
Tja, fast vorbei ist eben auch daneben.
In dem Alter weiß man gar nicht, was man will.
Da Du sie nicht kennst, schließt Du von dir auf andere? Andere wissen das nämlich sehr wohl ...
Nein. Mit 14 weiß man das nicht. Auch wenn es so scheint.
Nochmal: Du schließt von dir auf andere.
Ich war übrigens auch mal 14.
Und hatte gewollten Sex.
Und es war sehr schön.
Auch rückblickend.
:-))
Nachtrag: Oh, und übrigens: Nicht nur mit annähernd Gleichaltrigen.
Gerade von den Älteren, konnte man am meisten lernen. :)
Das tust du auch. "Ich hab mit 14 schon gewusst, was ich will." ALSo -> andere wissen mit 14 auch, was sie wollen. Man schließt immer von sich auf andere. Wie soll man denn sonst schließen?
Und natürlich kann man Ärger kriegen, wenn man als Erwachsener mit einer 14-Jährigen ins Bett geht. Zum Glück ;-)
Das tust du auch.
Sicher. Aber ich bin mir dessen bewusst, und antworte entsprechend.
Man schließt immer von sich auf andere. Wie soll man denn sonst schließen?
Aussagen von Freunden & Verwandten, psychologische Studien & Untersuchungen, etc.
Es gibt so viel, woraus man lernen kann, wenn man das eigene Brett vorm Kopf vorher abnimmt, um mal neue Horizonte kennen zu lernen.
Und natürlich kann man Ärger kriegen, wenn man als Erwachsener mit einer 14-Jährigen ins Bett geht.
Man kann auch Ärger kriegen, wenn man als Erwachsener mit einer anderen Erwachsenen nicht ins Bett geht.
Was soll das also?
Fakt ist aber: Wenn man, innerhalb einer auch nur halbwegs üblichen Liebesbeziehung (oder auch nur rein sexuellen Beziehung!), miteinander intim wird, dann kann es deswegen jedenfalls keinen "Ärger" geben - auch dann nicht, wenn es sich um eine Beziehung zw. Jugendlichem von vielleicht 14 und einem Erwachsenem von vielleicht 64 handeln sollte. Jedenfalls keinen Ärger von Seiten der Polizei/Justiz (ob, wie angeblich hier im Thread, ein "durchgeknallter Selbstjustiz-Hinterwäldler" vielleicht "Ärger" macht, ist was anderes).
Zum Glück ;-)
Du magst es als "Glück" bezeichnen, wenn Rechte anderer, selbstbestimmter Menschen ohne Begründung unterdrückt werden. Ich bezeichne das hingegen als ... (schreib was fieses, beleidigendes nach eigener Wahl rein ;->). Aber zum Glück hast Du ja ohnehin Unrecht ...
... und wohlweislich darauf verzichtet, den angeblich möglichen "Ärger" (und die Quelle, nach der sich das ergibt) zu benennen. 8-)
PS:
wenn man als Erwachsener mit einer 14-Jährigen ins Bett geht.
Zum miteinander "ins Bett gehen" gehören übrigens immer (mindestens) 2 Personen. Warum Du nicht schreibst "wenn man als 14-Jährige mit einem Erwachsenen ins Bett geht" sondern es nur anders herum siehst, sagt ja schon alles ...
... ist aber rechtlich ohne Belang.
Wenn ich als Elternteil davon erführe, würde ich das mit Sichereheit anders sehen, Antragsdelikt. Sprich es kann auf jeden Fall erst einmal zur Anzeige gebracht werden, durch die Eltern. Was dann raus kommt würde man sehen.