Dürfen wir zsm sein une auch sex haben?

15 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich denke Du verwechselst da etwas. Das Strafrecht und die moralische Seite. Strafrechtlich seid Ihr beide aus dem Schneider. Da Ihr beide 14 Jahre alt seid. Aber da bleibt dann immer noch die Verhütungs- und HIV-Seite übrig. Ihr seid beide für Euren Schutz selbst verantwortlich. Du kannst Dich also nicht darauf berufen, dass sie erst 16 ist, wenn es um Fragen wie Verhütung, Abtreibung oder auch nur HIV.Schutz geht. Um diese fragen müsst Ihr schon mal auch vor dem ersten Sex diskutiert haben. Solltet Ihr zumindest!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Bin halt auch interessiert daran, habe so meine Erfahrung

Mach dir keine Sorgen, das geht in Ordnung. Meine erste Freundin war auch schon 18 als ich noch 17 war und hat mich damit geneckt, dass sie einen Minderjährigen verführt (ein Tatbestand aus dem Kaiserreich vielleicht?)

Ich finde es aber putzig, dass du da ein Problem vermutest. Das zeigt doch schon, dass Leute nicht Recht haben, wenn sie behaupten, es werde mit dem Sex „immer früher“. Anfang der Achtzigerjahre war es eindeutig früher, und man konnte sich mit 15 schon etwas unter Druck fühlen, wenn man in damals beliebten Zeitschriften Erfahrungsberichte vom „ersten Mal“ gelesen hat, bei denen die Leute in der Geschichte jünger waren als man selbst.


Plot0 
Beitragsersteller
 02.08.2020, 10:52

Okii vielen Dank und süß geschrieben 😇

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Guten Morgen ☀️

in deiner Frage liegt kein Problem vor da du noch 17 bist da du 18 wirst ist es auch völlig in Ordnung schlimmer wäre es wenn sie 11 oder so wäre also mach dir keinen zu großen Kopf und hab Spaß Lg Pascal

Es gibt bei Mädchen eine Grauzone zwischen 14 und 16. Es wäre riskant, wenn sie 13 wäre.

nö heisst es nicht -- zumindest nicht in D. Mit etwas Tricks könnt ihr sogar ne eigene Wohnung haben und nicht mehr bei den Eltern leben.


iqKleinerDrache  02.08.2020, 10:26

einer muss halt nur genug geld haben und augenscheinlich in der lage den anderen "jugendgerecht" zu beherbergen. wenn das von der polizei nach begutachtung die evtl. durch die eltern angezeigt werden festgestellt wurde, können die eltern nur doch den privat rechtsklage weg einschlagen --- das dauert bis das durch ist. entweder machen sies nicht weil es zu teuer wäre, oder aber die zeit ist rum und die tochter/sohn dann eh schon 18 und dann ist das gerichtszurtel eh hinfällig. also ich sage mal der hauptschlüssel ist "Geld" ... und natürlich damit verbunden gute Wohnverhältnisse.

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Plot0 
Beitragsersteller
 02.08.2020, 10:23

omg wuuus wie denn uwu

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