Gilt es auch als inzest und ist damit verboten wenn zwei Schwestern intim miteinander werden?
11 Antworten
Hallo Wimperntusche,
nein, es gilt laut Gesetz nicht als Inzest. Somit ist es auch nicht verboten.
Laut Gesetz gilt als Inzest nur der vollzogene Beischlaf. Definition hierzu: Eindringen des Penis in den Scheidenvorhof.
Wie du siehst, dürfen sogar Bruder und Schwester einiges miteinander machen, solange er nicht mit seinem Penis in die Scheide eindringt.
Bei 2 Schwestern bzw. auch bei 2 Brüdern gibt es laut Gesetz nichts, was als Inzest gilt und somit verboten wäre.
LG Sascha
Ja, natürlich. Eltern, Geschwister, Großeltern.
Alles andere wäre vom Gesetz her erlaubt.
Moralisch fände ich es sonderbar, mit seinem Cousin/e oder Onkel/ Tante zu vö........
Na, du weisst schon.
Das ist eine gute Frage.........offiziell gilt es als verboten, wenn Geschwister Geschlechtsverkehr haben.............in neuester Zeit werden auch penetrierende Praxen zur Befriedigung gleichgeschlechtlicher Paare als GV bezeichnet. Von daher müsste es verboten sein. Aber es wurde verboten, damit keine Kinder aus solchen Beziehungen entstehen..........das sollte ja ausgeschlossen sein. Also denke ich, dass es moralisch gerügt wird, aber strafrechtlich nicht......
Der BEISCHLAF gilt als verboten und um Beischlaf zu vollziehen, bedarf es einer Scheide und eines Penis. Letzteres fehlt bei zwei Schwestern.
Nein. Es kann nicht zur vaginalen Penetration kommen und ausschließlich die steht unter Strafe.
Eigentlich könnten selbst Bruder und Schwester oralen und analen Verkehr haben ohne belangt zu werden.
Also nochmals, wenn ihr, du und deine Schwester, euch liebt, gibt es keine gesetzliche Handhabe gegen euch.
Seid nett aufeinander.
Im StGB ist von "Beischlaf" die Rede und Beischlaf bezeichnet den heterosexuellen intravaginalen Geschlechtsverkehr.
Somit ist eine lesbische Beziehung zwischen Schwestern nicht strafbar.
Na den Schluss hast du aber geklaut, oder? ;)