Darf mein Lehrer einfach so meine Taschenmuschi konfiszieren?

7 Antworten

Hallo palkia67,

nach meiner Rechtsauffassung ist das nicht erlaubt: da hätte sich der Lehrer oder die Schule Dein Eigentum angeeignet. Ein*e Lehrer*in könnte Dich allenfalls bitten, etwas, was Du im Unterricht benutzt, und Du damit dem Unterricht nicht mehr folgen wolltest, für die Zeit bis zum Ende der Stunde zur Seite zu legen oder zur Verwahrung zu übergeben.

Es wird jedoch immer wieder berichtet, dass es zu solchen Fällen einer Aneignung kommt. Auch haben da vor Gericht nicht immer die Schüler*innen Recht bekommen. Da sollte man eine*r*m Lehrer*in mal einfach was wegnehmen und nach der Stunde nicht mehr geben - da wäre sicherlich einiges los, und sie wüssten, wie das dann ist.

Zeige solche persönlichen Dinge - genauso Telefone und Tablets - nicht offen, benutze sie auch im Unterricht nicht. Damit schützt Du Dich und Dein Eigentum.

Sollte wirklich mal der Unterricht sehr langweilig sein, Du Dich gerne mit etwas anderem dann beschäftigen magst, dann bleibe einfach dabei und höre interessiert zu. Du kannst dann nach dem Unterricht die*den Lehrer*in einfach nach Details, die nicht rübergekommen sind, fragen. Dann ist sie*er am drannsten - und der Moment gibt implizit ein Feedback.

Mit vielen lieben Grüßen
EarthCitizen

Natürlich darf er das nicht, jedenfalls wenn Du sie nicht offen auslegst.

Wenn du dich damit im Unterricht befriedigst JA haha

Ansonsten verlang sie nach der Dtunde zurück, allerdings könntest du damit durchaus ein kleines öffentliche Ärgernis eregen...

Während der Schulstunde darf er das wohl. Hoffentlich hat er keinen "Anschauungsunterricht" verlangt ! ;-)

wenn Ich mich nicht irre, ist der Verkauf davon ab 18. technisch gesehen ist es also äquivalent zu einer Flasche Vodka die du im Unterricht auspackst.