Unterteilung in Straftaten und Owi?

3 Antworten

Eine Ordnungswidrigkeit ist es immer, kommt aber die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder schlimmeres hinzu, kommt die Straftat gewissermaßen zur Ordnungswidrigkeit dazu, bildet dann aber eine Tateinheit und wird zusammen bestraft.

Ein Dauerraser , der mit mehr als 70 km/h zu viel durch die Stadt brettert, ist gamz schnell im Bereioch der Gefährdung - und damit bei einer Straftat statt einer OWI.