Meine Nachbarn haben eine Sex- Vedeo von mir gamacht

4 Antworten

Der Nachbar wird sich wohl kaum selbst einer Straftat bezichtigen, denn das wäre die Videoaufnahme eurer intimen Vereinigung. Eine Erregiung öffentlichen Ärgernisses wird wohl ausgeschlossen sein, da ihr euch auf Privatgrund befunden habt und sicherlich auf Sichtschutz geachtet habt. Es ist mehr für euren Nachbarn peinlich denn für euch!


Maria89Schwarz 
Beitragsersteller
 11.06.2012, 20:01

Danke ! ich habe mir genau das gleiche gedacht und bin jetzt erleichtert!

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Unheiligfan22  11.06.2012, 20:08

wenn sie auf sichtschutz geachtet hätten dann hätte man den SEX ja wohl kaum auf nehmen können...oder woher soll sonst das VIDEO kommen???...Denn noch braucht ihr euch keine gedanken machen...Da wird nicht viel passieren...

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Still  11.06.2012, 21:17
@Unheiligfan22

Ich habe gerade mal nachgelesen: es muß wissentlich und absichtlich geschehen. Das können wir bei der Fragestellerin ja wohl ausschließen ; - )

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das mit dem Sex in der Öffentlichkeit ist Erregung Öffentlichen Ärgernisses. das kann zu einem Busgeld führen. in sehr schweren fällen kann es aber auch bis zu einer Haftstrafe gehen, davon würde ich hier aber nicht ausgehen.

das dich dein Nachbar aber gefilmt hat und das Video auch noch weitergegeben hat ist auch eine Straftat. du kannst anzeige erstatten und verlangen das alle Aufnahmen zurückgegeben werden.

Ähm, der Tatbestand der "Erregung öffentlichen Ärgernisses" ist eigentlich nur bei Männern erfüllt, die sich in aller Öffentlichkeit einen wedeln. Diese Norm trifft also keine Frauen, da man dort eine sexuelle Erregung öffentlich kaum feststellen kann.


redelephant  11.06.2012, 23:29

Es geht ja bei dem Tatbestand auch nicht um die eigene Erregung, sondern um die Erregung des Ärgernisses :D

Wenn sich also eine Frau in der Öffentlichkeit selbst befriedigt, kann das sehr wohl auch angezeigt werden.

Alle Sexualdelikte sind nicht geschlechtsspezifisch.

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Sex in der Wohnung ist nicht verboten... Es sei denn ihr habt in aller Öffendlichkeit Verkehr gehabt....Das wäre dann Erregung öffentlichen Ärgernisses und ist nicht gestattet.... Was euch erwarten könnte??? Abmahnung(wenn vorher nichts strafrechtlich gewesen ist) ansonsten könnte es ne Geldstrafe geben