Kumpel hat mich im Schlaf intim angefasst, was tun?
Hallo,
Letztens war ich über die Nacht bei einem guten Freund und habe bei ihm übernachtet. Ich vertraue ihm eigentlich wirklich, weil wir uns schon sehr lange kennen, auch nur zwei Straßen entfernt voneinander wohnen. Deshalb hatte ich auch keinerlei Bedenken, als 14 Jähriges Mädchen bei einem 15 Jährigen Jungen zu übernachten. Er hatte Alkohol da, und wir haben getrunken. Am Ende war ich ziemlich betrunken, weil ich übertrieben habe. Ich war ziemlich neben mir und hab alles nur noch abgedämpft mitbekommen. Wir haben über sexuelle Dinge geredet(keine Ahnung, wie wir darauf kamen), und ich hab klar meinen Standpunkt vermittelt, dass ich noch keinerlei sexuelle Erfahrungen machen will, weil ich ja auch erst 14 bin und kein Bedürfnis danach habe, ich außerdem nicht bereit dafür wäre, und das nur mit wem haben will, den ich auch wirklich liebe. Da hat er meine Hand plötzlich in seine Hose geführt und sie an seinen Penis gelegt.Ich bekam das mit und habe ihm die Hand entrissen und gesagt, dass ich schlafen will. Es war mir peinlich, das Geschehene anzusprechen. Ich war so müde und wollte einfach nur schlafen. Nur nebenbei bekam ich mit, dass er mir den Pullover auszog. Dann wanderten seine Hände zu meinem Bh und griffen schließlich hinein. Ich drehte mich weg, sodass er gezwungen war, loszulassen und bin weggenickt. Nach ein paar Minuten war ich im Halbschlaf und merkte, wie meine Hose ausgezogen wurde. Seine Hände machten sich an meiner Unterhose zu schaffen und ich spürte, dass er nackt war. Ich konnte nichts sagen, war einfach wie gelähmt und mir war furchtbar schwindelig. Jedoch rutschte ich weg und hoffte, er würde diese Botschaft verstehen. Plötzlich griff er fast schon brutal in meinen Intimbereich und zog mich ganz aus. Dann hat er alles angefasst, meine Brüste, mein Intimbereich, alles. Ich war noch im halbschlaf und war mir nicht sicher, ob das grade wirklich passiert. Ich habe mich weggedreht, doch er packte mich und legte mich auf ihn drauf. Das blieb erstmal so und ich schlief wieder ein. Was dann passierte, weiß ich nicht mehr genau, dass einzige, was ich verschleiert wahrgenommen habe war, dass er versucht hat, mich mit Zunge zu küssen und mich im Intimbereich geleckt hat. Dann hat er versucht, in mich einzudringen. Ich habe aber geschrien, weil das angefangen hat, wehzutun und ich das nicht wollte, und er hat den Versuch dann abgebrochen, also hat er mich sozusagen nicht entjungfert, er war halt nur an der Öffnung. Dann bin ich wieder komplett weggenickt. Am nächsten Morgen sind wir aufgewacht und es war, wie als wäre nichts passiert. Ich traute mich nicht, ihn darauf anzusprechen. Es kann ja sein, dass er entweder dachte, ich hätte alles vergessen und die ganze Zeit geschlafen, oder er selbst weiß es nicht mehr, weil er ja auch etwas betrunken war.
Ich komme mit diesem Erlebnis nicht klar und es viel mir schon schwer, das hier zu schreiben, weil ich die ganze Zeit anfangen könnte, zu heulen.Was soll ich denn jetzt tun ?
8 Antworten
Hallo Brendaxx227 zum Glück musste ich so eine Erfahrung nie machen aber was du auf jeden Fall machen musst ist dagegen Rechtlich vorzugehen denn dein „Guter Freund“ hat sich Strafbar Gemacht:
Strafgesetzbuch (StGB)§ 184i Sexuelle Belästigung(1) Wer eine andere Person in sexuell bestimmter Weise körperlich berührt und dadurch belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn nicht die Tat in anderen Vorschriften dieses Abschnitts mit schwererer Strafe bedroht
Strafgesetzbuch (StGB)§ 177 Sexueller Übergriff; sexuelle Nötigung; Vergewaltigung(1) Wer gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person sexuelle Handlungen an dieser Person vornimmt oder von ihr vornehmen lässt oder diese Person zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen an oder von einem Dritten bestimmt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer sexuelle Handlungen an einer anderen Person vornimmt oder von ihr vornehmen lässt oder diese Person zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen an oder von einem Dritten bestimmt, wenn
1.
der Täter ausnutzt, dass die Person nicht in der Lage ist, einen entgegenstehenden Willen zu bilden oder zu äußern,
2.
der Täter ausnutzt, dass die Person auf Grund ihres körperlichen oder psychischen Zustands in der Bildung oder Äußerung des Willens erheblich eingeschränkt ist, es sei denn, er hat sich der Zustimmung dieser Person versichert,
3.
der Täter ein Überraschungsmoment ausnutzt,
4.
der Täter eine Lage ausnutzt, in der dem Opfer bei Widerstand ein empfindliches Übel droht, oder
5.
der Täter die Person zur Vornahme oder Duldung der sexuellen Handlung durch Drohung mit einem empfindlichen Übel genötigt hat.
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) Auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr ist zu erkennen, wenn die Unfähigkeit, einen Willen zu bilden oder zu äußern, auf einer Krankheit oder Behinderung des Opfers beruht.
(5) Auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr ist zu erkennen, wenn der Täter
1.
gegenüber dem Opfer Gewalt anwendet,
2.
dem Opfer mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben droht oder
3.
eine Lage ausnutzt, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist.
(6) In besonders schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren zu erkennen. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn
1.
der Täter mit dem Opfer den Beischlaf vollzieht oder vollziehen lässt oder ähnliche sexuelle Handlungen an dem Opfer vornimmt oder von ihm vornehmen lässt, die dieses besonders erniedrigen, insbesondere wenn sie mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind (Vergewaltigung), oder
2.
die Tat von mehreren gemeinschaftlich begangen wird.
(7) Auf Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter
1.
eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt,
2.
sonst ein Werkzeug oder Mittel bei sich führt, um den Widerstand einer anderen Person durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt zu verhindern oder zu überwinden, oder
3.
das Opfer in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung bringt.
(8) Auf Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter
1.
bei der Tat eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug verwendet oder
2.
das Opfer
a)
bei der Tat körperlich schwer misshandelt oder
b)
durch die Tat in die Gefahr des Todes bringt.
(9) In minder schweren Fällen der Absätze 1 und 2 ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu drei Jahren, in minder schweren Fällen der Absätze 4 und 5 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen der Absätze 7 und 8 ist auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.
Sowie
§ 9 Alkoholische GetränkeJugendschutzgesetz (JuSchG)
Alkohol. Das Jugendschutzgesetz gestattet die Abgabe alkoholischer Getränke und deren Konsum in der Öffentlichkeit erst ab 16 Jahren. Spirituosen und spirituosenhaltige Getränke dürfen nur an Volljährige abgegeben bzw. in der Öffentlichkeit konsumiert werden. Er hat sich also Strafbar gemacht gegen zwei Gesetze des StGB sowie gegen das
JuSchG deshalb solltest du das definitiv rechtlich klären und ihn für Diese Punkte die ich Genannt hab in denen er sich Strafbar gemacht hat , Sexuelle Belästigung, Vergewaltigung und Verabreichung vom Alkohol an dich und selber konsumieren von Alkohol als minderjähriger (dein "Freund") jedoch hast du dich selber auch Strafbar gemacht hast in dem du Alkohol getrunken hast - § 9 Alkoholische Getränke Jugendschutzgesetz (JuSchG). Aber Bring es am besten zur Anzeige und rede mit deinen Eltern darüber und VERMEIDE DEM KONTAKT ZU DEINEM VERGEWALTIGER “FREUND“.Das war eine versuchte Vergewaltigung.
Egal, wie viel Alkohol du oder er getrunken hast, er hatte nicht das Recht gegen deinen geäußerten Willen sexuelle Handlungen vorzunehmen.
Er hat sich in zwei Punkten strafbar gemacht:
- Er hat dir Alkohol gegeben
- Er hat versucht dich zu vergewaltigen
Du kannst dir überlegen, ob du dieses Verhalten zur Anzeige bringen willst oder nicht.
Allerdings rate ich dir ausdrücklich, dich nie wieder in seine Nähe zu begeben. Rede auf keinen Fall mit ihm! Das war sexuelle Gewalt. Da gibt es nichts zu mehr zu klären. Das war auch kein Missverständnis. Du hast nein gesagt. Er hat weiter gemacht. Er hat sich dafür entschieden sexuelle Gewalt anzuwenden. Das ist kein Freund. Wenn du dich weiterhin in seine Nähe begibst, läufst du Gefahr, dass er es noch mal macht.
Zudem solltest du dir psychologische Hilfe suchen.
Auch deinen Eltern solltest du davon erzählen.
Und für alle, die auf dem Alkohol herumreiten: Nur weil sie Alkohol getrunken hat, heißt das noch lange nicht, dass sie Freiwild ist und man alles mit ihr machen darf.
Wer sagt, dass sei passiert, weil sie Alkohol getrunken hat, der (oder die) betreibt Victimblaming. Das alles ist passiert, weil sich ein Junge dafür entschieden hat sexuelle Gewalt anzuwenden. Das ist der einzige Grund.
http://www.blogrebellen.de/wp-content/uploads/2016/06/Gr%C3%BCnde-f%C3%BCr-Vergewaltigung.png
Du solltest auf jeden Fall mit ihm reden, sonst wirst du ihm nicht mehr vertrauen können. Vielleicht war er ja tatsächlich selbst total dicht und sein Hirn hat auch nicht mehr funktioniert und es tut ihm leid. Falls er das im vollen Bewusstsein seines Tuns getan hat, solltest du diese Freundschaft wohlmöglich besser beenden, denn sowas geht gar nicht, vor allem da du vorher klar deinen Standpunkt gesagt hast.
Alles Liebe
Offen mit ihm ansprechen. Sprecht darüber, was Euch dabei bewegt hat. Guck wie er reagiert.
Und überleg Dir wie viel Alkohol Du in Zukunft trinken willst - es könnte auch sein, dass jemand Dir nicht nur Alkohol in Dein Glas mischt und Du dann noch ganz andere Erfahrungen machst. Muss aber nicht sein - immer aufpassen und am besten eine Freundin mitnehmen.
Oha. Das grenzt an Vergewaltigung. Ich bin mir nicht sicher, ob er Dir was in den Drink gemischt hat. Warum trinkst Du mit 14 Alkohol?? Lass Dir das eine Lehre sein und fass das Zeug nicht mehr an bis Du 18 bist. An sich bin ich nicht so streng, aber Du siehst ja, was passieren kann. Der Typ hat keinen Respekt vor Dir. Du hast ihm gesagt, wie weit Du gehen willst: Er hat es Nicht respektiert! Der kann von Glück sagen, DASS er Dich nicht vergewaltigt hat - dass er nicht komplett in Dich eingedrungen ist. Sonst hätte ich Dir zu einer Anzeige geraten. Vertrau Dich Deinen Eltern an und lass die entscheiden, was zu tun ist.
Das mit dem Alkohol und em Alter spielt keine Rolle. Man verträgt nicht ein Gramm mehr, nur weil man 18 ist.
Wichtig ist, dass ich weiß, wie viel ich vertrage und dann keinne Alkohol mehr trinke oder noch schlimmer, irgendwas anderes.
Das mit den Eltern würde ich nur machen, wenn die Eltern sicher nicht ausrasten, vorher würde ich selber nochmal mit dem jungen Mann sprechen und sehen, wie er reagiert.
Alkohol spielt mit 14 eine andere Rolle als mit 18 - und zwar insofern als dass der Mensch (hoffentlich) reifer geworden ist und mit Alkohol umgehen kann! Ich sehe da schon einen großen Unterschied. Wie Du in Deinem 2. Absatz. Ich würde mit dem jungen Mann kein Wort mehr sprechen - der hat mein Vertrauen missbraucht und den braucht kein Mensch! Der will nur Sex und er nimmt ihn sich einfach. Meine Eltern sollten das wissen, um mir helfen zu können - um mich seelisch aufzufangen! Gut, ich hatte andere Eltern - denke ich.
@AriZona04 Alkohol wirkt egal wie alt man ist und der 18. Geburtstag legt keinen Schalter um.
Ich würde nochmal mit dem Buben sprechen, am Ende waren beide blau und er kommt drauf, dass das keine gute IDee war, was er da gemacht hat.
Wenn er aber so reagiert, als wäre das okay, dann kann ich mir vorstellen, mit meinen Eltern zusammen zu seinen Eltern zu gehen, um da mal ein paar klare Worte auf den Tisch zu legen.
Ich spreche mit keinem Wort von "anderer Wirkung" von Alkohol. Ich spreche vom VERSTAND, der bis zum 18. Lebensjahr entwickelt ist. Das hast Du jetzt verstanden? Und seine Eltern würde ich da nicht mit reinziehen. Wie gesagt: Der Typ wäre für mich auf immer gestorben.
Der 18. Geburtstag legt KEINEN SCHALTER um.
Manche haben es mit 16 drauf und manche mit 40 noch nicht.
Lass diese pauschale Altersgrenze einfach mal weg. Weder mit 14, noch mit 18, noch mit 21 oder 25 und auch später nicht würde ich irgendjemand raten, sich die Kante zu geben. Ich bin um einiges älter als 18 und weiss da echt wovon ich rede.
Und da liegt doch der Hase begraben: Keiner muss sich die Kante geben! Man sollte erkennen, wo die persönliche Grenze ist! Und unser Gesetz hat erkannt (an das habe ich die Messlatte angelegt), dass man mit 18 diesen Verstand hat, die Grenze zu erkennen. Auch ich bin schon etwas älter.
Das Gesetz und die Realität. 18 ist einfach kein Alter, in dem ich gottgewollt genug Verstand habe. Sieht man ausreichend in der heutigen Politik.
Bitte verstehe, dass ich da einfach Bauchschmerzen mit einer Altersgrenze habe und gut ist.
Ich finde AriZona04 Kommentare plausibel und habe eher das Gefühl, dass du trotz dass du einiges älter als 18 bist noch einiges nicht verstanden hast.
18 ist die magische Grenze, die der Gesetzgeber festgelegt hat, wenn es um die Mündigkeit des Menschen geht. Diese Grenze gibt es nicht ohne Grund, auch wenn manche schon mit 17 oder 16 1/2 so reif sind wie manch ein 25jähriger. Dass ein 14jähriger so reif ist wie ein 18jähriger ist äußerst unwahrscheinlich. Bestimmt gibt es Ausnahmen, aber so wie du es darstellst ist es nicht, dass die Reife willkürlich zwischen allen Altern verteilt ist.
Der Tipp ist gut, mit dem Alkoholkonsum zu warten. Alkohol ist zwar später genauso schädlich (wobei ich mir dabei gar nicht mal so sicher bin, da man mit 14 noch im Wachstum ist), aber die Wahrscheinlichkeit ist größer, dass die Unmündigkeit zum Konsum verleitet.
sich dann mit 18 zu besaufen ist auch nicht der wahre Otto.
Wenn ich Alkohol trinken will, dann mache ich das und wenn ich mich irgendwann soweit kenne, dass ich weiss, wann Schluss ist, dann ist das unabhängig vom Alter. Dabei bleibe ich. War selber mit 16 mit Kumpels strunzbesoffen beim Pinkeln und wusste mit 18 schon zumindest so viel, dass ich nicht betrunken Auto fahre.
Ich habe nicht behauptet, dass es gut ist, sich mit 18 zu besaufen.
Jeder "weiß", wann Schluss ist. Wenn es weiter geht, war es noch nicht der Schluss.
Ich will dir nicht absprechen, dass du einen guten Weg gefunden hast, mit dem Alkohol umzugehen. Du schreibst aus deiner Erfahrung mit dem Alkohol mit 16. Die Fragestellerin ist 14(!)
Wie gesagt, schön für dich, wenn alles gut gelaufen ist bei dir, aber um dich geht es hier nicht und selbst wenn sich jemand erfolgreich mit 14 betrunken hat, ohne schlimme Konsequenzen, so soll er sich meinetwegen für sich still ins Fäustchen freuen, aber nicht meinen, damit als Vorbild dienen zu können.
Bevor hier ein falsches Bild entsteht:
Ich finde es nicht gut, wenn man sich (selber) betrinkt. Kommt manchmal vor, muss aber nicht sein.
> Jeder "weiß", wann Schluss ist.
Eben nicht, bevor man die Erfahrung gemacht hat. Ich denke, dass zu einem mündligen Umgang mit Alkohol (und mit allem anderen) keine *feste* Altersgrenze gehört.
Und wenn es "jeder" weiss, dann gibt es auch keine feste Altersgrenze. Man sollte aber mindestens um die 10 Jahre alt sein, bevor man das erst Mal am Bier nippt (nicht trinkt).
Einen Menschen mit 14 kann man nicht einsperren, ich muss also damit rechnen, dass da erste Erfahrungen damit gemacht werden. Auch wenn ich es für früh halte (mit 12 sollte das aber definitiv nicht passieren).
Hier wurden die Erfahrungen mit dem Alkohol und dazu noch andere, sehr unerwünschte Erfahrungen gemacht. So wie es aussieht, noch ohne größere Folgen, aber eben mit einem klaren Blick darauf, dass man besoffen nicht mehr so viel Kontrolle hat wie man will.
Es ist keine Lösung, damit zu warten bis man 18 ist, weil ich dann diese Erfahrungen, die ich villeicht gerne schon gemacht hätte, um so intensiver mache. Schon gar nicht, wenn diese Erfahrungen dann in der Öffentlichkeit stattfinden, weil man dann eben auch nach Mitternacht ausgehen darf.
Mündiger Umgang stützt sich auf Erfahrungen, die man machen will und manche Erfahrung, die man nicht machen wollte. Und die kennen eben keine feste Altersgrenze.
War keine versuchte Vergewaltigung, es war eine Vergewaltigung.
LG