Ist das verwerflich?

8 Antworten

Rein gesetzlich ist es nicht verboten - vorausgesetzt es passiert einvernehmlich und beide sind erwachsen.

Ich persönlich würde so etwas nicht tun. Ich finde allein die Vorstellung abstoßend. Was andere tun, ist mir allerdings vollkommen egal, so lang es wie gesagt einvernehmlich und gesetzeskonform ist.

Moralisch verwerflich schon. Aber es gehören auch immer zwei dazu, und hat wohl keinem geschadet

Naja sag ma mal so. Deine schwester hat sich nicht dagegen gewehrt. Von daher fand sie es wrsl net so schlimm

Vielleicht hast du jetzt ein schlechtes Gewissen. Das legt sich aber iwann.

Ja ist es wenn es noch im frühen Kindesalter vor 1. Klasse kann es noch als unwissend abgetan werden


magdi640 
Beitragsersteller
 23.11.2024, 21:45

es war 5.🙈💀 fühl mich unglaublich schlecht deswegen

Ja, dass ist meiner Meinung nach ziemlich Krank.


magdi640 
Beitragsersteller
 23.11.2024, 21:52

wars auch meiner meinung in retroperspektive war in eer 5. da war auch noch nd gscheit aufgeklärt