Ist es verboten das zwei Halbgeschwister eine Beziehung miteinander haben?
Ich wüsste gerne mal ob es vor dem deutschen Gesetz verboten ist, das zwei Halbgeschwister väterlicherseits eine Beziehung miteinander haben? Die beiden sind schon längst volljährig und verhüten auch mit Pille und Kondom. Sie wolen selbst keine Kinder bekommen weil es doch sein kann das das Kind behindert sein könnte. Ist es dann trotzdem noch verboten?
13 Antworten
Es ist zwar Inzest, weil sie aus ähnlichen DNA-Strängen aufgebaut sind, und damit in Deutschland per Gesetz verboten; ich würde mir darüber aber keinen Kopf machen.
http://www.123recht.net/article.asp?a=28945&ccheck=1
Wo kein Kläger da kein Richter, moralisch halte ich es für voll vertretbar, und zu kontrollieren ist es auch schwer.
Ich würde den beiden alles Glück der Welt, und eine offenere Gesellschaft wünschen.
Das ist in jedem Fall gesetlich weg. der Blutgleichheit verboten, außerdem ist es zutiefst amoralisch! Menschen mit den gleichen Eltern dürfen definitiv nicht zusammen Sex haben! Auch wenn man dann behauptet, dass man auch immer schön ein Kondom benutzt!
Aber wenn ihr dennoch meint, ihr könnt nicht ohneinenander und müsstet unbedingt dauernd Sex haben, passt aber immer sehr auf, dann würde ich es höchstens heimlich tun, und vor allem NIEMANDEM erzählen! Denn das ist sehr strafbar, ihr werdet von der Gesellschaft nicht mehr gut angesehen, und ihr könnt im Knast landen!
Das ist Strafbar! Inzest nennt man das! Aber wenn sie nicht Heiraten wollen, keine Kinder, und sonst irgendwie nicht auf sich aufmerksam machen.. Also Sprich... es geheim halten, dann geht das im Grunde.. aber ist das Moralisch Richtig? Muss jeder für sich selbst entscheiden..
Das habe ich dazu im Internet gefunden:
http://de.wikipedia.org/wiki/Inzest - Bitteschön
Rechtslage in Deutschland [Bearbeiten]
Inzest wird in Deutschland und Österreich nur zwischen in gerader Linie Verwandten – also Eltern, Großeltern, Urgroßeltern, und deren Kindern, Enkeln, Urenkeln – sowie zwischen Voll- und Halbgeschwistern (letzteres ist rechtlich umstritten) verfolgt. In Deutschland werden die Abkömmlinge und Geschwister nicht bestraft, wenn sie zur Tatzeit jünger als 18 Jahre waren. Dies bedeutet jedoch nicht, dass dabei gar keine Straftat vorliegt. Die Tat stellt bei Begehung durch Minderjährige eine gegenüber den Minderjährigen bloß nicht verfolgbare rechtswidrige Straftat (die dogmatische Einordnung ist strittig) dar. Damit bleiben aber jedenfalls etwa Anstiftung und Beihilfe dazu strafbar.
In Deutschland bleibt der Tatbestand erfüllt, auch wenn das Verwandtschaftsverhältnis im Sinne des Bürgerlichen Rechts durch Adoption erloschen ist. § 173 des deutschen Strafgesetzbuchs stellt nur den vaginalen Beischlaf zwischen engen Verwandten unter Strafe. Andere sexuelle Praktiken sind straffrei. Im Jahr 2003 gab es auf Grund des § 173 StGB auf dem Gebiet der früheren Bundesrepublik Deutschland (Westdeutschlands) zehn Verurteilungen.
Es ist also rechtlich NICHT erlaubt! (Wenn auch rechtl. umstritten!).
Inzest ist in D strafbar, unter Halbgeschwistern aber rechtlich umstritten.
Geschwister werden nicht bestraft, wenn sie zur Tatzeit jünger als 18 Jahre waren.
Dies bedeutet jedoch nicht, dass dabei gar keine Straftat vorliegt. Die Tat stellt bei Begehung durch Minderjährige eine gegenüber den Minderjährigen bloß nicht verfolgbare rechtswidrige Straftat.
In anderen europäischen Ländern ist die Liebe zwischen Halbgeschwistern keine Straftat. Warum auch?