Ist man befähigt Einwilligung unter Drogen zu geben?

11 Antworten

Nein. Da fehlt möglicherweise die Einwilligungsfähigkeit.

Lies mal den § 177 (2) Ziffer 1 und 2 StGB durch. Das bezieht sich z.B. auf sexuelle Handlungen nach dem Verabreichen von k.o.-Tropfen.

Ja, hier gibt es sogar eine Regelung für Sex: Wer Sex mit einer geistig eingeschränkten Person (dazu gehören z.B auch alkoholisierte Personen) haben möchte, der muss sich zuvor eine Einwilligung holen und es gibt nur eine Antwort die das ganze dann legal werden lässt: Ja. Es muss ein eindeutiges und bestimmtes Ja auf die Frage sein, ob die Person Sex mit dir haben möchte.

Dieses Gesetz hat zwar viele Lücken und ist in sich auch ziemlich widersprüchlich, das gibt es aber trotzdem (mit vielen offenen Fragen, wie z.B: Wie gültig kann eine Einwilligung sein die unter starken Alkohol/Drogeneinfluss gegeben wurde, usw).

§177 II Nr. 2

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__177.html

Deine Frage ist also nur eingeschränkt geklärt. Man kann Verträge generell anfechten, wenn man nachweisen kann, dass man zu diesem Zeitpunkt nicht fähig war solche Entscheidungen zu treffen. Dazu gehört auch starker Drogenkonsum oder bestimmte psychische Krankheiten die Schubweise auftreten. Das ganze muss aber immer im EInzelfall betrachtet und entschieden werden.

Naja, kommt drauf an.

Eine Willenserklärung ist nichtig, wenn sie im Zustand vorübergehender Störung der Geistestätigkeit ist... dazu müsste vermutlich auch Drogenkonsum ab einem gewissen Grad gehören, im Zweifel müsste man bei sowas immer auf objektive Merkmale abstellen soweit diese sich bezeugen lassen.

Das Problem beim Sex ist, dass du, soweit ich weißt, nicht mal ausdrücklich zustimmen musst, du darfst nur nicht IRGENDWIE ablehnen, dass dieser Wille bzw. Unwille nach außen treten würde... zumindest wäre das. Die Grenze zur Vergewaltigung wäre auch bei 'ohne den Willen des Opfers' überschritten, allerdings ist sowas in meinen Augen enorm schwer nachzuweisen... konkludente Zustimmung kann so ziemlich alles sein und wenn dann nicht die Konkrete Ablehnung im Sinne eines gesprochenen Wortes oder einer eindeutigen Geste kommt...

Ich denke es ist strafbar. Hätte derjenige nichts dagegen dann hätte er/sie keine Anzeige rausgegeben. Wo kein kläger da kein Richter.

Gruß

Wenn jemand ein Glas Wein getrunken hat, ist jeder noch befähigt. Jedoch wenn es 10 sind nicht mehr alle, es kommt immer auf die Menge und Droge an.

Wie @augsburgchris geschrieben hat ist im Zweifelsfall das Gericht zuständig.