Ist das richtig was mein Kollege gemacht hat?

Er macht sich strafbar (Begründung bitte) 93%
Ist nicht angebracht (Begründung bitte) 7%
Ist normal (Begründung bitte) 0%
Was anderes (Begründung bitte) 0%

15 Stimmen

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
Er macht sich strafbar (Begründung bitte)

Wahrscheinlich macht er sich strafbar.

AUßER er hat die Jungs gefragt und sie haben es ihm erlaubt.

Aber wenn die Jungs minderjährig sind, wäre es trotzdem Jugendpornografie.

PS: Ich hatte Hilfe von @LeWe23

Woher ich das weiß:Recherche

LeWe23  07.06.2024, 23:06

Nein. Auch dann ist es Jugendpornografie, die er weder besitzt mmen noch rumzeihen darf.

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Er macht sich strafbar (Begründung bitte)

Ohne Zustimmung keine Aufnahmen.

Allerdings hoffe ich für die beiden, daß sie ihren Spaß hatten ❤️

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Er macht sich strafbar (Begründung bitte)

Wussten die Jungs das und war es in Ordnung?

Ansonsten hat er sich Strafbar gemacht. Recht am eigenen Bild.


Juan3333777 
Beitragsersteller
 07.06.2024, 19:07

Ich Weiss es nicht ob die Jungs es wussten

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Er macht sich strafbar (Begründung bitte)

Er hat heimlich gefilmt, ohne, dass die Leute davon wussten. Dann hat der das auch noch rumgezeigt.

Bitte informiere die beiden und rate dazu, ihn anzuzeigen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Mein Leben und Alltag

TheJudgement  07.06.2024, 19:15
Er hat heimlich gefilmt, ohne, dass die Leute davon wussten. Dann hat der das auch noch rumgezeigt.

Spekulation. Nicht mal der Fragesteller weiß, ob die Gefilmten wussten, dass sie gefilmt werden bzw. wurden. ;-)

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LeWe23  07.06.2024, 19:17
@TheJudgement

Nein. Das ist ziemlich sicher. Ansonsten ergäbe diese gabze Aktion keinen Sinn. Egal. Anzeige läuft bereits.

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TheJudgement  07.06.2024, 21:20
@LeWe23

Warum sollte das keinen "Sinn ergeben"? Weil das außerhalb deiner Vorstellungskraft liegt?

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LeWe23  07.06.2024, 23:04
@TheJudgement

Weil niemand Jugendliche beim Sex filmt, das anderen zeigt und dann einfach nichts weiter damit macht.

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TheJudgement  07.06.2024, 23:20
@LeWe23

Das Alter der Beteiligten steht nicht der Frage, oder habe ich überlesen?

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LeWe23  07.06.2024, 23:34
@TheJudgement

Da steh "zwei Jungs" damit sind es offenbar Jugendliche. Zudem war das ganze wohl in der Schule. Da wird es wohl eher nicht um zwie Lehrer gegangen sien, die Bein Schäferstündchen erwischt wurden. Ode nennt man die neuerdings Jungs?

Höre endlich auf zu versuchen, diese Straftat kleinzureden. Hier wurden Jugendliche beim Sex gefilmt. Der Täter besitzt also Jugendpornografie.

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TheJudgement  08.06.2024, 13:54
@LeWe23

Du verkennst, dass mit "Jungs" auch Erwachsene, vor allem junge Erwachsene (Heranwachsende), gemeint sein können - neben Jugendlichen und Kindern. Deshalb sagt man bisweilen zur Begrüßung unter männlichen Erwachsenen "Hallo Jungs!" oder spricht bzw. sprach veraltet von "schweren Jungs".

Siehe schon: Duden

Zudem war das ganze wohl in der Schule.

Wenn du Abitur machst, oder in der Berufsschule bist, kannst du durchaus (schon lange) volljährig und gleichzeitig Schüler sein. Wenn du zweimal sitzengeblieben bist, schaffst du das sogar in der Realschule. Magic, oder? ;-) Nicht völlig selten gibts sogar Schulen, in denen bereits Volljährige und Minderjährige in einer Schule sind - teilweise sogar in der gleichen Klasse. Total crazy! ;-)

Wenn du den Sachverhalt liest, wird dir auffallen:

  • Jegliche Altersangaben fehlen. Es könnte (konjunktiv!) sich mithin um Kinder, Jugendliche oder Heranwachsende oder Erwachsene handeln oder um unterschiedliche davon. Weiß man nicht. Jedes Alter ist bei jedem der Beteiligten denkbar. Heißt auch: ein Strafunmündiger könnte Jugendliche gefilmt haben. Oder ein Jugendlicher könnte Erwachsene gefilmt haben. Oder ein Erwachsener zwei Jugendliche. Oder was auch immer. Kannst du bei diesem Sachverhalt auswürfeln, da es dazu keine Angaben gibt.
  • Jegliche Angaben zu einem etwaigen Einverständnis / Kenntnis des gefilmtwerdens bzw. der Gefilmten fehlen und sind auch dem Fragesteller unbekannt. Dies kann aber jedenfalls bei § 184c StGB aufgrund von § 184c Abs. 4 StGB (Tatbestandsausschluss!) relevant sein. Bei § 184 StGB ohnehin.
  • Ob der Besitzer des Videos das Video tatsächlich selbst gefilmt hat oder das nur behauptet hat, um sich wichtig zu machen, ist unbekannt und wäre ebenfalls zu prüfen, da es für die Frage, welcher Tatbestand relevant ist, entscheidend ist. Wäre nicht die erste Person, die irgendwas erzählt, was an den Tatsachen vorbeigeht.
  • Beischlafähnliche Handlungen sind wohl eher fernliegend, nachdem von (nur) einer Person die Rede ist, die unbekleidet gewesen sein soll. Dafür müssten schon beide unbekleidet gewesen sein. Zwischen "Sex" und "Aufeinanderliegen und kuscheln" (siehe Sachverhalt) mögen die einen oder anderen Unterschiede bestehen. Diese können jedoch erheblich sein.
  • Ob der Charakter des Videos überhaupt pornografisch ist, ist unbekannt und wäre zu klären. Dass das so ist, wäre aber erforderlich, damit ein Tatbestand nach §§ 184 ff. StGB erfüllt sein kann.
Höre endlich auf zu versuchen, diese Straftat kleinzureden. Hier wurden Jugendliche beim Sex gefilmt. Der Täter besitzt also Jugendpornografie.

Ganz wichtig ist es übrigens bei strafrechtlichen Prüfungen und Einschätzungen, dass man den Sachverhalt nicht mit seinen eigenen Annahmen, Unterstellungen und Fantasien ergänzt, verzerrt oder bestehende Sachverhaltsangaben damit ersetzt. Das gilt sowohl auf der objektiven als auch der subjektiven Ebene der Prüfung. Sonst kommt man womöglich zu völlig falschen Ergebnissen.

Empörung und Emotionalität ist dabei meist auch eher hinderlich.

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LeWe23  08.06.2024, 18:38
@Juan3333777

Habe ich schon längst erledigt. Du bist asl Zeuge benannt.

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LeWe23  08.06.2024, 18:39
@TheJudgement

Dann bleibt selbst dann noch die Verletzung des Rechts am eigenen Bild bzw. des höchstpersönlichen Lebensbereiches.

Auch das ist zum Glück strafbar.

Da die Anzeige bereits läuft, ist eh egal, wie du das findest.

Deine öffentliche Verharmlosung von Straftaten ist wirklich bemerkenswert.

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LeWe23  08.06.2024, 21:05
@Juan3333777

Hör bitte auf, mich per PN zu belästigen! Die Anzeige läuft schon. Du hast Pech gehabt!

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Juan3333777 
Beitragsersteller
 07.06.2024, 19:11

Das sind mein Kollegen ich kann das nicht

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LeWe23  07.06.2024, 19:14
@Juan3333777

Doch, kannst du. Ansonsten bist du jetzt Mitwisser einer Straftat. Ich hoffe, das ist dir bewusst.

Ich habe das soeben angezeigt. Du kannst dich nun freiwillig als Zeuge melden, oder die Polizei wird dich als Zeugen vorladen.

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Juan3333777 
Beitragsersteller
 07.06.2024, 19:16
@LeWe23

Ist das wirklich notwendig zum Polizei zu gehen ?

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LeWe23  07.06.2024, 19:18
@Juan3333777

Ja ist es. Du kannst es auch lassen. Ich habe auf dich als Zeugen/Mitwisser verwiesen. Finden werden sie dich also eh.

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Er macht sich strafbar (Begründung bitte)

Absolut nicht in Ordnung.