Mein Vater hat mir gestern mein kleinen Finger gebrochen, Straftat?

7 Antworten

Ja kannst du. Das Strafmaß entscheidet ein Richter. Du wirst vom Jugendamt dann in Obhut genommen. Es hängt immer davon ab wie es passiert ist, ob er dir Schaden zufügen wollte oder nicht. Ans ich ein Kleinkind war ist mir mein Vater beim Schlittschuhfahren über die Habd gefahren, natürlich unabsichtlich. Wir sind Hand in Hand gefahren ich war vielleicht 3 oder 4, bin hingefallen und er konnt nicht so schnell ausweichen oder bremsen. Dabei passiert natürlich nichts, das war weder fahrlässig noch war es gewollt! Bei dir müsste man also erstmal klären/wissen wie es passiert ist um es beurteilen zu können.

Der Tatbestand der schweren Körperverletzung ist damit erfüllt.

Hallo,

ich hätte einen Tipp für dich...

Überlege, was deine Eltern innerhalb von 19 Jahren für dich getan haben und lerne das zu schätzen.

Ansonsten nimm dich nicht so wichtig und höre auf zu spinnen.

Geldstrafe wegen Körperverletzung. Und den Hausfrieden kannst du für die nächsten Jahre vergessen.

Die werden ihn sicherlich nicht in den Knast schicken, weil er dir ausversehen den kleinen Finger gebrochen hat. Das ist kein versuchter Todschlag


cream78 
Beitragsersteller
 11.05.2017, 09:25

Es war nicht ausversehen, sein Ziel war es sowieso mich zu schlagen.

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