Markenrechtsverletzung im nicht geschäftlichen Verkehr, abmahnfähig oder nicht?

2 Antworten

Beispiel 2 ist keine Markenrechtsverletzung "keine Konformitätserklärung" bedeutet kein CE. Das hat der Anwalt falsch aufgenommen.

Warum da nun eine Abmahnung kommt ist unklar, es fehlt ja auch der Abmahngrund. Zoll und Abmahnung sind hier zwei verschiedene Dinge.

Ergo, der Einwand vom Zoll hat vermutlich mit der Abmahnung nichts zu tun.


Bantolino 
Beitragsersteller
 25.04.2021, 01:51

Vielen Dank für die Antwort und das durchlesen der Fälle, das erklärt den Unterschied. Was ich dennoch nicht begreife, der Anwalt im zweiten Fall argumentiert ja - auch wenn er das falsch verstanden hat - "Eine Markenrechtsverletzung setzt ein Handeln im geschäftlichen Verkehr voraus, siehe § 14 Markengesetz. Sie haben einen Lautsprecher zum privaten Gebrauch bestellt, sodass es an dieser Voraussetzung fehlt." Wäre das nicht auch auf Fall 1 anwendbar?

0

Weil Lois Vitton das rigeroser angeht und andere Markenrechtsinhaber das lockerer handhaben und nicht komplett durchziehen, statt dessen Dritte abkassieren wollen!..


Bantolino 
Beitragsersteller
 22.04.2021, 21:33

Danke für die Antwort,

selbst wenn ich davon ausgehe, dass manche Firmen hier strenger sind, so ändert das doch nichts daran, dass es hier eine eindeutige Rechtsprechung geben muss. Und das verstehe ich daher nicht, nach dieser Logik müsste Link 2 ja auch zur gültigen Abmahnung führen, da genauso abgemahnt worden ist.

0
Leestiger  22.04.2021, 22:12
@Bantolino

Nein, da versucht jemand etwas abzumahnen, ohne beauftragt zu sein vom Markenrechtsinhaber, wie es so scheint...

Und die Einschätzung ist nur die eines Anwalts. Kann vor Gericht auch anders ausgehen.

1