Gibt es eine Rechtliche Grauzone in der man an einem Ort in der Öffentlichkeit maturbieren dürfte straffrei?

6 Antworten

Nun ja, also rechtlich ist es doch überall erlaubt, denke ich mal. Ich wüsste kein Gesetz was es direkt verbietet. Also wenn man nicht die Erregung öffentlichen Ärgernis provoziert, oder besser gesagt sich jemand darüber aufregt, kannst Du es überall machen.

In der Öffentlichkeit im Grunde nein, denn wenn es ein Kind sieht ne Frau oder sonst was zählt das als Exhibitionismus, und dann kriegste richtig stress, wenn es niemand sieht, niemand bemerkt, und auch niemanden stört, is es an sich möglich.

Aber ganz ehrlich? such dir dafür doch lieber ne swingerparty.

Gerade der Punkt ein Kind könnte es sehen, wird sehr hart verfolgt teilweise.


Gymforlife  24.10.2022, 13:03

ich verstehe das einfach nicht so ganz... mittlerweile ist soo extrem. Früher war das komplett normal und jetzt wird es immer mehr tabuisiert.

Grundsätzlich wenn man den Kindern nicht eintrichtern würde, dass das viel zu intim ist usw, würde es die null stören und auch ganz sicher nicht VERstören.

0
ewigsuzu  24.10.2022, 13:04
@Gymforlife

ähm sone verstörung kann durchaus ganz ohne einwirkung geschehen, es käme auf die genauen situationen an, kinder können das noch nich verarbeiten und deshalb is es für sie teilweise verstörend.

und ich wüsste nich das es je normal war vor kindern sex zu haben.

0
Gymforlife  24.10.2022, 13:05
@ewigsuzu

dann erklär mir mal, weshalb der Mensch das einzige Tier ist, bei dem das so ist?

0
ewigsuzu  24.10.2022, 13:15
@Gymforlife

weil der Mensch denkfähig ist und das Gehirn sich erst über Jahre entwickelt das Gehirn is erst zwischen 21-25 voll entwickelt, bei tieren dauert das nur 2-3 Jahre in der Regel.

0
ewigsuzu  24.10.2022, 13:16
@Gymforlife

achso die sexuelle entwicklung geschieht so etwa zwischen 10-16Jahren

0
ewigsuzu  24.10.2022, 13:23
@Gymforlife

doch durchaus weril das gehirn unterhalb dieses alters sexuelle handlungen nicht wirklich begreifen kann, und das dann verstörend sein kann.

0

In manchen Clubs, im Darkroom zum Beispiel, kannst du ruhig öffentlich onanieren.

Ganz streng ist es dagegen an Orten, wo man es eigentlich nicht denkt, weil eh alle nackt sind, in der Sauna zu Beispiel. Ich habe mal erlebt, dass die Saunaleitung tatsächlich zwei Jungs buchstäblich von der Polizei aus dem Whirlpool holen ließ, weil sie masturbiert haben.

Du kannst theoretisch überall in der Öffentlichkeit masturbieren, vorausgesetzt es merkt niemand und du machst es unauffällig.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Ich bin jahrelanger Privatier und früher Lehrer gewesen.

Artur712  24.10.2022, 00:41

Selbes wollte ich sagen. Also im Wald, auf baustelle usw hab ich mit (10-14) gerne gemacht.

Oder willst du dabei gesehen werden? Dann am besten zum psychologen.

0
ZdfFernsehgarte  24.10.2022, 00:37

Das war nicht die Frage, sondern wo es RECHTLICH erlaubt wäre

2
Kwalliteht  24.10.2022, 00:42
@ZdfFernsehgarte

Genau das hat er ja geschrieben: "vorausgesetzt es merkt niemand und du machst es unauffällig."
Es handelt sich hierbei um ein sogenanntes Erfolgsdelikt. Das Delikt besteht erst ab dem Moment, in dem jemand tatsächlich Anzeige erstattet. Unterschied zum Antragsdelikt ist, dass beim Antragsdelikt das Delikt auch selbst ohne die Anzeige besteht.

4
Kwalliteht  24.10.2022, 00:51
@ZdfFernsehgarte

Was kein Delikt ist, ist legal. Was nicht verboten ist, ist legal.
Das ist auch genau der Punkt, bei dem Erfolgsdelikte ins Spiel kommen. Es gib Dinge, über die sich jemand aufregen KANN, die aber von sich aus nicht illegal sind. Das sind eben solche sachen wie nackt in der Öffentlichkeit. Solange es kein Schwein stört, geht es den Staat einen Dreck an. Fühlt sich aber jemand derartig gestört, dass er die Polizei ruft oder Anzeige erstattet, dann ist der Betroffene eben ein wenig zu weit gegangen. Dann trifft ihn normalerweise nicht die volle Härte des Gesetzes. Normalerweise wird er nur dazu aufgefordert, sich etwas anzuziehen. Macht er dabei Schwierigkeiten, kann es Ärger geben.

1
ZdfFernsehgarte  24.10.2022, 00:52
@Kwalliteht

In der Öffentlichkeit zu masturbieren ist aber verboten. Das nennt sich Erregung öffentlichen Ärgernisses

1
Kwalliteht  24.10.2022, 01:02
@HeNeedsSomeM0

Zieh Dir einfach mal Erfolgsdelikt und Antragsdelik im deutschen Strafrecht rein.
War schonmal mit etwa 20 Leuten auf Radtour, wir sind an einem See einfach nackig ins Wasser gesprungen, eine Dame hat die Polizei gerufen. Ergebnis: Anzeige gegen uns. Verfahren wurde nicht einmal eröffnet. Der Staatsanwalt meinte dazu, dass die Dame nicht die Öffentlichkeit repräsentierte, zumal alle anderen Anwesenden vor Ort die Anzeige NICHT unterstützten. Damit lehnte er die Eröffnung des Verfahrens ab, selbst für ein Erfolgsdelikt gab es nicht einmal den nötigen Erfolg, die Öffentlichkeit in irgendeiner Weise zu belästigen

1
ZdfFernsehgarte  24.10.2022, 01:04
@Kwalliteht

Es ist trotzdem nicht legal dadurch, nur weil es nicht bestraft wird! Wenn ich ein Kaugummi klaue von einem Arbeitskollegen und der mich anzeigt und die Polizei die Anzeige untern Tisch fallen lässt ist es trotzdem Diebstahl und illegal! Da gibt es garnichts zu diskutieren

0
HeNeedsSomeM0  24.10.2022, 01:06
@Kwalliteht

Ich weiß, was ein Erfolgsdelikt ist, deine Ausführungen dazu sind einfach falsch. Der Totschlagparagraph ist unter anderem ein Erfolgsdelikt. Deinen Ausführungen zufolge ist alles tutti, solange es keiner anzeigt.

0
Kwalliteht  24.10.2022, 01:07
@ZdfFernsehgarte

Muss jemand ausdrücklich anzeigen. Vorher unternimmt der Staat exakt nichts. Ist erstmal nur ein Erfolgsdelikt, wenn er es irgendwie hinter Büschen macht. Macht er es öffentlich auf dem Marktplatz, ist es ein Antragsdelikt.

Eine Frau darf übrigens mitten auf dem Marktplatz masturbieren, soviel sie will, sie kann auch Sex mit einer anderen Frau dort haben. Splitterfasernackt, gegenseitig lecken, rubbeln ... der Paragraph betrifft nur Männer.

0
ZdfFernsehgarte  24.10.2022, 01:10
@Kwalliteht

Also das habe ich noch nie gehört, das ist ja das Halbwissen des Tages, Stammtisch Märchen

0
Kwalliteht  24.10.2022, 01:16
@HeNeedsSomeM0
Deinen Ausführungen zufolge ist alles tutti, solange es keiner anzeigt.

Ja, genau weil ein Erfolgsdelikt erst ein Delikt sein kann, solange es nicht angezeigt wird. Das genau ist ja auch der Unterschied zum Antragsdelikt, bei dem das Delikt auch besteht, auch wenn noch niemand Anzeige erstattetet hat.

Typische Reaktion der Polizei bei Erfolgsdelikten (jetzt mal Nackigkeiten und so angenommen) "Bitte ziehen Sie sich etwas an."
Antwort: "Äh, nö. Kein Bock."
Polizei: "Wenn jemand Anzeige erstattet, müssen wir das verfolgen."
Reaktion dann abhängig davon, wie derjenige drauf ist. Muss natürlich damit rechnen, dass da gleich jemand kommt und Anzeige erstattet. Polizei dann dazu: "Wir haben Sie gewarnt."

1
HeNeedsSomeM0  24.10.2022, 01:21
@Kwalliteht

Nein, du sagst, bei einem Erfolgsdelikt tritt die Strafbarkeit nur dann ein, wenn es angezeigt wird, das ist falsch, beim Eintritt der Rechtsgutverletzung ist die Strafbarkeit gegeben. In diesem Augenblick hat man sich strafbar gemacht. Natürlich kommt es nur zu einer entsprechenden Verurteilung, wenn davon Wind bekommen wurde.

0
Kwalliteht  24.10.2022, 01:21
@ZdfFernsehgarte

Och nö, Erregung öffentlicher Erregung blablablubs. Sorry, aber das "Ärgernis" muss für eine Anklage schon als solches dokumentiert werden. Und normalerweise kommt da nicht öffentliches Ärgerniss heraus sondern öffentliche Lachnummer. Und das reicht eben nicht für eine Anklage, Bestenfalls für ein Bußgeld.

0
Kwalliteht  24.10.2022, 01:27
@HeNeedsSomeM0

Offensichtlich weist Du noch immer nicht, was ein Erfolgsdelikt ist. Da wird die Tat nicht durch die Tat selbst zum Delikt sondern erst, wenn es einen tatsächlichen Taterfolg gibt. Und eine Tat, die kein öffentliches Ärgernis erregt (Taterfolg), ist kein öffentliches Ärgernis. Damit erfüllt es auch nicht den Straftatbestand der Erregung öffentlichen Ärgernisses.

0
Walter159  24.10.2022, 08:58
@ZdfFernsehgarte

Was soll denn jetzt wieder dieser Einwand, es wurde beantwortet was re wissen wollte.

0

Auch im Puff darfst Du nicht einfach loslegen und Fräulein Faust ranlassen.