Ist es sexuelle Belästigung?

6 Antworten

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Guten Tag!

Die sexuelle Belästigung nach § 184i Abs. 1 StGB ist ein Delikt gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Das Rechtsgut umfasst das positive Interesse, einen Partner auszusuchen, genauso wie Sexualpraktiken auszuprobieren, sowie das negative Interesse, bestimmte Handlungen im sexuellen Kontext abzulehnen.

Der Straftatbestand ist dann erfüllt, wenn eine Berührung in sexuell bestimmbarer Weise vorliegt. Der BGH hat hierzu einige Beispiele genannt:

  • Anfassen der Brust/des Gesäßes
  • Klapser auf Gesäß
  • Mundkuss/Zungenkuss

Einfache Berührungen wie Umarmungen und auch freundschaftliche Küsse auf die Wange, reichen nicht aus. Ein Kuss auf die Stirn oder auf die Haare wäre als gleichwertige Handlung wie ein Kuss auf die Wange zu fassen. Es fehlt darin der sexuelle Charakter, mithin liegt keine Berührung in sexuell bestimmbarer Weise vor.

Fazit: Eine Strafbarkeit nach § 184i Abs. 1 StGB scheidet daher aus.

Mit freundlichen Grüßen

ChaosLeopard

Es ist nur eine Belästigung wenn du es unangenehm empfindest, das scheint nicht der Fall zu sein, deshalb, nein, es ist alles gut.

Wie steht der Mann denn zu Dir? Wenn es ein Onkel/Stiefvater oder so ist, wäre es evtl. okay. Aber wir können ja auch nicht beurteilen, was er für Ideen dabei hat.

Solange Du Dich dabei wohl fühlst, kann aber niemand was dagegen haben.


Lilin416 
Beitragsersteller
 02.09.2024, 18:26

Er ist ein Freund meines vaters

Blindi56  02.09.2024, 18:40
@Lilin416

Na ja, wie gesagt, solange Du Dich nicht unwohl fühlst, ist es okay.... wie findet dein Vater das wohl?

Naja, wenn ihr angezogen seit nicht und wenn das nur so kurz ist auch nicht. Aber fühlst du dich den dabei wohl oder unwohl¿


Sehe ich nicht so.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.