Ist es erlaubt im islam seinen verlobten zu küssen?

6 Antworten

Streng gesehen nicht, nein:

Und kommt der Unzucht nicht nahe. Wahrlich, sie ist eine Schändlichkeit und ein übler Weg. (17:32)
17:32 - Der Leser wird hier gebeten, die Formulierung des Verbots der Unzucht genau zu verstehen, weil das Verbot als sloches nicht direkt erwähnt, sondern, dass man das "Nahekommen" zu ihr nicht praktiziert, und dies ist eine noch stärkere Form als das Verbot selbst. Mit anderen Worten ist darunter zu verstehen, dass dem Muslim nicht nur die Unzucht, sondern auch alles, was zu ihr führt, wie küssen, streicheln, anwerben in jeder Form usw., verboten ist. Unzucht bzw. Ehebruch entzieht dem Täter den Schutz des Schöpfers, zerstört die Grundlage des Familienlebens und der Gesellschaft und führt zu Schändlichkeit und Übel (vgl. 4:22; 6:151 und die Anmerkung dazu).

Quelle: https://www.islamicbulletin.org/german/ebooks/koran/tafsir_al_quran.pdf (S. 458)

Siehe auch:

Mann und Frau dürfen sich vor der Ehe nur in Gegenwart eines ihrer nahen Verwandten (Mahram) treffen. Der Mann darf dabei nur das Gesicht und die Hände der Frau betrachten, denn dies reicht für ihn aus, um festzustellen, ob sie seinen Vorstellungen entspricht oder nicht.
Eine Verlobung ist das gegenseitige Versprechen zu heiraten, das sich ein Mann und eine Frau geben. Die Verlobung ist nur eine Vorstufe der Heirat. Deshalb ist es den beiden Verlobten nicht erlaubt, sich ohne Anwesenheit Dritter in ein und demselben Raum aufzuhalten. Auch dürfen sie erst dann miteinander ausgehen, nachdem sie geheiratet haben. Solange sie nur verlobt sind, sind sie islamrechtlich Fremde und es ist ihnen im Umgang miteinander alles verboten, was fremden Personen im Umgang miteinander auch verboten ist.

Quelle: Halal und Haram von Hasip Asutay, Seite 100-101

Es kommt halt drauf an, wie man diesen Vers interpretiert.

Dann weißt Du einen absolut menschenfeindlichen BLÖDSINN!

Natürlich darfst Du ihn küssen (und auch mehr) - Das nennt sich sexuelle Selbstbestimmung und ist ein MENSCHENRECHT.

Die Verlobung hat keine Bedeutung, es ist quasi nur eine Absicht. Die Regeln bleiben die gleichen. Es ist alles erst nach der Ehe erlaubt.

Die Verlobung dient lediglich dazu, sich einander (auf erlaubte Weise!) kennenzulernen, um mit Gewissheit in die Ehe gehen zu können.

Verlobt ist nicht verheiratet. Verlobt gestattet noch keine Intimitäten. Erst heiraten, dann küssen. Nicht umgekehrt.

Nein. Erst nach der Eheschließung dürft ihr das.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Bin Muslim